# taz.de -- „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“
       
       > Demnächst werden wieder Wahllisten für das Schöffenamt aufgestellt. Das
       > Interesse an diesem Ehrenamt sinkt aber stetig
       
 (IMG) Bild: Im Namen des Volkes
       
       Von Gianluca Siska
       
       Bald ist es wieder so weit. In wenigen Monaten werden in Deutschland die
       Laienrichter neu gewählt. Im letzten Quartal dieses Jahres werden alle
       Amtsgerichte in der Bundesrepublik die Gemeinde- und Stadträte dazu
       auffordern, Wahllisten für die kommende Legislaturperiode 2024 bis 2029
       aufzustellen. Die Schöff*innen – auch Laienrichter*innen genannt –
       werden für eine Dauer von fünf Jahren gewählt.
       
       Bei jeder Wahl werden an den Amtsgerichten bundesweit circa 100.000
       ehrenamtliche Richter*innen benötigt. 70.000 von ihnen üben ihr Ehrenamt
       an Strafgerichten aus, der Rest hat seinen Arbeitsbereich in Sozial-,
       Verwaltungs- oder Arbeitsgerichten. Die meisten Ehrenamtler*innen
       beschäftigen sich daher mit Verbrechen der „[1][mittleren Kriminalität]“,
       bei denen die Straferwartung der Fälle zwischen zwei bis vier Jahren
       Freiheitsstrafe liegt.
       
       Schöff*in kann in Deutschland jede Person werden, die das 25. Lebensjahr
       vollendet hat, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ein sauberes
       Vorstrafenregister besitzt, nicht im öffentlichen Dienst tätig ist, kein
       Inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit war und eine
       „Verfassungstreue“ besitzt, die im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
       allerdings nicht genauer definiert ist. Die Rolle von
       Laienrichter*innen ist auch historisch in der Bundesrepublik von
       großer Bedeutung. So lautet Artikel 20, Absatz 2 des Grundgesetzes: „Alle
       Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und
       Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden
       Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“[2][Somit fungieren Schöff*innen
       als Bindeglied zwischen Volk und Judikative. Das Ehrenamt entspricht einer
       Kontrollinstanz, welches die Lebensrealität der „einfachen Bevölkerung“ im
       Gerichtssaal garantieren soll.] Dahinter steckt die Absicht des Staates
       sicherzustellen, dass die Bürger*innen stets ein Grundvertrauen in den
       Justizapparat besitzen.
       
       Aber das Interesse an diesem Ehrenamt sinkt in der Bevölkerung stetig.
       Häufig kommt es, vor allem in Großstädten, zum Losverfahren über das
       Melderegister der Städte und Gemeinden, um die fehlenden Plätze zu belegen.
       Sich gegen diese verpflichtende Berufung zu wehren, ist fast unmöglich.
       Das Nichterscheinen zu Prozessen, in denen man als Schöff*in eingetragen
       wird, kann eine Ordnungsstrafe von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen.
       
       Der Begriff „Ehrenamt“ ist jedoch irreführend, da Schöff*innen eine
       Entschädigungspauschale von 7 Euro die Stunde erhalten und bei
       Verdienstausfall einen stündlichen Anspruch auf bis zu 29 Euro besitzen.
       Auch Anreise- beziehungsweise Fahrtkosten werden erstattet. [3][Insgesamt
       ist ein Hauptschöffe für jährlich zwölf Sitzungstage im Kalenderjahr
       eingeplant. Die Termine werden für das gesamte Jahr im Voraus von den
       Amtsgerichten bekannt gegeben.]
       
       In den meisten Belangen besitzen die Laienrichter*innen die gleichen
       Rechte wie Berufsrichter*innen. Dies wird vor allem im Stimmrecht deutlich.
       So haben an den Schöffen-Strafgerichten die Ehrenamtlichen ein
       gleichwertiges Stimmrecht wie der vorsitzende Berufsrichter. Da zur
       Urteilssprechung eine Zweidrittelmehrheit nötig ist, können in der Theorie
       die zwei Laienrichter*innen das Urteil der Berufsrichter*innen
       kippen.
       
       Diese Einflussnahme von Ehrenamtlichen an der Rechtsprechung ist, so
       vermuten Rechtsexperten wie Joachim Wagner (siehe Interview), jedoch sehr
       selten. Die Kompetenz der Berufsrichter*innen ist häufig
       ausschlaggebend für eine einstimmige Urteilssprechung. Eine genaue
       Datenlage gibt es nicht, da sowohl Amtsgerichte wie Schöff*innen der
       Verschwiegenheit verpflichtet sind und auch nach Ende ihrer Schöffenzeit
       keine Auskunft über ihre Urteilssprechung geben dürfen.
       
       24 Sep 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.juraforum.de/lexikon/schoeffengericht
 (DIR) [2] https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/267620/schoeffen-als-richter-im-namen-des-volkes/
 (DIR) [3] https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__45.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gianluca Siska
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA