# taz.de -- Plädoyers im Oberlinhaus-Prozess: Am Ende eine Entschuldigung
       
       > Die Staatsanwaltschaft plädiert auf 15 Jahre Haft für die Pflegerin, die
       > vier Menschen getötet hat. Die Angeklagte bittet um Verzeihung.
       
 (IMG) Bild: „Es tut mir ganz doll leid“: Die Angeklagten rechts hinter Glas im Gerichtssaal
       
       Potsdam taz | Eine Antwort, warum ihr Sohn ihnen genommen wurde, erwarten
       die Eltern nicht, sagt Beatrice Vossberg, die Anwältin der
       Nebenkläger*innen. Wie [1][an jedem Prozesstag] sitzen die Eltern des
       getöteten Christian S. auch am Freitag wieder der mutmaßlichen Mörderin
       ihres Sohnes im Landgericht in Potsdam gegenüber. Sie kannten die Pflegerin
       Ines R. als eine „fürsorgliche und mütterliche“ Person, vor Gericht sagte
       die Mutter aus, dass sie immer froh war, wenn Ines R. ihren Sohn pflegte.
       Der 1985 geborene Christian S. kam als Frühgeburt zur Welt und erlitt als
       Folge einen Hirnschaden. Seine Eltern pflegten ihn 17 Jahre lang zuhause,
       dann zog er ins Oberlinhaus.
       
       Der Prozess am Landgericht Potsdam kann keine Antwort auf eine
       unerklärliche, schreckliche Tat geben, aber unter dem Vorsitz von Richter
       Theodor Horstkötter beschäftigt sich das Gericht seit Ende Oktober
       ausführlich mit der Situation im Thusnelda-von-Saldern-Haus, mit Problemen
       in der Pflege und mit der [2][psychischen Situation der Angeklagten Ines
       R..]
       
       Sie soll am 28. April 2021 vier Menschen mit Behinderung in der
       Wohneinrichtung getötet haben, eine Frau überlebte schwer verletzt. In den
       Tagen nach der Tat gab es zahlreiche erschütterte Reaktionen, viele Medien
       berichteten. Knapp acht Monate nach der Tat ist die öffentliche
       Aufmerksamkeit auf die Gewalttat in Potsdam abgeebbt, die Pressestelle des
       Oberlinhaus gibt an, ihre Bewohner*innen schützen und daher zunächst
       keinen Pressetermin machen zu wollen.
       
       ## Erinnerung an die Opfer
       
       Am Freitag ist der Andrang im Gerichtssaal Acht des Landgerichts in Potsdam
       wieder größer als zuletzt. Auch ehemalige Schulkameradinnen von Ines R.
       sind gekommen. Sie haben von der Tat in der Zeitung gelesen und wollen sich
       vor Ort einen eigenen Eindruck von dem Prozess gegen die Person machen, die
       sie aus ihrer Kindheit und Jugend kannten.
       
       Die Staatsanwältin Maria Stiller und der Verteidiger der Angeklagten Henry
       Timm halten an diesem zehnten Verhandlungstag ihre Plädoyers. Zu
       Prozessbeginn hatte Stiller der Angeklagten vorgeworfen „planvoll und
       heimtückisch“ vorgegangen zu sein und die Wehrlosigkeit der Menschen, die
       alle einen Pflegegrad 5 hatten und halbseitig oder vollständig gelähmt
       waren, ausgenutzt zu haben.
       
       Dass die Taten der Angeklagten heimtückisch waren, wiederholt die
       Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Sie geht zunächst bewegend auf die
       getöteten Menschen ein: Lucille H. wurde im Alter von 43 Jahren getötet,
       sie lebte nach einem schweren Autounfall im Oberlinhaus und hinterlässt
       zwei Kinder. Martina W. wurde nur 31 Jahre alt, sie hatte eine
       frühkindliche Hirnschädigung, wuchs bei ihrer Großmutter auf und lebte dann
       seit ihre Jugend im Oberlinhaus. Andreas K. wurde 1964 geboren und war nach
       einem Hirninfarkt 2016 stark körperlich eingeschränkt. Er kommunizierte mit
       Daumen hoch und Daumen runter. Und Christian S., der Sohn der
       Nebenkläger*innen, der 38 Jahre alt wurde und der „Sonnenschein der Familie
       war“, wie es seine Mutter Karin S. formulierte.
       
