# taz.de -- Kirche berichtet über sexualisierteGewalt
       
       > Betroffenenrat im Bistum Hamburg kritisiert, dass er weder angehört noch
       > eingeladen wurde
       
       Von Hellen Kachler
       
       Das Erzbistum Hamburg hat am Donnerstag einen ersten Bericht über seinen
       Umgang mit sexualisierter Gewalt veröffentlicht. Auf einer Pressekonferenz
       berichtete Generalvikar Sascha-Philipp Geißler über die Arbeit der
       Stabsstelle Prävention und Intervention in den Jahren 2011 bis 2023. Ein
       solcher Bericht soll künftig jährlich veröffentlicht werden. Der
       Betroffenenrat Nord der Opfer sexualisierter Gewalt in der Katholische
       Kirche kritisierte, dass er vor der Veröffentlichung des Berichts nicht
       angehört und auch zu der Pressekonferenz nicht eingeladen wurde.
       
       Mit der Stabsstelle Prävention und Intervention hat das Bistum auf die sich
       häufenden Fälle sexualisierter Gewalt in der Kirche reagiert. Auslöser
       waren die 2010 bekannt gewordenen Fälle sexualisierter Gewalt am
       Canisius-Kolleg, einem katholischen Gymnasium in Berlin. Die Stabsstelle
       kümmert sich nicht nur darum, sexualisierter Gewalt im Bistum vorzubeugen,
       sie soll auch bei konkreten Fällen eingreifen und geschehenes Unrecht
       aufarbeiten. Innerhalb des Erzbistums haben bereits 122 Institutionen ein
       zertifiziertes Schutzkonzept erarbeitet. 14.000 Personen wurden geschult.
       
       ## Neues Thema geistlicher Missbrauch
       
       Im Jahr 2022 gingen 24 Meldungen im Referat Intervention ein. In sieben
       dieser Fälle waren die Täter*innen Kleriker*innen oder Mitarbeitende
       im kirchlichen Dienst. Fünf dieser Fälle sind allerdings schon verjährt.
       Konkretes zum Ablauf der Interventionen war auf Nachfrage nicht zu
       erfahren. Die betroffenen Institutionen hätten sich um die Fälle selbst
       gekümmert. Die Stabsstelle sei lediglich informiert worden, sagte Katja
       Kottmann, Leiterin des Referats Intervention. Neu aufgegriffen hat die
       Stabsstelle das Thema des geistlichen Missbrauchs. Bereits im Frühjahr 2021
       gründete sich dazu eine Arbeitsgruppe. Dabei herausgekommen ist bis dato
       ein etwas versteckter Auftritt auf der auf der Website des Erzbistums
       Hamburg.
       
       Dass er nicht hinzugezogen wurde, spiegelt aus Sicht des Betroffenenrates
       ein wichtiges Manko wider: Das Erzbistum missachte die Anhöhrungsrechte
       Betroffener, die es in seinem eigenen Statut festgeschrieben habe. Ein
       Gesprächstermin mit dem Rat hat Generalvikar Geißler erst für die kommende
       Woche anberaumt, was Norbert Thewes, Vertreter des Rats, als die „falsche
       Reihenfolge“ bezeichnete.
       
       Der Betroffenenrat kritisierte auch die Organisation der Stabsstelle. Mit
       dem Generalvikar habe sie einen abhängigen „Aufklärer in eigener Sache“ als
       Leiter installiert. Überdies sei in dem Bericht nicht die Rede davon, wie
       Betroffene konkret begleitet wurden. Auch verzichte das Bistum darauf,
       Täter zu benennen. Der Kritik des Betroffenenrates, die auch von
       Journalist*innen bei der Pressekonferenz aufgegriffen wurde, wiesen die
       Kirchenvertreter*innen zurück. Der Bericht beziehe sich auf die
       Vergangenheit. Für Veränderungen in der Zukunft seien sie offen.
       
       27 Oct 2023
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hellen Kachler
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA