# taz.de -- Forderung nach 12-Stunden-Tag: Nicht bedingungslos flexibel
       
       > Dem Wunsch nach flexibleren Arbeitszeiten kann man sich nicht gänzlich
       > verschließen. Doch sinnvoll ist eine Neuregelung nur in engen Grenzen.
       
 (IMG) Bild: Auch mal länger arbeiten? In einem gastronomischen Betrieb in Baden-Württemberg
       
       Es ist ein alter Wunsch der Arbeitgeber in der Gastronomie: Beschäftigte
       sollten auch mal zwölf Stunden am Stück arbeiten können und nicht nur zehn
       Stunden, was derzeit gesetzlich die tägliche Höchstarbeitszeit ist. Die
       bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) will mit den Bundesländern
       über eine entsprechende Initiative reden. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert
       warnte umgehend davor, dass die CSU die Belegschaften „wie eine Zitrone
       ausquetschen“ wolle.
       
       Das stimmt so nicht, denn es geht um freiwillige lange Schichten mit
       entsprechender Bezahlung oder umfangreichem Freizeitausgleich. In der
       Gastronomie etwa soll es dadurch möglich sein, mal bis spät in die Nacht
       hinein an einem Stück zu arbeiten oder an den Hauptjob an manchen Abenden
       noch einen Nebenjob in der Kneipe dranzuhängen. Die tägliche gesetzliche
       Höchstarbeitszeit abzuschaffen würde allerdings Risiken bergen. Es gibt
       zwar jüngere Beschäftigte, die etwa eine Zwölfstundenschicht durchhalten
       und sich freuen würden, danach länger Freizeit zu haben. Aber älteres
       Personal hat eher Probleme, so lange zu ackern, und würde ausgegrenzt.
       
       Trotzdem kann man sich dem Wunsch nach Flexibilisierungen nicht mehr
       grundsätzlich verschließen. Und die Zeit ist günstig, weil die
       [1][Arbeitgeber Personal suchen und bereit sind, auf Wünsche der
       Beschäftigen einzugehen, und wahrscheinlich wenig Chancen hätten,
       irgendwelche Mammutschichten zu erzwingen].
       
       Die Ampelregierung will laut Koalitionsvertrag im Rahmen von Tarifverträgen
       mehr Flexibilität in Sachen Arbeitszeit erlauben: mit
       „Evaluationsklauseln“. Denkbar wäre zum Beispiel, dass Unternehmen mit
       [2][Betriebsrat und Tarifvertrag nur unter bestimmten Bedingungen und im
       Rahmen bestimmter Kontingente] von der täglichen Höchstarbeitszeit von zehn
       Stunden abweichen dürfen und dies dann gegebenenfalls anteilig höher
       vergütet würde. Mehr Flexibilität kann man wagen – ein schlichter Cut der
       täglichen gesetzlichen Höchstarbeitsgrenze aber wäre falsch.
       
       1 Dec 2022
       
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