# taz.de -- Kampf gegen Union Busting in Bremen: Sich zu wehren, lohnt sich doch
       
       > 15.000 Euro Schmerzensgeld muss die Residenz-Gruppe an ihre
       > Betriebsratsvorsitzende zahlen: Seit Jahren schikaniert sie sie mit
       > Kündigungsversuchen.
       
 (IMG) Bild: Den eigenen Betriebsrat mit unnützen Prozessen überziehen, auch das kann in Mobbing ausarten
       
       Bremen taz | 15.000 Euro bekommt die Bremerin Nicole Meyer nach ihrer
       Schadensersatzklage wegen Mobbings von ihrem Arbeitgeber. Seit zwei Jahren
       versucht die Seniorenresidenz-Gruppe, Meyer mit allen Mitteln loszuwerden:
       Gegen die Betriebsratsvorsitzende hat man Kündigungen ausgesprochen, man
       hat ihr Hausverbot erteilt, ihr mehrfach das Gehalt gekürzt, gedroht, sie
       in ihrer Arbeit durch eine Detektei „lückenlos zu überwachen“.
       
       Auch mit Privatklagen aufgrund von übler Nachrede hatte man sie überzogen.
       Und schließlich gab es [1][Angriffe auf persönlicher Ebene], Beleidigungen
       und Unterstellungen, die bis in ihren Familienbereich ragen.
       
       Die zuständigen Gerichte in Bremen und Nienburg haben bisher in den
       verschiedenen Verfahren immer wieder für Meyer entschieden: Die
       [2][genannten Kündigungsgründe sind nichtig,] die Gehaltskürzungen
       unrechtmäßig. Anfang des Jahres ist Meyer selbst in den Angriff
       übergegangen und hat Klage wegen Mobbings gegen ihren Arbeitgeber erhoben.
       Schon in der ersten Instanz im Februar hatte sie Recht bekommen, mit dem
       Urteil der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Bremen ist die
       Entscheidung nun rechtskräftig.
       
       Die Arbeitgeberseite hatte vor allem ein Gegenargument: Alles, was Meyer
       als Mobbing beklage, seien nur gerechtfertigte Maßnahmen des Arbeitgebers
       angesichts des Fehlverhaltens von Meyer. Bei der Begründung dieses
       Fehlverhaltens allerdings wird es dünn: Gehalt wurde ihr gekürzt mit dem
       Vorwurf, sie habe Arbeitszeitbetrug begangen – das Gericht aber hat in
       anderen Verfahren festgestellt, dass Meyer bei den beanstandeten Terminen
       gearbeitet hat.
       
       ## Lappalie führte zu Kündigungsversuch
       
       Und zur Begründung der Kündigung gegen die Betriebsratsvorsitzende wird ein
       [3][alter Fall von 2020 wieder aufgewärmt.] Damals habe Meyer einen
       „Prozessbetrug“ begangen: Konkret geht es in dem gesamten Vorwurf darum,
       dass ein anderes Betriebsratsmitglied im Protokoll als „unentschuldigt
       fehlend“ eingetragen wurde, obwohl sie nur Urlaub hatte. Frau Meyer, so der
       Arbeitgeber, hätte das wissen müssen – sie hätte also betrogen und das
       Protokoll wissentlich falsch geführt.
       
       Unabhängig davon, ob ein solcher Protokollfehler eine Kündigung
       rechtfertigt, hat das Gericht längst festgestellt, dass von einer bewussten
       Täuschung gar nicht die Rede sein könne – dass Meyer vom Urlaub gewusst
       habe, sei reine Spekulation. Zweimal bereits hat das Gericht so entschieden
       „Es gab keine Anhaltspunkte dafür, dass das Beschlussverfahren fehlerhaft
       gewesen wäre“, sagte am Mittwoch Stephen Böggemann, Richter am
       Landesarbeitsgericht. 
       
       Franz-Michael Koch, der Anwalt der Residenzgruppe, versuchte im Verfahren
       am Mittwochvormittag dennoch immer wieder, den alten Vorwurf aufzuwärmen.
       Richter Böggemann wirkte zunehmend genervt. „Der Fall ist rechtskräftig
       entschieden“, erklärte er ein ums andere Mal. Und: „Wir haben unsere
       Zweifel, dass diese Kündigungsandrohungen weiter eine vernünftige,
       abwägende Reaktion des Arbeitgebers sind.“
       
       Und der Richter äußerte sich noch deutlicher in Richtung Arbeitgeber:
       „Alles, was Sie machen, zielt aber auf die Existenzangst der Klägerin“, so
       Böggemann zum angeklagten Geschäftsführer Sebastian Hollatz und dessen
       Anwalt.
       
