# taz.de -- Mein Wille geschehe
       
       > Viele Menschen haben eine konkrete Vorstellung, was mit ihrem Nachlass
       > geschehen, wer etwas davon in welcher Form bekommen soll. Damit es auch
       > so kommt, empfiehlt es sich, ein Testament aufsetzen. Dabei sollten ein
       > paar Punkte beachtet werden
       
 (IMG) Bild: Künstlerbuch „BUCHENWALD: Erzählung eines Segelschiffes“ (zerstörtes Modellboot)
       
       Von Lars Klaaßen
       
       Wer über die Verteilung seines Erbes selbst entscheiden möchte, sollte sich
       zeitig mit dem sensiblen Thema befassen. Eine gut geregelte
       Vermögensnachfolge ist wichtig, um Streit und Ärger ums Erbe zu vermeiden.
       Viele Menschen, die sich dem Gedanken nähern, ein Testament aufzusetzen,
       fühlen sich an der ein oder anderen Stelle unsicher und fragen sich: Wie
       genau muss ich hier vorgehen? Wenn die Entscheidung gefallen ist, welche
       Personen oder Organisationen bedacht werden sollen, reicht im Prinzip ein
       eigenhändig geschriebenes Testament. Eigenhändig bedeutet, dass es vom
       Erblasser selbst handschriftlich verfasst wird.
       
       „Gültig ist solch ein Testament aber nur, wenn Ort, Datum und eine
       Unterschrift des Testierenden darauf sind“, sagt Andrea Broscheit, die sich
       bei der nph Kinderhilfe Lateinamerika e. V. um Vermächtnisse kümmert. Um
       formale juristische Fehler ausschließen zu können, empfehle sich daher die
       Rücksprache mit juristischen Experten. „Dies kann etwa ein Anwalt mit
       Schwerpunkt Erbrecht oder ein Notar sein.“ Dort lässt sich etwa auch
       klären, ob nahe Verwandte Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes geltend
       machen könnten. Das eigenhändige Testament sollte an einem gut auffindbaren
       Ort aufbewahrt werden. Es beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen, hat
       den Vorteil, dass es nicht in falsche Hände geraten kann. Die damit
       verbundenen Kosten sind gering.
       
       ## Überraschungen vermeiden
       
       „Ratsam kann es auch sein, mit den eigenen Kindern oder sonstigen
       gesetzlichen Erben darüber zu sprechen, wie man sein Testament aufsetzen
       möchte“, so Linda Drasba, die bei action medeor e. V. für Nachlässe
       zuständig ist und Spender und Spenderinnen persönlich betreut. „So lässt
       sich schon im Vorfeld einiges klären, was andernfalls später für einige
       vielleicht eine unerwartete Überraschung werden könnte.“ Wer neben seinen
       Angehörigen auch einer gemeinnützigen Organisation etwas vermachen möchte,
       kann die eigenen Wünsche darlegen, sodass im Todesfall alle Beteiligten
       schon wissen, was in Sachen Nachlass auf sie zukommt. „Zudem empfiehlt es
       sich, die Wünsche nicht zu ‚spitz‘ zu formulieren“, sagt Drasba. „Niemand
       weiß, wann es so weit ist und wie die Situation sich zum Zeitpunkt der
       Testamentseröffnung darstellt.“ Das heißt: Man benennt besser kein
       konkretes Projekt in seinem Nachlass, sondern wählt eine allgemeinere
       Formulierung, wie zum Beispiel die „Stärkung der Gesundheitsversorgung in
       Afrika“, oder überlässt der gemeinnützigen Organisation die Entscheidung
       über den Einsatz des Nachlasses.
       
       „Wer erwägt, eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen testamentarisch
       zu bedenken, sollte mit der jeweiligen Organisation in direkten Kontakt
       treten“, rät Rechtsanwalt Benjamin Schmitt von der Deutschen Herzstiftung.
       „Hierdurch lässt sich am besten herausfinden, ob man zueinander ‚passt‘ –
       und dies gleich in mehreren Dimensionen.“ Zum einen: Entspricht die
       inhaltliche Arbeit der Organisation dem, was mir auf dem Herzen liegt, was
       ich fördern möchte? Zum anderen: Vertraue ich der Organisation im Hinblick
       auf die professionelle Abwicklung des Nachlasses? Und schließlich, so
       Schmitt: „Passt mein Nachlass zur Organisation oder ‚überfordere‘ ich sie
       damit?“ Dies könne zum Beispiel bei kleineren Stiftungen oder Vereinen der
       Fall sein, die wenig oder keine Erfahrungen im Bereich der
       Nachlassabwicklung haben. Größere Non-Profits, wie auch die Herzstiftung,
       beschäftigen jedoch Mitarbeiter, die in der Regel über viel Erfahrung im
       diesem Bereich verfügen und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl vorgehen.
       
       ## Der Faktor Zeit
       
       Wird eine Organisation im Testament eingesetzt, eröffnet im Erbfall das
       Nachlassgericht das Testament und übersendet den Beteiligten eine Kopie.
       Dabei vergehen oft viele Wochen, manchmal Monate. „Deshalb sollte man
       sicherstellen, dass die bedachte Organisation schon vorab Kenntnis erhält
       und im besten Fall schon etwas über die Zusammensetzung des Nachlasses und
       die Vorstellungen des Erblassers weiß“, so Schmitt. Auch hierzu dient der
       vorherige Kontakt.
       
       Mit etwaigen Pflichtteilsberechtigten oder anderen Personen, die Ansprüche
       am Nachlass geltend machen, können Streitfälle auftreten. Dies ist aber
       keineswegs vorprogrammiert. „Die Deutsche Herzstiftung bemüht sich – wie
       andere Organisationen auch – immer im Sinne des Erblassers zu handeln, und
       garantiert eine professionelle, würdige und möglichst konfliktfreie
       Bearbeitung jedes Nachlasses“, sagt Schmitt. „In fünfzehn Jahren Tätigkeit
       in diesem Bereich habe ich es so gut wie nie erlebt, dass ein Konflikt
       gerichtlich ausgetragen werden musste. Unterschiedliche Vorstellungen
       lassen sich meist im Gespräch klären und einer Lösung zuführen.“
       
       9 Sep 2023
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lars Klaaßen
       
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