# taz.de -- Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft: Der Uni-Nachwuchs strampelt weiter
       
       > Das neue Wissenschaftszeitgesetz kommt den Hochschulen zu sehr entgegen.
       > Diese werden junge Mitarbeiter:innen weiter hängen lassen, nur etwas
       > kürzer.
       
 (IMG) Bild: Erstsemester-Begrüßung an der Universität Köln
       
       Wieder eine gescheiterte Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes? Mit
       dem nun veröffentlichten Referentenentwurf hat das Wissenschaftsministerium
       weitestgehend die Position der Hochschulleitungen und außeruniversitären
       Forschungseinrichtungen übernommen. Diese wollen, bei allen
       Lippenbekenntnissen zu einer Verbesserung der [1][Situation des
       wissenschaftlichen Personals], möglichst wenig an den bestehenden
       Rahmenbedingungen ändern.
       
       Dass die [2][Hochschulen] Beschäftigte nach der Promotion nun über vier
       statt sechs Jahre bedingungslos befristet beschäftigen dürfen, wird sie
       nicht dazu bewegen, die bestehenden Personalstrukturen zu verändern. Sie
       werden weiterhin versuchen, sich durchzumogeln, da sie sich mit ihren
       kleinteiligen Machtstrukturen in einer Lock-in-Situation befinden, die ohne
       eine Änderung der Rahmenbedingungen nicht aufzulösen ist.
       
       Die nun vorgeschlagene Aufteilung einer an sich schon willkürlichen Grenze
       der Postdoc-Befristung von sechs Jahren auf vier Jahre Orientierung und
       zwei Jahre Bewährung ergibt auch inhaltlich keinen Sinn. Ist ein Zeitraum
       von vier Jahren wirklich zur beruflichen Orientierung geeignet oder nicht
       doch einfach befristete Arbeitszeit? Welche Ziele sollen innerhalb der
       folgenden kurzen zwei Jahre erreicht werden?
       
       ## Hochschulen übernehmen keine Verantwortung
       
       Im Zweifelsfall wird sich die Verantwortungslosigkeit, die zum großen Teil
       an den Hochschulen herrscht, nun von zwölf auf zehn Jahre verkürzen. Die
       [3][Nachwuchswissenschaftler:innen] werden alles Mögliche machen und
       machen müssen, und dennoch weiterhin ungewissen Anschlusschancen
       hinterherrennen.
       
       Nach den vier Jahren Postdoc-Beschäftigung werden die Hochschulen weiterhin
       keine Verantwortung übernehmen, sondern wie bisher versuchen, auf der
       Grundlage von Drittmitteln und von Landeshochschulgesetzen weiter zu
       befristen oder die Wissenschaftler:innen, die bis dahin überwiegend nicht
       zur Professur gelangt sind, eben nicht weiterzubeschäftigen.
       
       9 Jun 2023
       
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 (DIR) Mathias Kuhnt
       
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