# taz.de -- Missbrauch in der katholischen Kirche: Zu wenige Durchsuchungen
       
       > Laut einer Umfrage gab es in den deutschen Bistümern bis Anfang 2023
       > keine Durchsuchungen im Zusammenhang mit Missbrauch. War das zu
       > zurückhaltend?
       
 (IMG) Bild: Auch in Köln ist die Staatsanwalt im Zusammenhang mit Missbrauch oft untätig geblieben
       
       Köln epd/taz | Die Zentralen der 27 katholischen Bistümer in Deutschland
       sind laut einer Umfrage des WDR unter den zuständigen Staatsanwaltschaften
       im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen in den vergangenen Jahren nicht
       durchsucht worden. Eine erste [1][staatsanwaltliche Durchsuchung in
       München] erfolgte danach erst Anfang 2023. Wie der WDR am Montag in Köln
       berichtete, sei bis zu diesem Zeitpunkt seit der Enthüllung von
       Missbrauchsfällen durch katholische Kleriker 2010 keine der
       Ermittlungsbehörden in dieser Hinsicht aktiv geworden.
       
       Der Mainzer Strafrechtsprofessor Jörg Scheinfeld kritisierte dies. Die
       Staatsanwaltschaften hätten die Bistümer durchsuchen lassen sollen, sagte
       er dem WDR. Man könne sich nicht darauf verlassen, dass Bischöfe freiwillig
       Akten herausgäben, mit denen sie sich möglicherweise selbst belasten
       würden.
       
       Im Jahr 2018 war die sogenannte MHG-Studie im Auftrag der Deutschen
       Bischofskonferenz von Wissenschaftlern der Universitäten Mannheim,
       Heidelberg und Gießen veröffentlicht worden. Die Forscher waren Hinweisen
       auf Missbrauchsfälle zwischen 1946 und 2014 in allen katholischen Diözesen
       in Deutschland nachgegangen. Unter der Annahme eines Dunkelfelds
       beschäftigten sich die Wissenschaftler mit 1.670 beschuldigten Klerikern,
       die 3.677 Kinder und Jugendliche missbraucht haben sollen.
       
       ## Rein juristisch keine Fehler
       
       Aufgrund dieser Zahlen erstatten sechs Strafrechtsprofessoren Anzeige gegen
       Unbekannt, um die Staatsanwaltschaften zum Handeln zu bewegen. Zu ihnen
       gehörte der Strafrechtler Rolf Herzberg aus Wuppertal. Im WDR verwies er
       auf den Fall eines inzwischen verurteilten Pfarrers des Erzbistums Köln.
       Die Staatsanwaltschaft Köln hätte weiter ermitteln können, auch nachdem
       zwei betroffene Nichten des Geistlichen ihre Anzeige zurückgezogen hatten.
       
       Rein juristisch sei vielleicht kein Fehler gemacht worden, sagte Herzberg.
       Doch dass die Zeuginnen nicht aussagen wollten, habe nicht die „handfesten
       Tatsachen“ beseitigt. Der Pfarrer wurde schließlich 2022 zu zwölf Jahren
       Haft wegen des jahrzehntelangen Missbrauchs von mindestens 15 Mädchen
       verurteilt.
       
       Den Vorwurf der Zurückhaltung der Ermittler bei möglichen [2][kirchlichen
       Tätern] wies im WDR der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin
       Limbach (Grüne) zurück. Die Staatsanwälte gingen bei jedem Anfangsverdacht
       gleich vor. Das Legalitätsprinzip, „also die Verpflichtung, bei
       [3][Verdacht von Straftaten] einzuschreiten, besteht für alle, unabhängig
       von Geldbeutel oder Kardinalshut“, sagte er am Montag dem WDR.
       
       Er könne für frühere Zeiten allerdings nicht ausschließen, dass
       Staatsanwälte im [4][Umgang mit Klerikern] vielleicht anders umgegangen
       seien als mit anderen Tätern, räumte Limbach ein. „Wichtig ist, dass wir
       seit Aufdecken der Riesenskandalserie innerhalb der Kirchen wirklich
       konsequent bei jedem Verdacht vorgehen.“ Allerdings seien die Mittel der
       Justiz begrenzt, betonte er. Nach weiteren Studien, teilweise im Auftrag
       der Bistümer, habe sich gezeigt, dass viele der geschilderten Fälle bereits
       verjährt oder die Täter tot sind. Dies betreffe etwa auch die jüngst
       bekannt gewordenen Vorwürfe gegen den ersten Ruhrbischof Franz Hengsbach.
       
       25 Sep 2023
       
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