# taz.de -- taz🐾thema: Fairness in Ketten
> Das geplante EU-Lieferkettengesetz nimmt Firmen für soziale und
> ökologische Auswirkungen ihrer Produktion in die Verantwortung
(IMG) Bild: 2000 Jahre alter Olivenbaum aus der römischen Zeit
Von Cordula Rode
Bereits im Februar 2022 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein
Gesetz über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen vorgelegt, die
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Sie soll
verbindliche Regelungen in den Bereichen Menschenrechte, Klima und Umwelt
treffen. Im Dezember desselben Jahres einigten sich die EU-Länder auf ein
Lieferkettengesetz. Im EU-Parlament stimmte im Juni 2023 eine Mehrheit für
eine Verschärfung des ursprünglichen Gesetzesvorschlags der EU-Kommission.
Nun folgt der Trilog-Prozess, in dem die drei gesetzgebenden
EU-Institutionen (Kommission, Parlament und Rat) die endgültige
Ausgestaltung der Richtlinie verhandeln. Erfolgt eine Einigung, wird das
Gesetz in Kraft treten.
Im Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz (LkSG), das seit dem 1.
Januar 2023 gilt, gehen die Forderungen des EU-Gesetzes in vielen Bereichen
weiter. Anders als das deutsche Gesetz differenziert zum Beispiel das
EU-Gesetz bei der Existenzsicherung zwischen Lohn und Einkommen. „Dies ist
von großer Bedeutung, da rund ein Drittel der von uns konsumierten
Lebensmittel von kleinbäuerlichen Betrieben produziert werden, die als
unabhängige Akteur:innen keinen Lohn bekommen, sondern sich ein
Einkommen erwirtschaften“, erläutert Stephanie Seeger vom Weltladen
Dachverband. Ihre berufliche Existenz würde durch das neue Gesetz endlich
geschützt. Die Umsetzung dieses Rechts wird aber vermutlich nicht einfach:
„Bei Verstößen liegt die Beweislast allein bei den Betroffenen, während die
‚Informationsmacht‘ bei den Unternehmen liegt.“ Es scheint eher
unwahrscheinlich, dass diese eine:r Kläger:in volle Einsicht in ihre
Unterlagen geben würden.
Die Bundesregierung hatte in der Verhandlung im EU-Rat eine Protokollnotiz
zur sogenannten „Safe Harbour“-Klausel durchgesetzt und knüpft ihre
Zustimmung zu einem EU-Lieferkettengesetz an diese Klausel: Sie würde es
Unternehmen etwa erlauben, Produkte oder Produktionsprozesse von externen
Prüfern als einwandfrei zertifizieren zu lassen oder sich an bestimmten
Brancheninitiativen zu beteiligen. Auf diese Weise müssten sie dann nur
noch haften, wenn ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen
werden. „Diese Forderung, die einen der wichtigsten Aspekte des geplanten
Gesetzes aushebeln würde, wurde aber nicht in den Vorschlag des
EU-Parlaments übernommen“, erklärt Stephanie Seeger. Im Trilog werde sich
nun zeigen, ob die Bundesregierung weiter auf der Regelung besteht – eine
der vielen noch offenen Fragen. „Natürlich wird dieses Gesetz noch
zahlreiche Schwachstellen haben“, so die Expertin, „aber es ist gut und
wichtig, dass es überhaupt kommen wird.“
Fachleute sehen noch zahlreiche Schlupflöcher für die Unternehmen. Mehr als
140 Organisationen, auch der Weltladen Dachverband, fordern in der
„Initiative Lieferkettengesetz“ gemeinsam konsequente und verbindliche
Regelungen. Vor vier Jahren wurde die Initiative gegründet, um das damals
in Planung befindliche deutsche Lieferkettengesetz im öffentlichen
Bewusstsein zu verankern und Einfluss auf die Politik nehmen. „Nachdem
dieses Gesetz auf den Weg gebracht war, haben wir uns auf das geplante
EU-Gesetz konzentriert“, erzählt Michelle Trimborn, Koordinatorin der
Initiative. „Wir hoffen, dass das Gesetz zahlreiche Lücken des deutschen
Gesetzes schließen wird.“ Einen der wichtigsten Unterschiede sieht die
Initiative darin, dass das EU-Gesetz sich nicht auf den Aspekt der
klassischen Menschenrechte beschränkt, sondern auch Bestimmungen zu Umwelt-
und Klimaschutz fest verankert.
Zahlreiche Beispiele verdeutlichen, wie eng alle drei Themen meist verzahnt
sind. So sind in der Produktion von Leder und Schuhen in Ländern wie Indien
und Bangladesch minimale Löhne, Kinder- und Tagelöhnerarbeit der
Normalfall. Durch den Kontakt mit vielen Giftstoffen sind die
Arbeiter:innen einem hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt, ihnen drohen
Haut- und Atemwegserkrankungen, Benzolvergiftungen und Krebs. Eine
gesundheitliche Absicherung durch die Arbeitgeber erfolgt im Normalfall
nicht, Gewerkschaften oder andere Interessenvertretungen werden in den
meisten Herstellerländern gesetzlich verhindert. Auch die Umweltschäden
durch hochtoxische Industrieabfälle sind enorm.
Die fertigen Waren, die die Kunden bei großen Unternehmen wie Deichmann und
Zalando erwerben, haben also eine lange Lieferkette hinter sich, die
bereits in ihren Anfängen weder Menschenrechte noch Umweltschutz
berücksichtigt. Nur wenn ein Gesetz wirklich alle Schritte der Produktion
reglementiert und nicht, wie das deutsche Gesetz, zwischen direkten und
indirekten Zulieferern unterscheidet (für letztere sind Unternehmen nur in
wenigen Ausnahmefällen verantwortlich), kann auf Dauer Abhilfe geschaffen
werden.
„Wir richten das Augenmerk auch auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette,
die im Gesetz verankert werden soll“, erklärt Michelle Trimborn. Dies
beziehe sich zum Beispiel auf Aspekte wie Abfallentsorgung, aber auch die
Verwendung des jeweiligen Produktes. „Auch hier müssen die Unternehmen in
die Verantwortung genommen werden.“
16 Sep 2023
## AUTOREN
(DIR) Cordula Rode
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