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       ## Können Vermieter die Wohnfläche ihrer Mieter verringern? 
       
       „Wir sollten über rechtliche Möglichkeiten zur Wohnraumbegrenzung
       nachdenken. Es geht nicht, dass wir über Knappheit klagen und gleichzeitig
       die Wohnfläche pro Kopf vielerorts weiter steigt“, sagte Maren Kern vom
       Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmer (BBU) am Donnerstag in
       der „Zeit“. Ihr Vorschlag rief ebenso Zustimmung wie Entrüstung hervor.
       Aber könnte etwa einem Paar tatsächlich gekündigt werden, weil es nach dem
       Auszug des Kindes „zu viel“ Wohnraum beansprucht? 
       
       ## Richtig ist:
       
       Die Kündigung von Mietverträgen unterliegt in Deutschland strengen
       Auflagen. Das Überschreiten einer Flächenobergrenze würde nach
       gegenwärtiger Rechtslage als Kündigungsgrund nicht standhalten.
       
       Es gehe nicht darum, Leuten eine große Wohnung nicht zu gönnen, sagt
       BBU-Sprecher David Eberhart der taz. Man habe Sensibilität für das Thema
       Wohnungsnot schaffen und angesichts der Klimakrise zu unkonventionellen
       Ideen ermutigen wollen. Auch ziele der Vorschlag nicht auf Kündigungen, so
       Eberhard, sondern orientiere sich an einem Modell des Wohnungstausches, das
       in der Schweiz schon bei vielen Wohnungsgenossenschaften praktiziert werde.
       Dort werde den Mieter:innen demnach eine kleinere Wohnung angeboten.
       Sollten sie nicht umziehen wollen, werde eine Unterbelegungsabgabe fällig.
       Überprüfbare Beispiele für diese Praxis nennt der Verband nicht. Angesichts
       des deutlich liberaleren Mietrechts in der Schweiz scheint sie aber nicht
       ausgeschlossen.
       
       Moritz Findeisen
       
       7 May 2022
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Moritz Findeisen
       
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