# taz.de -- Zwangsräumung vor Bremer Gericht: Doppelte Miete oder raus
       
       > Ein Ehepaar will seinen Mieter aus der Wohnung klagen. Doch an ihrem
       > Eigenbedarf gibt es Zweifel – gegen mehr Geld hätten sie wohl weiter
       > vermietet.
       
 (IMG) Bild: Protest vor dem Amtsgericht Bremen: Das Bündnis gegen Zwangsräumungen hat Widerstand organisiert
       
       Bremen taz | Der Mieter E. kommt zu spät zu seinem eigenen
       Räumungsverfahren. Der Grund: Er steht noch mit Unterstützer*innen in
       der Schlange bei der Einlasskontrolle am Bremer Amtsgericht. Es sind so
       viele Menschen gekommen, dass sich die Kontrolle der Taschen und
       Impfnachweise am Eingang hinzieht.
       
       Den Antrag der Verteidigung, die Verhandlung zu vertagen, um einen größeren
       Raum zu finden, hatte das Gericht abgelehnt. Ein Großteil der
       Unterstützer*innen des Mieters aus der Neustadt in Bremen, der nicht
       mit ganzem Namen in der Zeitung stehen möchte, muss an diesem Freitag
       deshalb draußen warten.
       
       Das Bündnis gegen Zwangsräumung in Bremen hatte zu der Verhandlung
       mobilisiert. Die Aktivist*innen wollen auf den Fall aufmerksam machen.
       E. soll seine Wohnung räumen, weil seine Vermieter*innen, ein Ehepaar,
       beide Anfang 50, Eigenbedarf angemeldet haben. Weil es daran aber Zweifel
       gibt, stehen nun mehr als drei Dutzend weitere Unterstützer*innen vor
       dem Amtsgericht.
       
       Auf Umzugskartons haben sie den Slogan „Zwangsräumungen stoppen! …in der
       Pandemie & immer“ geschrieben und ein Banner vor dem Gericht aufgehangen.
       Aus Lautsprechern tönt Musik..„Wir wollen Öffentlichkeit für das Treiben
       des Vermieters herstellen und zeigen, dass wir an der Seite des Mieters
       stehen“, sagt der Sprecher des Bündnisses, Bahne Michels.
       
       ## Jedes Jahr fast 1.000 Räumungsklagen
       
       E. wohnt seit 24 Jahren in der Wohnung in der Bremer Neustadt, einem
       ehemaligen Arbeiterstadtteil gegenüber der Altstadt, der in den letzten
       Jahrzehnten immer beliebter geworden ist; Beck's sitzt hier, die Hochschule
       und die Schwankhalle eine Produktionsstätte für die freien Künste. E.
       arbeitet in der Lagerlogistikbranche. Im Gericht trägt er einen Pulli mit
       einem Radsportler darauf. Die Cappy behält er auf. Er wirkt entspannt, hört
       aber aufmerksam zu.
       
       Seine Vermieter*innen haben schon 2020, kurz nachdem sie die Wohnung
       gekauft haben, Eigenbedarf angemeldet. E. hätte zum 30. Juni 2021 ausziehen
       sollen. Da er jedoch keine andere Wohnung fand, blieb er. Seine Vermieter
       stellten daraufhin die Räumungsklage.
       
       Solche [1][Klagen sind im Land Bremen keine Seltenheit.] Zwischen 2015 bis
       2019 wurden 4.225 Räumungsverfahren geführt. So geht es aus der Antwort des
       Senats auf eine Anfrage der Bremer CDU-Fraktion hervor. Besonders an diesem
       Verfahren sind jedoch die erheblichen Zweifel, ob wirklich ein Eigenbedarf
       auf Seiten des Vermieters besteht.
       
       ## Zweifel am Eigenbedarf der Vermieter*innen
       
       „Es gab ein ausführliches Gespräch, dafür gibt es Zeugen, in dem der
       Vermieter angeboten hat, dass E. bleiben darf, wenn er 1.000 Euro für die
       Wohnung zahlt“, sagt dessen Anwalt Holger Gautzsch über ein Telefonat
       beider Parteien. Bisher zahle der Mieter rund 500 Euro Kaltmiete. Er sollte
       seine Miete also verdoppeln, um bleiben zu dürfen.
       
       Ein Eigenbedarf besteht jedoch nur dann, wenn die Wohnung dringend vom
       Eigentümer gebraucht wird. Wenn es darum geht, lediglich andere
       Vertragskonditionen zu erwirken oder die Miete zu erhöhen, zieht das
       Argument nicht.
       
       Zudem spräche ein weiterer Grund dagegen, dass in diesem Fall wirklich
       Eigenbedarf bestehe, meint der Rechtsanwalt des Mieters. Nachdem sich E.
       weigerte, im Juni auszuziehen, setzten seine Vermieter*innen einen
       neuen befristeten Mietvertrag mit einer erhöhten Miete auf. „Wer erst
       Eigenbedarf anmeldet und dann einen neuen Vertrag aufsetzt, widerspricht
       sich selbst“, sagt Gautzsch.
       
       ## Vermieter könnten immer wieder kündigen
       
       Auch die Richterin deutete an, dass sie das Räumungsverfahren wegen
       Zweifeln am Eigenbedarf abweisen könnte – und sie lotete aus, ob auch eine
       außergerichtliche Einigung möglich sei. Wie denn das Verhältnis zwischen
       Mieter und Vermieter*innen sei, wollte sie wissen. Während der
       Vermieter sagte, dass er sich von E. bedroht fühle und dieser alle
       Kompromissvorschläge ablehne, antwortet E. selbst: „Uns verbindet nur die
       Kontoverbindung. Ich habe ihn zum ersten Mal heute gesehen.“
       
       Die Richterin war trotz der Spannungen überzeugt, dass eine Einigung
       möglich sei. Sie setze das Verfahren mit Zustimmung aller Parteien für ein
       halbes Jahr aus. Denn selbst, wenn die Klage abgewiesen würde und E. somit
       zunächst in seiner Wohnung bleiben könne, stünde es den Vermieter*innen
       offen, erneut eine Kündigung auszusprechen, begründete die Richterin. Das
       ganze Prozedere könnte also wieder von vorne losgehen.
       
       Rechtsanwalt Gautzsch freute sich über diese Aussetzung des Verfahrens.
       Sein Mandant lasse sich auf ein erneutes Gespräch ein. „Ihm geht es darum,
       Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Er ist prinzipiell bereit auszuziehen,
       braucht aber eine neue Bleibe.“ Alternativ könne die Gegenseite auch das
       Mietverhältnis fortsetzen. Ob es wirklich zu einer Einigung innerhalb von
       sechs Monaten kommt, ist dennoch offen. Beide Seiten können das Verfahren
       auch jederzeit vor Ablaufen der Frist wieder aufnehmen.
       
       Das [2][Bündnis gegen Zwangsräumungen will den Fall] deshalb weiter
       beobachten. Vor dem Amtsgericht sagt Unterstützer Michels: „Wir haben heute
       ein starkes Zeichen der Solidarität unter Mietern gesetzt. Wir freuen uns,
       dass E. endlich ein wenig aufatmen kann.“ Der Mieter selbst ist ebenfalls
       erleichtert: „Ich bin sehr froh. Ich habe immer das Gespräch mit meinem
       Vermieter gesucht – zurück kamen aber nur Rechnungen und Briefe vom
       Anwalt.“
       
       7 Feb 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lukas Scharfenberger
       
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