# taz.de -- Stiften gehen: neue Mittel und Wege
       
       > Langfristiges und zielorientiertes Engagement lässt sich in Stiftungen
       > gut auf den Weg bringen. Neue Formen wie Verbrauchsstiftungen,
       > Stiftungsfonds oder das Zustiften bieten sich mittlerweile auch für ein
       > kleineres Vermögen an
       
       Von Lars Klaaßen
       
       Drei Jahre Entwicklungsarbeit in Jemen: Auch diese Tätigkeit der beiden hat
       dazu beigetragen, dass Sam-Duk Patzelt und ihr Mann sich gemeinnützig
       engagieren wollten. „Bildung war uns immer wichtig“, sagt Patzelt, die nun
       schon seit zehn Jahren Witwe ist. Das Ehepaar habe aus der Praxis auch
       erfahren, wo Entwicklungsarbeit an Grenzen stoßen kann. „Aber bei Bildung
       kann man nicht viel falsch machen, damit hilft man Menschen konkret, die
       dann wiederum selbst Gutes schaffen können.“ Im Alter hatte sie schließlich
       genügend Geld beisammen, um ihre Idee umzusetzen: Jungen Frauen in Burundi,
       dem ärmsten Land der Welt, durch Stipendien eine Hochschulausbildung zu
       ermöglichen. Aber wie geht man so etwas an?
       
       Bei ihrer Onlinerecherche stieß die Philanthropin schnell auf den Service
       „Mit besten Empfehlungen“ von der Engagement Global. Diese gemeinnützige
       Serviceeinrichtung des Bundesentwicklungsministeriums fördert im Auftrag
       der Bundesregierung seit 2012 die gemeinnützigen Entwicklungsaktivitäten
       von NGO’s, Stiftungen, Schulen, Einzelpersonen und Kommunen. Sie ist also
       gut vernetzt. „Wenn Spendende sich an uns wenden, können wir ihnen aus
       hunderten Partnerorganisationen diejenigen identifizieren, die ihren
       Vorstellungen entsprechen“, erläutert Miriam Schwarz, Beraterin bei
       Engagement Global. „Wir haben Know-how mit Blick auf Länder und Regionen,
       Zielgruppen, den von der Bundesregierung mitgetragenen
       Nachhaltigkeitszielen sowie Entwicklungssektoren – etwa Gesundheit, Wasser
       oder Energie.“
       
       Aufgrund dieser Orientierungshilfe entschied Sam-Duk Patzelt sich für eine
       Zusammenarbeit mit burundikids. Die gut zehn ehrenamtlichen
       Mitarbeiter:innen des in Köln ansässigen Vereins, haben ihren
       Schwerpunkt bei der Grundbildung für Kinder in Burundi. „Wir haben uns
       gefreut, dank des Engagements von Frau Patzelt künftig auch Angebote im
       Hochschulbereich machen zu können“, sagt Jannis Meng, der für burundikids
       an den Gesprächen mit der Spenderin über die geplanten Stipendien
       teilgenommen hat. „Alle praktischen und rechtlichen Herausforderungen haben
       wir konstruktiv gelöst.“ Von Beginn an lautete das Ziel, dass die
       Stipendien dauerhaft ausgezahlt werden sollen, zunächst für rund zehn
       Erstsemester pro Halbjahr bis zum Ende ihres Studiums, über die Jahre peu à
       peu mehr. „Deshalb habe ich mich für die Gründung einer Stiftung
       entschieden“, so Patzelt. „Ein juristisch versierter Bekannter war dabei
       sehr hilfreich.“ Die Gründung brauchte ein Jahr. Damit die ersten acht
       Frauen und zwei Männer schon 2022 mit ihrem Studium beginnen konnten, hat
       sie deren Stipendien gespendet. Seit Gründung der Stiftung im Februar 2023
       ist gesichert, dass die künftigen Zahlungen von dort kommen.
       
       Je nachdem, welche mittel- und langfristigen Ziele man verfolgt, kann sich
       die eine oder andere Rechtsform für eine Stiftung anbieten. Neben zwei
       prinzipiell unterschiedlichen Strukturen, die es bereits lange gibt (siehe
       Kasten), haben sich in den vergangenen Jahren auch neue Modelle entwickelt,
       die besser für sich wandelnde Interessen und Herangehensweisen geeignet
       sind.
       
