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       ## Impfpflicht nicht mit Zwangsgeld durchsetzbar
       
       Die Corona-Impfpflicht für Mitarbeitende in Pflegeheimen und entsprechenden
       Einrichtungen darf nach einem Urteil des niedersächsischen
       Oberverwaltungsgerichts nicht mit einem Zwangsgeld durchgesetzt werden. Mit
       diesem Beschluss bestätigte das Gericht am Mittwoch eine vorausgegangene
       Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Der Landkreis hatte der
       nicht geimpften Beschäftigten eines Seniorenhauses unter Androhung eines
       Zwangsgeldes auferlegt, einen Nachweis über eine Impfung gegen Covid-19
       einzureichen. (dpa)
       
       ## Weniger Schweine und Rinder in Schleswig-Holstein
       
       In den landwirtschaftlichen Betrieben Schleswig-Holsteins ist die Zahl der
       Schweine deutlich zurückgegangen. Zum Stichtag 3. Mai verringerte sich der
       Schweinebestand um 12,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr, so das vorläufige
       Ergebnis des Statistikamts Nord. Die Zahl der Rinder im nördlichsten
       Bundesland sank um 2,2 Prozent. Konkret nahm der Schweinebestand um 153.900
       Tiere ab. Dabei seien die Bestände an Zuchtsauen um 14,1 Prozent und
       Mastschweinebeständen um 15,4 Prozent gesunken. Hielten im Mai 2021 gut 650
       Betriebe Schweine, waren es in diesem Jahr noch 600 Betriebe. (epd)
       
       ## Niedersachsen für späteren Schulbeginn
       
       Das niedersächsische Kultusministerium hat aus rechtlicher und
       pädagogischer Sicht keine Bedenken dagegen, die Schule morgens eine Stunde
       später beginnen zu lassen. „Da haben die Schulen in Abstimmung mit anderen
       relativ viel Spielraum und Freiheit“, sagte ein Ministeriumssprecher. Zuvor
       hatte der neue Vorsitzende des Landesschülerrats, Malte Kern, angeregt, die
       Schule morgens um 9 Uhr statt um 8 Uhr beginnen zu lassen. Schubert sagte,
       ein späterer Schulbeginn müsse allerdings mit den Träger der
       Schülerbeförderung abgestimmt werden. Zudem müsse die Situation derjenigen
       Eltern berücksichtigt werden, die schon früher zur Arbeit gingen und dann
       eine Betreuung für die fehlende Schulstunde bräuchten. Auch die
       entsprechende Verschiebung des Unterrichts in den Nachmittag hinein müsse
       bedacht werden. (epd)
       
       23 Jun 2022
       
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