# taz.de -- Ermittlungen im AfD-Umfeld
       
       > Ex-AfD-Mitglied in Niedersachsen macht der Partei schwere Vorwürfe
       
       Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt im Umfeld der AfD wegen des
       Anfangsverdachts der Untreue. Eine Strafanzeige sei zuvor eingegangen,
       sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur am
       Sonntagabend.
       
       Das ehemalige AfD-Mitglied Christopher Emden, der früher stellvertretender
       AfD-Landesvorsitzender in Niedersachsen war, warf der Partei im ZDF mit
       Blick auf die niedersächsische Landtagswahl am 9. Oktober vor, wenn er für
       den Landtag hätte kandidieren wollen, hätte er sich Stimmen kaufen müssen.
       Von einem Parteifunktionär sei er darauf angesprochen worden.
       
       Emden hatte zum 31. Juli seinen Austritt aus der AfD erklärt. In seiner
       Austrittserklärung beklagte er, dass sich die AfD „beständig weiter nach
       rechts“ entwickele. Der AfD-Landesvorsitzende Frank Rinck hatte damals
       gesagt, Emdens Austrittsschreiben sei „gespickt mit falschen
       Anschuldigungen, Verleumdungen und Beleidigungen“. Die AfD sei und bleibe
       eine „bürgerlich-konservative Partei“.
       
       Rinck sagte am Montag zu den Vorwürfen: „Ein ebenso böswilliges wie
       durchsichtiges Wahlkampfmanöver.“ Das Ergebnis der Ermittlungen der
       Staatsanwaltschaft werde zeigen, dass die Vorwürfe haltlos seien.
       
       Auch in Berlin laufen derzeit Ermittlungen im Zusammenhang mit der AfD. Am
       vergangenen Mittwoch hat die Staatsanwaltschaft die Bundesgeschäftsstelle
       der Partei durchsucht und nach Angaben von Parteichef Tino Chrupalla
       potenzielle Beweismittel sichergestellt.
       
       Laut Staatsanwaltschaft Berlin handelt es sich um zwei Ermittlungsverfahren
       gegen den früheren AfD-Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen und den ehemaligen
       Bundesschatzmeister Klaus-Günther Fohrmann. Gegen sie bestehe ein
       Anfangsverdacht wegen Untreue und des Verstoßes gegen das Parteigesetz.
       Rechenschaftsberichte der Jahre 2016 bis 2018 enthielten „mutmaßlich
       fehlerhafte Angaben hinsichtlich Parteispenden“. (taz, dpa)
       
       4 Oct 2022
       
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