# taz.de -- Harte Anti-Drogen-Gesetze in Singapur: Drogenschmuggler hingerichtet
       
       > Der geistig behinderte Malaysier war schon 2010 verurteilt worden.
       > Proteste von Menschenrechtlern und Angehörigen konnten das Urteil nicht
       > verhindern.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen die Todesstrafe vor Singapurs Botschaft in Malaysia
       
       Berlin/Singapur taz/dpa | Trotz internationaler und auch ungewöhnlicher
       lokaler Proteste ist am Mittwoch im südostasiatischen Stadtstaat Singapur
       ein geistig behinderter Drogenschmuggler hingerichtet worden. Der
       34-jährige Malaysier sei Mittwochfrüh gehängt worden, berichtete der
       staatliche Nachrichtensender Bernama TV aus dem benachbarten Malaysia unter
       Berufung auf den Bruder des Mannes. Seine Familie sowie Menschenrechtler
       hatten bis zuletzt versucht, die Exekution zu verhindern. Ein
       Berufungsgericht hatte das Urteil am Dienstag aber endgültig bestätigt.
       
       Nagaenthra Dharmalingam war 2009 bei der Einreise nach Singapur mit 43
       Gramm Heroin festgenommen worden. Damals war er 21 Jahre alt. Ein
       medizinischer Experte hatte später bei ihm einen geminderten
       Intelligenzquotienten von 69 festgestellt. Dieser Wert wird als geistige
       Behinderung anerkannt.
       
       Dennoch wurde der Malaysier 2010 zum Tode verurteilt. Laut der Richter sei
       er sich darüber im Klaren gewesen, dass er gegen die Gesetze verstoße.
       „Mein Bruder hatte ein großes Herz, er hat jedem vertraut“, sagte sein
       Bruder Navim Kumar in einem Interview. Berichten zufolge soll der
       finanziell verschuldete Mann zur Tat gezwungen worden sein. Er habe mit dem
       Geld seine Mutter unterstützen wollen.
       
       „Mehrere medizinische Sachverständige haben bei ihm eine Einschränkung
       seiner intellektuellen und kognitiven Leistungsfähigkeit festgestellt, die
       seine Risikoeinschätzung und seine Darstellung der Umstände der Straftat
       beeinträchtigt haben könnten“, hatte Amnesty International Ende letzten
       Jahres erklärt. Laut der Organisation verstößt die Hinrichtung gegen das
       Völkerrecht und internationale Standards. Eigentlich sollte der Verurteilte
       schon im letzten November hingerichtet werden. Seine Anwälte erreichten
       aber in letzter Minute einen Aufschub, weil er damals [1][positiv auf das
       Coronavirus] getestet wurde.
       
       Unter anderem hatten die EU und [2][UN-Experten] gegen das Urteil
       protestiert. Noch am Dienstag versuchte seine Mutter [3][laut der
       singapurischen Zeitung Straits Times] die Exekution zu verhindern.
       Westliche Kritik an den strikten Drogengesetzen – auf Verstoß gegen sie
       steht oft der Tod – werden zumeist mit Verweis auf die Kolonialzeit
       ignoriert.
       
       Coronabedingt gab es bis März eine zweijährige Pause bei Hinrichtungen.
       Eine Reform der Todesstrafe gibt Richtern zwar inzwischen mehr Spielraum,
       von einer Vollstreckung abzusehen, doch nun schien es darum zu gehen, ein
       abschreckendes Exempel an Dharmalingam zu statuieren.
       
       27 Apr 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.dw.com/en/singapore-stays-execution-of-malaysian-after-covid-infection/a-59762015
 (DIR) [2] https://www.ohchr.org/en/statements/2022/04/singapore-urged-halt-two-imminent-executions
 (DIR) [3] https://www.straitstimes.com/singapore/courts-crime/court-dismisses-last-minute-bid-by-mother-of-msian-drug-trafficker-to-halt-execution
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven Hansen
       
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