# taz.de -- Räumungsklage für Wohnprojekt: H48 lässt sich nicht räumen
       
       > Seit November liegt eine Räumungsklage gegen eine WG in der Neuköllner
       > Hermannstraße vor. Vor Gericht kämpfen die Bewohner*innen für ihr
       > Zuhause.
       
 (IMG) Bild: Mit Kaffee und Ingwertee gegen Immobilienspekulation
       
       Berlin taz | Nika kann sich noch an den ersten Morgen in der Hermannstraße
       48 in Neukölln erinnern. Sie saß auf der orangefarbenen Couch in der Küche
       und trank ihren Kaffee. „Es fühlte sich an wie zu Hause“, sagt sie. Bis zu
       10 Personen konnten gemütlich am Esszimmertisch sitzen. Und der große Tisch
       wurde oft genutzt. Nika hatte in der [1][H48-Hausgemeinschaft einen
       sicheren Platz] in einem zunehmend unsicheren Immobilienmarkt gefunden.
       Zumindest dachte sie das. Vor drei Monaten reichte der Eigentümer der H48
       Räumungsklage gegen ihre WG in dem Hausprojekt ein.
       
       Heute steht Nika vor dem Landgericht am Tegeler Weg und kämpft um ihre
       Wohnung. Am Eingang zum Gericht stehen fast so viele Polizist*innen wie
       Aktivist*innen. „Wir lassen uns nicht räumen“, sagt Nika ins Mikrofon. Ihre
       Wut liegt in der Luft. Immer wieder quetschen sich Menschen mit gegelten
       Haaren und Aktenkoffern zwischen Doc Martens und bunten Mützen hindurch.
       Anwälte verschwinden durch die Holztür, um zu verteidigen oder zu
       verklagen.
       
       Nika wird auch bald hinter der Holztür verschwinden müssen. Ob die „City
       Chicken WG“, so der selbstgewählte Name der Wohngemeinschaft, in der Nika
       lebt, das alte Fabrikgebäude räumen muss, könnte sich heute entscheiden.
       Der neue Eigentümer hat nach eigenen Angaben bereits einen Nachmieter. Aus
       den Wohnungen der H48 [2][sollen schicke Büros werden] – zum dreifachen
       Preis, wie kürzlich auf einer Immobilienwebsite geworben wurde.
       
       Nach Auffassung des Eigentümer handelt es sich bei der H48 nicht um Wohn-,
       sondern um Gewerbeflächen. Damit hätten die Bewohner*innen keinen
       Kündigungsschutz. Für Nika und ihre Mitbewohner*innen ist jedoch klar,
       dass es sich um Wohnraum handelt. „Wir werden unsere Wohnungen nicht für
       Ihre Scheinbüros räumen“, sagt eine Bewohnerin in das Mikrofon vor dem
       Landgericht. Vor der City Chicken ließ der Eigentümer bereits eine WG in
       dem Hausprojekt erfolgreich räumen.
       
       ## City Chicken ist nicht die erste WG
       
       „In Berlin ist nur Platz für Reiche“, sagt Momo von der Linie206, einem
       umkämpften Wohnprojekt in Mitte. Auf dem Tisch vor ihr stehen Backwaren,
       zwei Kannen mit Kaffee und Ingwertee, an denen sich alle bedienen. [3][Die
       H48 ist nicht das einzige Haus, das von Immobilienspekulation bedroht ist,]
       bei Gerichtsterminen leistet man gern Unterstützung.
       
       Zwischen den Reden und Geschichten ertönt laute Musik aus den
       Lautsprechern. Die Füße gleiten über den weißen Boden. Das Herumzappeln
       hält die Zehen warm. Heiße Becher wärmen die Finger. Solidarität wärmt die
       Seele.
       
       Zwei Stunden später wird Nika aus dem Gerichtssaal kommen – ohne eine
       Entscheidung. Die Räumungsklage muss ausgesetzt werden. Das
       Verwaltungsgericht wird erst im Juni entscheiden, ob für die Wohnungen in
       der Hermannstraße 48 Wohn- oder Gewerbemietrecht gilt. Ohne diese
       Feststellung kann keine Räumung vollstreckt – oder verboten – werden.
       
       Für die Bewohner*innen der H48 bedeutet das keine Entlastung. Sollten
       sie vor Gericht scheitern, droht ihnen eine Nachzahlung von mehreren
       zehntausend Euro. Da der Eigentümer behauptet, einen Nachmieter zu haben,
       besteht er auf Schadenersatz für die entgangene Miete. Warum der Nachmieter
       nicht einfach die Wohnung beziehen kann, die seit drei Jahren im selben
       Gebäude leer steht, bleibt unklar.
       
       16 Jan 2024
       
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