# taz.de -- Aus einer Bagatelle wird Schikane
       
       > Die Anmelderin einer Kundgebung gegen Racial Profiling muss 250 Euro
       > Strafe bezahlen, weil sie nicht rechtzeitig Auflagen verkündet hat. Ihr
       > Anwalt hält die Regel für unsinnig
       
 (IMG) Bild: Kostet 250 Euro Strafe: die Protestaktion vom vergangenen Jahr
       
       Von Paul Petsche
       
       Sabine Zetsche soll Strafe zahlen, weil sie auf einer feministischen
       Kundgebung nicht rechtzeitig die Versammlungsauflagen verkündet hat und die
       Plastiktüten auf den Mikros nicht häufig genug gewechselt wurden. 
       
       Die Gruppe „Together we are Bremen“ sieht in dem Verfahren ein Beispiel für
       die Einschränkung der Versammlungsfreiheit, wie sie seit ein bis zwei
       Jahren durch das Ordnungsamt und die Bremer Polizei zunehmend betrieben
       werde. Die wusste zu Beginn der Kundgebung selbst nicht, welche Auflagen
       sie durchzusetzen hatte. 
       
       Etwa 60 Menschen haben sich am Donnerstagmorgen gegenüber dem Bremer
       Amtsgericht versammelt. Gerade erzählt eine Aktivistin, wie sie in
       Vorbereitung einer Demo ein „Kooperationsgespräch“ mit der Polizei geführt
       habe. Dabei sei sie besonders von den männlichen Polizeibeamten respektlos
       behandelt worden. Man habe sie gedrängt, ihre Route an menschenleere Orte
       zu verschieben. Sie habe sich durchgesetzt, doch so hart sollte niemand für
       das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit kämpfen müssen.
       
       Die Aktivist:innen sind wegen einer Kundgebung am 8. März 2021 vor der
       Innenbehörde hier. Es ging um Racial Profiling durch das Bremer Standesamt.
       Sabine Zetsche hatte die Versammlung angemeldet. Später erhielt sie einen
       Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen. Das ist eine Geldstrafe, abhängig
       vom Einkommen der Angeklagten. Für Zetsche bedeutete das also 1.200 Euro
       oder 40 Tage Haft.
       
       Die Polizei habe versucht, die Kundgebung im Vorhinein einzuschränken,
       schildert ihr Rechtsanwalt Anatol Anuschewski. So wollte sie die
       Versammlungsdauer von acht Stunden auf vier kürzen, außerdem sollten die
       Aktivist:innen von der Straße auf den Grünstreifen verbannt werden.
       Gegen diese Verfügung klagten die Aktivist:innen vor dem Bremer
       Verwaltungsgericht mit Erfolg. Trotzdem habe die Polizei zunächst versucht,
       die Versammlung auf den Grünstreifen zu begrenzen.
       
       Die Einsatzleiterin bestätigt, sie habe erst durch Zetsche vom
       Gerichtsbeschluss erfahren. „Eine souveräne Polizeiführung hätte von da an
       kleine Brötchen gebacken“, sagt Anuschewski. Die Klage hält er für
       „beleidigtes Nachtreten“.
       
       Laut Versammlungsgesetz müssen die Auflagen den Teilnehmenden vor Beginn
       der Versammlung mitgeteilt werden. Zetsche hatte das erst getan, nachdem
       ein anderer Redner eine inhaltliche Begrüßungsrede gehalten hatte.
       
       Anuschewski hält dagegen, dass diese Auflage Quatsch sei. Eine Versammlung
       beginne, sobald Menschen sich versammeln. Wolle jemand vorher die Auflagen
       verkünden, müsste er oder sie das ohne Publikum tun. In den 20 Jahren, in
       denen er Versammlungen begleitet habe, sei die Polizei stets pragmatisch
       vorgegangen. Würde man die Auflage nun wörtlich nehmen, sei es an der Zeit,
       sie anzufechten.
       
       Der zweite Vorwurf lautet, dass erst nach einem Hinweis der Polizei die
       Plastikabdeckungen auf den Mikros nach jeder:m Redner:in gewechselt
       wurden. Er wird fallengelassen, nachdem Anuschewski anmerkt, dass Zetsche
       als Veranstaltungsleitung nicht die Adressatin dieser Auflage sei. Die
       Staatsanwaltschaft fordert daraufhin bloß noch 30 Tagessätze, also 900
       Euro, als Strafmaß.
       
       „Ich habe ehrlich gesagt schon lieber geurteilt“, sagt Richter Bockmann. Er
       erkenne die Problematik der Rechtslage. Aber es sei unmissverständlich,
       dass es nach dem inhaltlichen Beitrag einer dritten Person zu spät sei, um
       die Teilnehmenden über die Auflagen der Veranstaltung zu informieren.
       
       Ohne den fallengelassenen Vorwurf wegen der Plastikabdeckungen hätte dieses
       Vergehen aber niemals für einen Prozess ausgereicht. Insofern sei die
       Situation „schräg“, sagte der Richter. Er habe das kleinste denkbare
       Strafmaß gewählt. Als Bewährungsauflage müsse Zetsche 250 Euro an ihre
       eigene Flüchtlingsinitiative spenden. Damit sorgt er im Gerichtssaal für
       Lacher. 
       
       Draußen kündigt Anuschewski an, Berufung einzulegen. Zetsche spricht, auf
       Englisch: „Wir haben heute ein Theater gesehen. Sie nehmen unsere Zeit und
       unser Geld, sie kriminalisieren uns. Sie diskutieren ewig über
       Kleinigkeiten während Menschen sterben! Sie werden uns nicht aufhalten!“
       
       18 Mar 2022
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Paul Petsche
       
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