       ## Prozesse als Strategie gegen Betriebsräte
       
       Eine Frage stand im Raum, und Richter Böggemann stellte sie: Wie soll es
       weitergehen? „Unser Verfahren hier steht ja Pars pro Toto für ihren
       gesamten Streit“, so Böggemann. Tatsächlich laufen bis heute weitere
       Verfahren zwischen den beiden Parteien – einige von ihnen gegen Meyer
       persönlich, andere fechten etwa die letzten Betriebsratswahlen an.
       
       Betriebsräte und ihre Mitglieder mit Prozessen zu überziehen, ist eine
       beliebte Strategie des „Union Busting“, also des systematischen Zerstörens
       von Gewerkschaften und Betriebsräten durch Arbeitgeber. Die
       Hans-Böckler-Stiftung hat das Phänomen [4][2020 in einer Studie
       analysiert.] Angepeilt wird mit den Prozessen demnach nicht nur ein
       juristischer Erfolg vor Gericht, sondern auch ein Angriff auf die Psyche
       der Mitglieder des Betriebsrats selbst: Die Vielzahl an Prozessen zermürbt
       und schreckt ab.
       
       Böggemann versuchte in der Verhandlung zwischendurch trotzdem, den Konflikt
       auf eine persönliche Ebene herunterzubrechen. „Sie können nicht
       miteinander, das ist klar“, sagte er. Der Richter stellte seine Sympathie
       für ein Güteverfahren heraus – und fragte moralisch: „Geht es Ihnen, Frau
       Meyer, nur um das Geld, oder darum, dass man wieder zusammenarbeiten kann?“
       
       Nicole Meyer musste die Frage nicht mehr beantworten: Hollatz als
       Geschäftsführer machte selbst klar, dass er sich nicht auf ein
       Güteverfahren einlassen wird. „Ich lehne eine Mediation ab“, so Hollatz.
       „Ich bin immer freundlich, immer professionell geblieben. Deshalb braucht
       es keine Mediation“, begründete er.
       
       ## Betriebsratsvorsitzende darf über Zustände sprechen
       
       Im Folgenden versuchte der Geschäftsführer noch, die Mobbingklage zumindest
       von seiner Person wegzuführen: Er habe nur als Vertreter seines
       Unternehmens gehandelt, so die Argumentation. Kündigungen, Gehaltskürzungen
       und auch die Schriftsätze ans Gericht mitsamt persönlichen Beleidigungen
       tragen allerdings seine Unterschrift. Er sei jeweils rechtlich beraten
       worden, verteidigte sich Hollatz. Eine Argumentation, die Richter Böggemann
       nicht gelten lässt. „Sie sind ein erwachsener Mann. Sie wissen doch, was es
       bedeutet, wenn Sie etwas unterschreiben.“
       
       Mit den 15.000 Euro Schmerzensgeld für Meyer wird gleichzeitig ein
       Gegenantrag des Arbeitgebers abgelehnt: Der hatte etwas über 50.000 Euro
       von Meyer eingefordert, unter anderem wegen „Rufmords“. Für die Zukunft
       hatte man zudem einige Unterlassungsanträge eingereicht: Frau Meyer, so
       einer davon, dürfe nicht mehr öffentlich behaupten, sie würde zermürbt –
       ansonsten müsse sie jeweils 10.000 Euro zahlen. Der Antrag ist abgelehnt:
       Die Betriebsratsvorsitzende darf offen darüber sprechen, wie ihr
       Arbeitgeber mit ihr umgegangen ist.
       
       Bei der Schädigung seines Rufs braucht das Unternehmen ohnehin wenig
       Unterstützung. Die Residenz Gruppe gehört zum französischen Orpea-Konzern;
       durch das Buch „Les fossoyeurs“ (Die Totengräber) des
       Enthüllungsjournalisten Victor Castanet über Orpea wurden [5][katastrophale
       Zustände in der Pflege der Orpeaheime offenbar] – der Skandal hat den
       Börsenwert von Orpea innerhalb kürzester Zeit um 3,3 Milliarden Euro (auf
       danach noch 2,5 Milliarden) abstürzen lassen. Bis heute hat sich die Aktie
       nicht erholt und erzielt nur noch etwa ein Sechstel des ursprünglichen
       Preises.
       
       20 Oct 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Bremer-Konferenz-zu-Union-Busting/!5843351
 (DIR) [2] /Betriebsratskuendigung-im-Pflegeheim/!5746922
 (DIR) [3] /Betriebsrat-Kuendigung-vor-Gericht/!5747307
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 (DIR) [5] /Altenpflege-Skandal-in-Frankreich/!5829797
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lotta Drügemöller
       
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