# taz.de -- Ungewissheit hat eine Ende
       
       > Seit 2021 kämpft Raheel Afzal um humanitäres Bleiberecht. Jetzt hat es
       > der Schwerbehinderte erhalten
       
       Von Sara Guglielmino
       
       Die Ungewissheit hat endlich ein Ende für Raheel Afzal. Monatelanges
       Warten, zwei Härtefallanträge und einen Regierungswechsel später erhält der
       schwerbehinderte 33-Jährige aus Pakistan ein humanitäres Bleiberecht. Afzal
       lebt seit 2014 in Deutschland und leidet an schwerer Epilepsie sowie an
       psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen. Deswegen gilt er mit einem
       Grad von 70 Prozent als schwerbehindert. „Bei Herrn Afzal wurde versäumt,
       sich adäquat um ihn zu kümmern“, sagt Lynn Klinger, Sozialberaterin bei der
       psychosozialen Beratungsstelle für politisch Verfolgte Xenion. Damit meint
       Klinger beispielsweise einen behindertengerechten Deutschkurs oder eine
       behindertengerechte Beschäftigung.
       
       Obwohl Afzal seit August 2021 ein Praktikum bei der Stephanus-Stiftung in
       Berlin absolviert und Aussichten auf eine Festanstellung hatte, sollte er
       im Oktober 2021 abgeschoben werden. Sein Fall wurde zwar von der
       Härtefallkommission beraten und sogar positiv entschieden, das letzte Wort
       lag allerdings beim ehemaligen Innensenator Geisel (SPD). [1][Dieser lehnte
       das Bleiberecht ab.] Das wollten Afzal und sein Unterstützerkreis nicht
       hinnehmen. Dr. Sabine Speiser war Härtefallberaterin beim Flüchtlingsrat
       und engagiert sich mittlerweile ehrenamtlich für Afzal. „Seine Geschichte
       steht nur exemplarisch für viele weitere ähnliche Schicksale“, sagte sie
       der taz im Januar.
       
       Nach der drohenden Abschiebung im Oktober war Raheel Afzal suizidgefährdet
       und verbrachte deswegen sechs Wochen in der psychiatrischen Abteilung eines
       Krankenhauses. Im vergangenen Dezember wurde Afzals Fall erneut von der
       Härtefallkommission beraten, welche sich noch einmal für ein humanitäres
       Bleiberecht für ihn aussprach.
       
       Diesmal lag die endgültige Entscheidung aber nicht mehr bei Geisel, sondern
       bei der neuen Innensenatorin Iris Spranger (SPD), die seit Dezember 2021 im
       Amt ist. Für die Berliner Flüchtlingspolitik war die Entscheidung eine
       Bewährungsprobe und verschafft einen Eindruck, wie die Innensenatorin in
       Zukunft mit humanitären Härtefällen umgehen könnte. Geisel nahm nämlich
       sowohl 2018 als auch 2019 laut Jahresberichten der Härtefallkommission rund
       75 Prozent der Empfehlungen der Kommission an, woraufhin ein humanitäres
       Bleiberecht erteilt wurde.
       
       Am Dienstag informierte Speiser den gesamten Unterstützerkreis – und die
       taz – darüber, dass Spranger die Empfehlung der Kommission angenommen hat.
       Die Pressestelle der Senatsverwaltung für Inneres nannte als Begründung,
       dass „seit dem Sommer 2021 ein sichtbarer Fortschritt hinsichtlich Afzals
       Integration“ zu verzeichnen sei.
       
       Für Raheel Afzal beginnt nun ein neues Leben ohne Angst vor Abschiebung und
       mit einer seinen Ansprüchen gerechten Integration ins Arbeitsleben. Die
       Stephanus-Stiftung möchte Afzal fest einstellen, wie sie der taz bereits im
       Oktober mitteilte, und bemüht sich nach eigenen Angaben um eine geeignete
       Stelle. Mittlerweile besucht Afzal einen behindertengerechten Deutschkurs.
       
       11 Feb 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /!5805383&SuchRahmen=Print
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sara Guglielmino
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA