# taz.de -- Regeln für Cannabis-Clubs: Gras mit Beipackzettel
       
       > Die Cannabis-Clubs sind wichtiger Bestandteil der Legalisierungspläne.
       > Für sie sollen strenge Regeln gelten, zeigt nun ein erster Gesetzentwurf.
       
 (IMG) Bild: Lauterbachs Entwurf sieht strenge Regeln für die Clubs vor. In ihrer Nähe soll Kiffen verboten sein
       
       Berlin dpa | Wer [1][im Zuge der Cannabis-Legalisierung in Deutschland]
       einen so genannten Cannabis-Club gründen will, muss sich auf strenge Regeln
       einstellen. Wie aus einer frühen und innerhalb der Regierung noch nicht
       abgestimmten Version des Cannabis-Gesetzentwurfs von Gesundheitsminister
       Karl Lauterbach (SPD) hervorgeht, sollen die Clubs reine
       „Anbauvereinigungen“ sein. Innerhalb der Vereine und im Umkreis von 250
       Metern soll kein Cannabis konsumiert werden dürfen. Anbau, Abgabe,
       Vereinsmitgliedschaft und Organisation der Räumlichkeiten sollen zudem
       streng reguliert werden.
       
       Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Da er noch in der
       regierungsinternen Abstimmung ist, kann sich daran noch einiges ändern.
       Auch in den späteren Beratungen im Bundestag dürften sich wie üblich noch
       Änderungen ergeben. Zunächst sehen die Pläne so aus:
       
       Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs, in oder auf denen die Droge
       gelagert und angebaut wird, müssen umzäunt und gesichert werden, etwa mit
       einbruchsicheren Türen und Fenstern. Gewächshäuser brauchen einen
       Sichtschutz. Die Länder können Mindestabstände der Clubs zu Schulen,
       Spielplätzen, Sportstätten, Kitas und anderen Einrichtungen festlegen.
       
       Jeder Cannabis-Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept
       erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der
       sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss.
       Vorstandsmitglieder des Clubs, die im Vereinsregister eingetragen sind,
       müssen ein Führungszeugnis vorlegen.
       
       ## Beipackzettel sollen Pflicht sein
       
       Die Clubs müssen sicherstellen, dass Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder
       Düngemittelrückstände eingehalten werden. Sie sollen fortlaufend
       dokumentieren, woher sie Samen beziehen, wie viele Pflanzen sie anbauen und
       Samen sie lagern und an welche Mitglieder sie wie viel Cannabis abgegeben
       haben.
       
       Jährlich sollen die Clubs an die Behörden übermitteln, wie viel Cannabis
       mit welchem Wirkstoffgehalt (THC und CBD) im vergangenen Jahr erzeugt,
       abgegeben oder vernichtet wurde und wie der aktuelle Bestand ist.
       
       Cannabis darf nur an Mitglieder ausgegeben werden, maximal 50 Gramm im
       Monat und nur in einer „neutralen Verpackung oder unverpackt“, damit es für
       Jugendliche keine „Konsumanreize“ gibt. Ein Beipackzettel mit Gewicht,
       Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie Wirkstoffgehalt (THC und
       CBD) in Prozent soll Pflicht sein.
       
       Im dem noch nicht abgestimmten Gesetzentwurf sind auch Regelungen für den
       Konsum in der Öffentlichkeit festgehalten: Auch wenn Cannabis grundsätzlich
       legalisiert werden soll, bleibt Kiffen im Umkreis von 250 Metern von
       Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder Sportstätten
       verboten. Auch in Fußgängerzonen soll zwischen 7 und 20 Uhr kein Konsum
       erlaubt sein.
       
       ## Freier Verkauf ist vom Tisch
       
       [2][Unter 18 bleibt die Droge tabu.] Der Entwurf sieht vor, dass
       Jugendämter bei Verstößen die Teilnahme an „Frühinterventionsprogrammen“
       anordnen können. Jugendliche dürfen auch keinen Zutritt zu Cannabis-Clubs
       bekommen. Wer über 18 und unter 21 und Mitglied ist, darf nur Cannabis mit
       einem Wirkstoffgehalt (THC) von maximal zehn Prozent bekommen und maximal
       30 Gramm pro Monat.
       
       Bereits bekannt war, dass die Anzahl der Mitglieder der Clubs auf jeweils
       500 begrenzt werden soll und niemand in mehr als einem solchen Verein
       Mitglied sein darf. Es bleibt im Gesetzentwurf auch dabei, dass
       grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von
       maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen.
       
       Ein freier Verkauf in speziellen Läden, wie ursprünglich beabsichtigt, ist
       zunächst vom Tisch. Geplant ist, dies über ein weiteres Gesetz später
       zunächst in einigen Kommunen als Pilotprojekt zu erproben.
       
       Lauterbach hatte seinen Entwurf Ende April in die interne Abstimmung mit
       den anderen Ministerien gegeben. Sobald diese abgeschlossen ist, werden
       üblicherweise die mit dem Thema befassten Verbände informiert und angehört.
       Dann folgt ein Beschluss des Bundeskabinetts und das Vorhaben kann zur
       Beratung in den Bundestag gehen. Der Bundesrat muss den Plänen zufolge
       nicht zustimmen. Die Pro-Cannabis-Vertreter in der Ampel-Koalition hoffen,
       dass die Legalisierung noch dieses Jahr umgesetzt wird.
       
       8 May 2023
       
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