# taz.de -- taz🐾thema: Fairness in Ketten
       
       > Das geplante EU-Lieferkettengesetz nimmt Firmen für soziale und
       > ökologische Auswirkungen ihrer Produktion in die Verantwortung
       
 (IMG) Bild: 2000 Jahre alter Olivenbaum aus der römischen Zeit
       
       Von Cordula Rode
       
       Bereits im Februar 2022 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein
       Gesetz über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen vorgelegt, die
       Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Sie soll
       verbindliche Regelungen in den Bereichen Menschenrechte, Klima und Umwelt
       treffen. Im Dezember desselben Jahres einigten sich die EU-Länder auf ein
       Lieferkettengesetz. Im EU-Parlament stimmte im Juni 2023 eine Mehrheit für
       eine Verschärfung des ursprünglichen Gesetzesvorschlags der EU-Kommission.
       Nun folgt der Trilog-Prozess, in dem die drei gesetzgebenden
       EU-Institutionen (Kommission, Parlament und Rat) die endgültige
       Ausgestaltung der Richtlinie verhandeln. Erfolgt eine Einigung, wird das
       Gesetz in Kraft treten.
       
       Im Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz (LkSG), das seit dem 1.
       Januar 2023 gilt, gehen die Forderungen des EU-Gesetzes in vielen Bereichen
       weiter. Anders als das deutsche Gesetz differenziert zum Beispiel das
       EU-Gesetz bei der Existenzsicherung zwischen Lohn und Einkommen. „Dies ist
       von großer Bedeutung, da rund ein Drittel der von uns konsumierten
       Lebensmittel von kleinbäuerlichen Betrieben produziert werden, die als
       unabhängige Akteur:innen keinen Lohn bekommen, sondern sich ein
       Einkommen erwirtschaften“, erläutert Stephanie Seeger vom Weltladen
       Dachverband. Ihre berufliche Existenz würde durch das neue Gesetz endlich
       geschützt. Die Umsetzung dieses Rechts wird aber vermutlich nicht einfach:
       „Bei Verstößen liegt die Beweislast allein bei den Betroffenen, während die
       ‚Informationsmacht‘ bei den Unternehmen liegt.“ Es scheint eher
       unwahrscheinlich, dass diese eine:r Kläger:in volle Einsicht in ihre
       Unterlagen geben würden.
       
       Die Bundesregierung hatte in der Verhandlung im EU-Rat eine Protokollnotiz
       zur sogenannten „Safe Harbour“-Klausel durchgesetzt und knüpft ihre
       Zustimmung zu einem EU-Lieferkettengesetz an diese Klausel: Sie würde es
       Unternehmen etwa erlauben, Produkte oder Produktionsprozesse von externen
       Prüfern als einwandfrei zertifizieren zu lassen oder sich an bestimmten
       Brancheninitiativen zu beteiligen. Auf diese Weise müssten sie dann nur
       noch haften, wenn ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen
       werden. „Diese Forderung, die einen der wichtigsten Aspekte des geplanten
       Gesetzes aushebeln würde, wurde aber nicht in den Vorschlag des
       EU-Parlaments übernommen“, erklärt Stephanie Seeger. Im Trilog werde sich
       nun zeigen, ob die Bundesregierung weiter auf der Regelung besteht – eine
       der vielen noch offenen Fragen. „Natürlich wird dieses Gesetz noch
       zahlreiche Schwachstellen haben“, so die Expertin, „aber es ist gut und
       wichtig, dass es überhaupt kommen wird.“
       
       Fachleute sehen noch zahlreiche Schlupflöcher für die Unternehmen. Mehr als
       140 Organisationen, auch der Weltladen Dachverband, fordern in der
       „Initiative Lieferkettengesetz“ gemeinsam konsequente und verbindliche
       Regelungen. Vor vier Jahren wurde die Initiative gegründet, um das damals
       in Planung befindliche deutsche Lieferkettengesetz im öffentlichen
       Bewusstsein zu verankern und Einfluss auf die Politik nehmen. „Nachdem
       dieses Gesetz auf den Weg gebracht war, haben wir uns auf das geplante
       EU-Gesetz konzentriert“, erzählt Michelle Trimborn, Koordinatorin der
       Initiative. „Wir hoffen, dass das Gesetz zahlreiche Lücken des deutschen
       Gesetzes schließen wird.“ Einen der wichtigsten Unterschiede sieht die
       Initiative darin, dass das EU-Gesetz sich nicht auf den Aspekt der
       klassischen Menschenrechte beschränkt, sondern auch Bestimmungen zu Umwelt-
       und Klimaschutz fest verankert.
       
       Zahlreiche Beispiele verdeutlichen, wie eng alle drei Themen meist verzahnt
       sind. So sind in der Produktion von Leder und Schuhen in Ländern wie Indien
       und Bangladesch minimale Löhne, Kinder- und Tagelöhnerarbeit der
       Normalfall. Durch den Kontakt mit vielen Giftstoffen sind die
       Arbeiter:innen einem hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt, ihnen drohen
       Haut- und Atemwegserkrankungen, Benzolvergiftungen und Krebs. Eine
       gesundheitliche Absicherung durch die Arbeitgeber erfolgt im Normalfall
       nicht, Gewerkschaften oder andere Interessenvertretungen werden in den
       meisten Herstellerländern gesetzlich verhindert. Auch die Umweltschäden
       durch hochtoxische Industrieabfälle sind enorm.
       
       Die fertigen Waren, die die Kunden bei großen Unternehmen wie Deichmann und
       Zalando erwerben, haben also eine lange Lieferkette hinter sich, die
       bereits in ihren Anfängen weder Menschenrechte noch Umweltschutz
       berücksichtigt. Nur wenn ein Gesetz wirklich alle Schritte der Produktion
       reglementiert und nicht, wie das deutsche Gesetz, zwischen direkten und
       indirekten Zulieferern unterscheidet (für letztere sind Unternehmen nur in
       wenigen Ausnahmefällen verantwortlich), kann auf Dauer Abhilfe geschaffen
       werden.
       
       „Wir richten das Augenmerk auch auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette,
       die im Gesetz verankert werden soll“, erklärt Michelle Trimborn. Dies
       beziehe sich zum Beispiel auf Aspekte wie Abfallentsorgung, aber auch die
       Verwendung des jeweiligen Produktes. „Auch hier müssen die Unternehmen in
       die Verantwortung genommen werden.“
       
       16 Sep 2023
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Cordula Rode
       
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