       „Grundsätzlich gilt zwar, dass man beträchtliches Kapital benötigt, um eine
       Stiftung zu gründen“, sagt Tobias Karow, Gründer und Geschäftsführer der
       Stiftungsexperten-Plattform stiftungsmarktplatz.eu. 50.000 Euro zu Beispiel
       seien für die Gründung einer eigenen Stiftung in der Regel ob des
       Kapitalmarktumfelds schon deutlich zu knapp bemessen. „Doch das Prinzip
       Stiftung lässt sich auch in solchen Fällen nutzen, man ist deshalb nicht
       aufs Spenden beschränkt.“ Wer etwas spendet, geht einen vergleichsweise
       unverbindlichen Weg: Eine gemeinnützige Organisation etwa hat rechtlich
       große Freiheiten, darüber zu entscheiden, wie sie die empfangene Summe
       verwendet. Vor allem muss das Geld in zwei Jahren ausgegeben werden.
       
       „Für eine längerfristige und verbindlichere Perspektive bietet sich das
       Zustiften an“, erläutert Karow. „Dies erfordert deutlich weniger Kapital
       als die Gründung einer Stiftung.“ Im Fall einer Zustiftung fließt das Geld
       in den Kapitalstock einer bestehenden Stiftung, und macht diese langfristig
       schlagkräftiger. Über die Zahlung hinaus pflegen beide Seiten in der Regel
       eine dauerhafte Bindung, etwa in Form von Stiftertreffen oder eines
       Stiftungsrats, der den Vorstand berät. Steuerrechtlich gelten für
       Zustiftungen dieselben Regelungen wie für die Gründung einer Stiftung.
       
       „Stiftungsfonds wiederum bieten die Möglichkeit, auch mit kleinen Vermögen
       bestimmte Zwecke dauerhaft zu fördern“, so Karow. „Sie bieten eine schlanke
       Verwaltung zweckgewidmeter Vermögen, zudem können sie mit einem bestimmten
       Namen versehen werden, etwa dem der stiftenden Person.“ Die Erträge eines
       Stiftungsfonds werden nach den jeweiligen Vorgaben des Stifters vom
       Stiftungsträger vergeben. Viele große gemeinnützige Organisationen eröffnen
       Interessenten diese Möglichkeit. „Ein Stiftungsfonds“, sagt Karow „bietet
       Stiftenden für den Fall, dass sich eine gänzlich eigenständige Stiftung mit
       dem zur Verfügung stehenden Vermögen nicht sinnvoll verwalten lässt, eine
       gute Alternative, dauerhaft etwas im eigenen Sinne zu bewirken.“
       
       Eine neuere Form, die sich ebenfalls für kleinere Vermögen eignet, ist die
       Verbrauchsstiftung. „Im Unterschied zu traditionellen Stiftungen“, so
       Karow, „werden für die Verwirklichung des Zweckes nicht nur die Erträge aus
       der Vermögensverwaltung sowie Spenden genutzt, sondern auch das komplette
       Vermögen.“ Eine rechtsfähige Verbrauchsstiftung muss mindestens 10 Jahre
       bestehen und die Zweckverwirklichung über den gesamten Zeitraum
       gewährleisten. Darüber hinaus hat die stiftende Person freie Hand und legt
       in der Satzung fest, in welchem Zeitraum dies geschieht.
       
       „Wenn das Stiftungsvermögen aufgebraucht ist, endet die Stiftung, den
       Prozess der Abwicklung kann die Stifterin beziehungsweise der Stifter
       entscheidend mitgestalten“, sagt Karow. „Auch bei relativ kleinem
       Stiftungsvermögen kann man Projekte effektiv und zeitnah fördern, da das
       Fördervolumen nicht vor allem, wie bei klassischen Stiftungen, von den
       Erträgen des angelegten Stiftungsvermögens abhängt. Die Freiheitsgrade in
       der Ausgabenplanung sind hier also höher.“
       
       9 Sep 2023
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lars Klaaßen
       
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