# taz.de -- nord🐾thema: Streit um Versammlungsfreiheit
       
       > In Hamburg wurden zwei Aktivist:innen von der Polizei am Sammeln von
       > Unterschriften gehindert. Der Vorwurf: Wer sammelt, muss auch eine
       > Veranstaltung anmelden. Die Bürger:innen wehren sich nun
       
       Von Leopold Pelizaeus
       
       Wie nah Recht und Unrecht beieinander liegen, haben kürzlich zwei
       Bürger:innen in Hamburg erfahren. Dörthe S. war mit einem Bekannten
       unterwegs, um Unterschriften für die Bürgerinitiative „Reclaim Your Face“
       zu sammeln, die europaweit gegen das Sammln und Verwenden biometrischer
       Daten eintritt. Am Eingang des Adolf-Jäger-Stadions in Hamburg-Altona
       stellte S. einen Klapptisch auf und legte Zettel für
       Unterstützer:innen bereit.
       
       „Gerade der Fußball wäre ja von biometrischer Gesichtserfassung stark
       betroffen und deshalb haben wir uns vor das Fußballstadion gestellt“, sagt
       S. Den Klapptisch hatten sie für Menschen dabei, die sich vor Corona
       schützen wollen und nicht gleich Zettel in der Hand der Sammler:innen
       unterschreiben wollten.
       
       Kurz darauf erschienen drei Polizeibeamte, von denen einer sie
       beschuldigte, eine Straftat zu begehen. Der Vorwurf: S. sei Verantwortliche
       einer nicht angemeldeten Versammlung. Doch gelten spontane Aktionen wie
       eine Unterschriftensammlung schon als anmeldepflichtige Versammlung?
       
       Der Hamburger Rechtsanwalt Marc Meyer sagt: Nein. Er hält nicht das
       Erscheinungsbild, sondern den subjektiven Grund der Aktion für
       entscheidend, also warum sich Bürger:innen auf die Straße begeben. Die
       Rechtslage ist hier jedoch nicht eindeutig. Und auch Anwalt Meyer, der die
       beiden Unterschriftensammler:innen vertritt, sagt: „Was eine
       Versammlung ist, darüber lässt sich trefflich streiten.“
       
       Grundsätzlich schützt das Grundgesetz die Versammlungsfreiheit. Jedoch nur
       solche Versammlungen, die auch angemeldet sind. Sie bedürfen keiner
       Genehmigung durch Behörden, informieren muss man den Staat aber trotzdem.
       So verschafft sich die Polizei einen Überblick über Größe und Dauer der
       Versammlung und kann gegebenenfalls den Verkehr umleiten oder für den
       Schutz von Demonstrierenden sorgen.
       
       Für die Polizei Hamburg, bei der die Versammlungsbehörde angesiedelt ist,
       beginnt eine Versammlung, sobald mehrere Personen anwesend sind und eine
       Meinungskundgabe erfolgt, indem etwa Plakate und Transparente getragen oder
       Reden gehalten werden. Wie viele Personen als „mehrere“ gelten, will die
       Behörde nicht spezifizieren.
       
       Daher rät die Versammlungsbehörde grundsätzlich dazu, Versammlungen oder
       Aufzüge – also eine sich bewegende Versammlung mit fester Strecke – jeder
       Art anzumelden, auch kleinere Aktionen. Denn: Nur eine angemeldete
       Versammlung ist eine juristisch sichere. Ein Polizeisprecher weist darauf
       hin, dass auch das Unterschriftensammeln als Meinungsäußerung gewertet
       werden kann, Banner hin oder her.
       
       So war es auch bei Dörthe S. und ihrem Bekannten. Der Polizist warf den
       beiden Agitation im öffentlich Raum vor. Und dafür brauche es eine
       Anmeldung. Rechtsanwalt Meyer hält das für falsch. Meinungsaustausch sei
       eine notwendige Bedingung, um Unterschriften zu sammeln. Ohne gehe es
       nicht.
       
       Doch der Staat ist hier konsequent: Wer als Veranstalter:in einer nicht
       angemeldeten Veranstaltung auftritt, begeht eine Straftat. Auf der sicheren
       Seite ist, wer sich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe des
       Versammlungtermins bei der Behörde meldet. In Hamburg ist online ein
       vorgefertigtes Formular hinterlegt, das man herunterladen und ausgefüllt
       einsenden kann.
       
       Wer Infostände, Tische oder Pavillons zum Flyerverteilen mitbringen möchte,
       muss sich an das zuständige Bezirksamt wenden. Auch hier gilt: Ohne
       Anmeldung ist man im Zweifel Straftäter:in.
       
       Rechtsanwalt Meyer will zumindest weiter dafür streiten, dass man
       Unterschriften auch unangemeldet sammeln darf. „Damit Recht eingemeindet
       wird, braucht es Querulanten“, sagt er.
       
       19 Aug 2022
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Leopold Pelizaeus
       
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