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       > Die Initiative Hamburg Werbefrei beklagt, dass das Zeigen von Nachrichten
       > auf digitalen Werbetafeln nur der größeren Akzeptanz von Werbeflächen
       > dienen soll
       
 (IMG) Bild: Mal Werbung, mal Nachricht: Ablenken können Werbetafeln so oder so
       
       Von Mattthias Propach
       
       Erst die stylische Werbung eines Modelabels, dann ein lustiges Quiz und
       schließlich brandaktuelle News: „Kultur von Inselstaat soll bewahrt
       werden“, leuchtet es mit ganzer Strahlkraft von einer digitalen
       Anzeigetafel. Um welche Kultur oder welchen Inselstaat es sich dabei
       handelt, findet keine Erwähnung. Doch bewegt das Hamburger:innen, die im
       öffentlichen Raum solche Nachrichten lesen?
       
       Das hinterfragen zumindest mehr als 14.000 Unterzeichner*innen der
       Initiative Hamburg Werbefrei. Diese sucht noch bis diesen Freitag
       Unterstützer*innen für einen Gesetzesentwurf zur Regulierung von
       Werbung im öffentlichen Raum. In dem Gesetzesvorschlag der Initiative
       sollen unter anderem die nicht-kommerziellen Inhalte reguliert und im Sinne
       eines freien, demokratischen Raumes gestaltet werden.
       
       Insgesamt befinden sich 372 dieser sogenannten „Infoscreens“, wie sie von
       den Betreibern Ströer und Wall bezeichnet werden, in ganz Hamburg verteilt.
       Dies geht aus einer kleinen Anfrage der Linksfraktion an den Senat hervor,
       die dort wissen will: Gibt es ein demokratisches Mitspracherecht, wenn es
       um die hiesigen prominenten Leuchttafeln geht?
       
       Werden bei dem Unternehmen Ströer kommerzielle und nicht-kommerzielle
       Inhalte nicht gesondert erfasst, sind bei Wall rund 50 Prozent des
       Gezeigten sogenannte nicht-werbliche Informationen. Während die
       Werbeanteile den gesetzlich und behördlich vorgeschriebenen Richtlinien
       unterstehen, sind die nicht-kommerziellen Inhalte gänzlich unkontrolliert.
       So heißt es in der Anfrage weiter, dass für die Inhalte „keine expliziten,
       zusätzlichen Regelungen in den Verträgen enthalten“ sind. Da diese
       nicht-kommerziellen Informationen eine „freiwillige Leistung der
       Werbeunternehmen darstellen“, unterliegen sie „keiner regelhaften Prüfung.“
       
       Sprich: Auf den hunderten Leuchttafeln können Inhalte verbreitet werden,
       die täglich von hunderttausenden Menschen gesehen werden. Die Entscheidung
       darüber, was im öffentlichen Raum gezeigt wird, haben einzig die
       Medienunternehmen Ströer und Wall selbst.
       
       „Es wird nicht archiviert, sodass es schwierig ist zu überprüfen, was hier
       eigentlich gezeigt wird“, sagt Martin Weise, Sprecher der Volksinitiative
       Werbefrei Hamburg. Problematisch ist daran, dass keine journalistische und
       wissenschaftliche Untersuchung stattfinden kann, welche die Muster und
       Trends der gezeigten Inhalte kritisch auswertet.
       
       Der Senat gibt außerdem an, dass es sich bei 25 Prozent der Inhalte um
       animierte und visuell-dynamische Elemente handele. Dem kommt eine besondere
       Bedeutung zu, da diese Formate dazu geeignet sind, die Aufmerksamkeit der
       Passant*innen auf sich zu ziehen. Zum einen stellt dies ein Problem für
       die Verkehrssicherheit dar. Zum anderen wird es den Passant*innen
       erschwert, sich frei im öffentlichen Raum zu bewegen. Gerade bewegte Bilder
       lösen, selbst wenn sie nur in der Peripherie des Sichtfeldes wahrgenommen
       werden, spürbaren Stress aus.
       
       Aber wäre es für die Unternehmen Ströer und Wall nicht lukrativer,
       ausschließlich Werbung zu schalten?: „Das ist eine Strategie. Letztlich
       sehen wir darin den Versuch, diese Werbetafeln nicht nur als Werbetafeln
       dastehen zu lassen, sondern sie auch als Informationsquelle zu
       legitimieren“, sagt Marco Hosemann von der Linkspartei.
       
       Grundsätzlich ist die Initiative Hamburg Werbefrei optimistisch, ihren
       Gesetzesvorschlag im Hamburger Senat vorzubringen. Von den bereits
       gesammelten 14.000 Unterschriften würden in der Regel 25 Prozent für
       ungültig gelten, so dass das Ziel von 10.000 Unterschriften bis zum Freitag
       erreicht werden sollte. Von da an ginge der Gesetzentwurf zunächst in den
       Senat. Dieser kann dem Gesetz zustimmen, einen Kompromiss aushandeln, es
       ablehnen oder es zur Prüfung an das Landesverfassungsgericht weiterleiten.
       Sollte das keine Beanstandungen haben, könnte es im letzten Schritt des
       Verfahrens zu einem Volksentscheid kommen, bei dem alle Wahlberechtigten
       darüber abstimmen können.
       
       19 Oct 2022
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Matthias Propach
       
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