# taz.de -- Hilfe nach der Hilfe
       
       > Für in Heimen aufgewachsene Menschen stellt der Übergang ins
       > Erwachsenendasein eine besondere Herausforderung dar. Wie er gelingen
       > kann, wird in Hildesheim erforscht
       
       Von Katja Spigiel
       
       Erwachsen und unabhängig von den Eltern sein, auf eigenen Beinen stehen,
       eigene Entscheidungen treffen: Sehnsüchte, die viele Jugendliche teilen.
       Und selbst wenn es im Jugendalter mal zu Reibereien gekommen ist, können
       sich die meisten doch auf den Rückhalt ihrer Familie verlassen. Für
       Menschen, die in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen aufgewachsen sind,
       trifft das nicht zu. Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres verlassen viele
       von ihnen die stationären Erziehungsangebote – deutlich jünger also als die
       rund 24 Jahre, mit denen laut Eurostat Menschen im Durchschnitt aus dem
       Elternhaus ausziehen.
       
       „Bei der Entlassung aus stationären Erziehungshilfen ist man lange so
       vorgegangen wie bei einer Krankenhausentlassung oder einer Entlassung aus
       der Haft. Was danach passiert, war lange nicht im Fokus“, sagt Severine
       Thomas. In ihrer Arbeit setzt die wissenschaftliche Mitarbeiterin am
       Institut für Sozial- und Organisationspädagogik an der Universität
       Hildesheim sich unter anderem mit dem Übergang junger Menschen aus
       stationären Erziehungshilfen auseinander. Dazu gehören Wohngruppen und
       -heime; auch Pflegefamilien fallen in Deutschland unter diese Kategorie.
       
       Ein Schlagwort, das die Lebensrealität derjenigen beschreiben soll, die für
       eine gewisse Zeit in öffentlichen Erziehungshilfen gelebt haben, etabliert
       sich gerade: Leaving Care, also das Verlassen des Versorgtwerdens;
       Betroffene können dementsprechend als Care Leaver*innen bezeichnet
       werden. Laut Thomas soll die Bezeichnung das Thema stärker auf den Plan
       bringen. Das spiegele sich auch in der Jugendhilfe vor Ort wider: Zusammen
       mit weiteren Wissenschaftler*innen der Universität Hildesheim sowie
       Partner*innen von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische
       Hilfen (IGfH) identifizierte Severine Thomas „Baustellen“ auf kommunaler
       Ebene, die dann in einem acht Punkte umfassenden Positionspapier
       zusammengefasst wurden.
       
       Eine Erkenntnis: Es reiche nicht aus, wenn sich einzelne Organisationen der
       Jugendhilfe darum bemühten, bessere Übergänge zu schaffen. „Wir haben ein
       versäultes Sozialrechtssystem“, sagt Thomas, „das insbesondere jungen
       Menschen oft auf die Füße fällt.“ So seien Kindergeld,
       Ausbildungsunterstützung, Halbwaisenrente und Hilfen vom Jobcenter
       Teilleistungen, die junge Menschen beanspruchen könnten, dafür aber zu
       unterschiedlichen Behörden gehen müssten. Stattdessen müsse ein
       „Unterstützungsnetzwerk“ her.
       
       Nun also konkrete Handlungsleitlinien mit Hildesheimer Handschrift. So
       müsste es auf institutioneller Ebene Möglichkeiten zur Mitbestimmung und
       Beschwerde für die jungen Menschen geben, sagt Thomas; deren Anliegen
       würden noch zu wenig gehört.
       
       Grundlage für das Positionspapier ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
       (KJSG). Es ist im Juni 2021 in Kraft getreten und kann als Reform des
       vorausgegangenen Kinder- und Jugendhilfegesetzes begriffen werden. Für
       Thomas beinhaltet das KJSG vielversprechende Ideen. Allerdings: „Ein Gesetz
       ist immer nur so gut, wie es umgesetzt wird.“ Dabei steht die Umsetzung im
       Koalitionsvertrag und damit auf der politischen Agenda der Bundesregierung.
       
       „Es hakt schon daran, gut informiert zu sein“, sagt die Wissenschaftlerin.
       Die Betroffenen, aber auch Fachkräfte seien oft nicht genügend über
       geltende Regularien informiert. Beispielhaft nennt Thomas die Meinung, dass
       Hilfseinrichtungen mit 18 Jahren verlassen werden müssten. Anspruch auf
       Jugendhilfe bestehe aber bis zum 21. Lebensjahr, teilweise sogar darüber
       hinaus. Laut dem Positionspapier müssen auch für die Nachbetreuung von Care
       Leaver*innen neue Strukturen geschaffen werden – so ist es auch im
       Gesetz erwähnt.
       
       Als Schnittstelle zwischen der Entlassung aus der Jugendhilfe und dem Start
       in ein neues Leben versteht sich die Beratungsstelle „AufKurs!“ in
       Hannover. Für Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die niemanden haben,
       der*die ihnen bei Antragstellung, Wohnungssuche oder sonstigen
       bürokratischen Hürden hilft, steht die Tür hier offen. Die Hälfte der
       Hilfesuchenden sind Care Leaver*innen. Zur Erarbeitung der acht Baustellen
       standen Thomas und Kolleg*innen in engem Kontakt mit dieser und ebenso
       weiteren Beratungsangeboten in ganz Deutschland.
       
       Die Behörden befänden sich derzeit in einem „Zwischenstadium“, so Thomas:
       Sie wüssten, dass sie einen gesetzlichen Auftrag haben und Strukturen
       umdenken müssten. Andererseits habe sie „den Eindruck, dass Jugendämter bei
       jungen Erwachsenen glauben, dass sie nicht ganz so stark unter
       Handlungsdruck stehen“.
       
       Diesen Eindruck teilt Alina Wagner von „AufKurs!“. Die Sonderpädagogin
       berichtet, dass viele Care Leaver*innen schlechte Erfahrungen in der
       Jugendhilfe gemacht hätten. Für die Selbstständigkeit fühlten sie sich
       nicht vorbereitet, weshalb sie sich Hilfe anderweitig organisieren würden.
       „Diese jungen Menschen sind unsichtbar“, sagt Wagner, „sie müssen abgeholt
       und in das System eingebettet werden. Sie wollen ja auf eigenen Beinen
       stehen.“
       
       „AufKurs!“ gibt es seit Oktober 2019. Offenbar hat sich das Angebot
       herumgesprochen: Inzwischen kommen junge Menschen auch aus anderen Teilen
       Deutschlands. Neben einer Postanschrift, nötig für Anträge und
       Hilfeleistungen, gibt es ein psychotherapeutisches Angebot, eine
       Sprechstunde mit einer Mitarbeiterin des Jobcenters, Internetzugang und
       regelmäßig Mahlzeiten.
       
       Severine Thomas sagt, dass ihr in Deutschland keine Kommune bekannt sei,
       die alle Hilfen für junge Menschen unter einem Dach anbiete. „Hilfe aus
       einer Hand“, das sei der Auftrag. Bis 2028 soll der erfüllt werden. Bis
       dahin gilt es, das KJSG umzusetzen. Auf dem Weg dorthin seien
       Übergangsmodelle geplant. Den Beteiligten der Hilfsstrukturen sei bekannt,
       dass Prozesse in Gang kommen müssten. Noch sei der Motor aber nicht überall
       angesprungen.
       
       25 Jul 2022
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katja Spigiel
       
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