# taz.de -- Urteil nach Morden im Oberlinhaus: 15 Jahre Haft für Ines R.
       
       > Im April ermordete eine Pflegekraft vier Menschen mit Behinderung in
       > einer Wohneinrichtung in Potsdam. Nun wurde sie verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Die Angeklagte im Gerichtssaal des Landgerichts Potsdam
       
       Potsdam taz | 15 Jahre Haft und die Unterbringung in einer psychiatrischen
       Klinik für die langjährige Pflegerin Ines R. Das urteilte das Landgericht
       Potsdam nun im Mordprozess um die Tötung von vier Menschen mit Behinderung
       Ende April dieses Jahres. Eine 43-jährige Bewohnerin der Einrichtung
       überlebte die Gewalttat mit schweren Verletzungen. Die Angeklagte sei des
       vierfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes sowie der Misshandlung
       von Schutzbefohlenen schuldig, urteilte die 1. Strafkammer. Das Urteil ist
       noch nicht rechtskräftig.
       
       Dass die Pflegerin Ines R. die Täterin ist, war von Beginn an unstrittig.
       Sie gestand die Gewalttat am [1][Abend ihrem Ehemann] und wurde
       festgenommen. Aufgrund ihrer psychischen Vorerkrankungen ging das Gericht
       schon vor Prozessbeginn von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit
       aus. Die 52-jährige Pflegekraft sprach am ersten Prozesstag unter anderem
       von mehreren Schicksalsschlägen und langjährigen Depressionen.
       
       Immer wieder wurden vor Gericht auch die [2][Arbeitsbedingungen in der
       Pflege und im Oberlinhaus] im Konkreten thematisiert. Mehrere Pflegekräfte
       sprachen von Überforderung. Eine Begründung für Mord könne das aber niemals
       sein, sagte auch die Staatsanwältin Maria Stiller in [3][ihrem Plädoyer am
       vergangenen Freitag].
       
       Sie hatte unter anderem für die einzelnen Straftaten Haftstrafen von
       jeweils acht bis zwölf Jahren gefordert, die zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
       von 15 Jahren zusammengefasst werden sollten. Das Gericht folgt der
       Forderung mit seinem Urteilsspruch. Auch der Verteidiger Henry Timm
       beantragte eine Unterbringung seiner Mandantin in der Psychiatrie. Er
       plädierte aber aufgrund ihrer psychischen Erkrankung für schuldunfähig.
       
       Die [4][psychiatrische Gutachterin] Cornelia Mikolaiczyk hatte am
       Donnerstag vergangener Woche über die Persönlichkeitsstörung der
       Angeklagten vor Gericht Auskunft gegeben. Dabei waren besonders die
       Schilderungen der Gewaltfantasien, die sie auch gegen Bewohner*innen
       hegte, erschreckend. Bei der Angeklagten läge außerdem ein langjähriger
       Medikamenten- und Alkoholmissbrauch vor. Aufgrund erhöhter Suizidgefahr
       empfahl auch die Gutachterin eine Unterbringung im Maßregelvollzug.
       
       Das Oberlinhaus gab nach dem Urteilsspruch eine Presseerklärung heraus.
       Darin heißt es, dass „die Tat und das grenzenlose Leid, das damit über die
       Opfer und ihre Angehörigen gebracht wurde, unermesslich“ bleibe. „Kein
       Urteil kann das Verbrechen und den Verlust auch nur ansatzweise abbilden.“
       Sie wünschten sich, dass die Angehörigen der getöteten Bewohner*innen
       und alle Beteiligten durch den Urteilsspruch jetzt Ruhe fänden, das
       Verbrechen zu verarbeiten. „Die Trauer wird uns alle noch sehr lange
       begleiten, die Erinnerung an die Opfer wird das Oberlinhaus auf immer
       bewahren.“
       
       22 Dec 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Gewalttat-im-Potsdamer-Oberlinhaus/!5816445
 (DIR) [2] /Gewalttat-im-Oberlinhaus-Potsdam/!5817400
 (DIR) [3] /Plaedoyers-im-Oberlinhaus-Prozess/!5822782
 (DIR) [4] /Gewalttat-im-Oberlinhaus-in-Potsdam/!5822604
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Linda Gerner
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Behinderung
 (DIR) Menschen mit Behinderung
 (DIR) Mordprozess
 (DIR) Potsdam
 (DIR) Leben mit Behinderung
 (DIR) Leben mit Behinderung
 (DIR) Behinderung
 (DIR) Alten- und Pflegeheime
 (DIR) Alten- und Pflegeheime
 (DIR) Pflegekräftemangel
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Prozessende nach Morden im Oberlinhaus: Angehörige bekommen keine Antwort
       
       Nach den Morden an vier Menschen mit Behinderung, erhält Pflegerin Ines R.
       15 Jahre Freiheitsstrafe. Sie kannte die Opfer teils aus Kindertagen.
       
 (DIR) Gewalttat im Oberlinhaus in Potsdam: „Explosion angestauter Aggression“
       
       Am neunten Prozesstag um die Morde im Oberlinhaus sagte die psychologische
       Gutachterin aus. Sie berichtet von drastischen Gewaltfantasien.
       
 (DIR) Gewalttat im Oberlinhaus Potsdam: „Nur noch im Bett gelegen“
       
       Beim fünften Prozesstag um den Tod von vier Menschen mit Behinderung in
       Potsdam sagten Angehörige der Opfer aus. Sie berichteten von
       Vernachlässigung.
       
 (DIR) Gewalttat im Potsdamer Oberlinhaus: Aussage des Ehemanns
       
       Im Prozess um den Tod von vier Menschen mit Behinderung wurde der Ehemann
       der angeklagten Pflegerin und ihre Psychiaterin befragt.