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       > Behörden verhalten sich häufig diskriminierend gegenüber Sinti*zze und
       > Romn*ja. Das bestätigt nun eine Studie
       
       Von Julian Csép
       
       Milena Ademović kennt die Probleme der Sinti*zze und Rom*nja aus eigener
       Anschauung. „Es ist erschreckend, wie diskriminierend Behörden gegenüber
       Sinti*zze und Rom*nja agieren“, sagt die Sozialarbeiterin, die für den
       Verein „Kulturen im Kiez“ arbeitet und selbst Romnja ist. „Es fängt schon
       damit an, dass die Ämter keinen Dolmetscher zur Verfügung stellen. Das hat
       durchaus Kalkül, denn je schwieriger die Antragstellung, desto länger
       dauert es bis zur Bewilligung der Sozialleistungen“, sagt sie.
       
       Hinzu komme, dass Berliner Behörden oft Dokumente anforderten, die schwer
       oder überhaupt nicht zu erbringen seien – und oft für den Antrag gar nicht
       gebraucht würden. „Vor ein paar Tagen bekam eine alleinerziehende Klientin
       von mir eine Absage für ihren Wohnberechtigungsschein. Der Grund: sie
       konnte keine Vaterschaftsanerkennung vorlegen“, sagt Ademović. „Das ist
       ganz klar Antiziganismus, der von den Behörden ausgeht.“ Besonders
       auffällig sei, „dass Sinti*zze und Romn*ja in Begleitung eine*r
       Sozialarbeiter*in aus unserem Verein mit vielen dieser Probleme gar
       nicht erst belastet werden“, sagt Ademović.
       
       Von solchen Problemen weiß auch der Soziologe Tobias Neuburger zu
       berichten. Gemeinsam mit Ademović sitzt er am Dienstagabend in der
       Volksbühne auf einem Podium, um über Antiziganismus in Behörden zu
       sprechen. Neuburger hat für die Leibniz Universität Hannover
       institutionellen Antiziganismus untersucht. Die drei wichtigsten
       Erkenntnisse der Studie seien, dass dadurch erstens Sinti*zze und
       Rom*nja das Recht auf ein würdevolles Leben verwehrt werde. Zweitens gebe
       es nur wenige Institutionen, die sich für ihre Rechte stark machen. Und
       drittens würden sie immer noch dem Stigmata der Erschleichung von
       Sozialleistungen unterliegen. „Gerade der letzte Punkt ist ein wichtiger
       Fakt, wenn es um die Unterscheidung von Rassismus und Antiziganismus geht“,
       sagt Neubauer. „Denn die Community der Rom*nja und Sinti*zze hat immer
       noch mit spezifischen Vorurteilen zu kämpfen.“ Neubauer hat seine Studie in
       einer westdeutschen Stadt durchgeführt, welche es ist, sagt er allerdings
       nicht, da er den Teilnehmer*innen Anonymität zugesagt habe.
       
       Zum Ende der Diskussion meldet sich ein junger Mann zu Wort, er sei Rom und
       musste des Öfteren unter behördlichem Antiziganismus leiden, sagt er. „Was
       fängt der Staat mit diesen Informationen an und inwieweit wird gegen diese
       Probleme vorgegangen?“, fragt er. Die Antwort kommt prompt und direkt von
       Saraya Gomis, Staatssekretärin für Vielfalt und Antidiskriminierung in
       Berlin. „Mit Mitarbeiter*innen von Behörden nur Schulungen zum Thema
       Antiziganismus zu machen, damit ist es nicht allein getan“, sagt sie. „Es
       muss genau geschaut werden, wie wir bestimmte Fristen verlängern und den
       Sinti*zze und Rom*nja die Antragstellung so verständlich wie möglich
       darlegen“, sagt sie.
       
       1 Dec 2022
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Julian Csép
       
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