       Die Staatsanwältin referiert auch noch einmal den Tatablauf, verweist auf
       die schrecklichen Bilder, die Pfleger*innen, Ersthelfer*innen und
       Polizist*innen am 28. April sehen mussten. Sie erzählt von der Qual,
       die die Geschädigte Elke T. durchlitt, die den Angriff durch eine
       Notfall-Operation überlebte. „Die Täterschaft der Angeklagten steht außer
       Zweifel“, sagt Stiller. Die Schwere der Schuld aber sei fraglich. Sie hält
       eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Haft für angemessen. Diese müsse in einer
       angemessenen klinischen Unterbringung vollzogen werden, denn die Angeklagte
       stelle weiterhin eine Gefahr für sich und andere dar. Außerdem plädiert sie
       auf ein lebenslanges Berufsverbot für die Angeklagte.
       
       ## Entschuldigung der Angeklagten
       
       Die Verteidigung hält die Angeklagte hingegen für Schuldunfähig. Der Anwalt
       Henry Timm geht in einer saloppen Rede auf die schweren psychischen
       Störungen von Ines R. ein. „Meine Mandantin war mit Sicherheit das kleinste
       Licht im Räderwerk des Thusnelda-von-Saldern-Hauses“, sagt Timm im Gericht.
       Wie schlimm die Situation war spiegele sich auch in der hohen Fluktuation
       des Personals wieder. Dass die Angeklagte in einer Klinik untergebracht
       werden soll, darin sind sich alle Parteien einig: „Dieses Monster, dieser
       Dämon“, müsse aus der Angeklagten herausgeholt werden, so Timm.
       
       Am Ende des Verhandlungstags hat die Angeklagte das Wort: „Ich möchte mich
       bei den Angehörigen der Opfer für das Leid entschuldigen, dass ich
       verursacht habe“, sagt Ines R. mit fester Stimme. Sie könne sich nicht
       erklären, was zu dem Kontrollverlust geführt habe: „Innerlich kann ich es
       überhaupt nicht glauben, dass ich sowas gemacht habe.“ Ihr ganzes Leben,
       dass sie sich aufgebaut habe, sei nun weg. „Es tut mir ganz doll leid“,
       schließt sie. Es ist zugleich das erste öffentliche Schuldeingeständnis der
       Angeklagten. Dass sich seine Mandantin spontan äußerte habe ihn überrascht,
       sagte Henry Timm gegenüber der taz. Dazu sei sie in der Vergangenheit nicht
       in der Lage gewesen.
       
       ## Prozess wirft Schlaglicht auf Pflegesituation
       
       Im Laufe des Prozesses hatten die Angeklagte und mehrere
       Mitarbeiter*innen [3][die Arbeitsbedingungen] und auch die
       erschreckenden Lebensbedingungen für die Menschen vor Ort geschildert.
       Viele Fachkräfte berichteten, dass sie kaum noch zu der Förderung der
       Menschen mit Behinderung kamen, die in dem Haus des kirchlichen Trägers
       Oberlin wohnten. Ihre Tätigkeiten hätten sie aufgrund von Personalmangel
       teilweise [4][auf die Grundhygiene beschränken müssen], so eine Pflegerin,
       die inzwischen gekündigt hat. Das Verfahren werfe ein Schlaglicht auf die
       dramatische Situation in der Pflege, sagt auch Staatsanwältin Stiller in
       ihrem Plädoyer.
       
       Die Angeklagte Ines R. hatte in der ersten Sitzung von einer traumatischen
       Kindheit berichtet und von ihren Söhnen, von denen einer eine Behinderung
       hat, der andere erkrankte zwischenzeitlich schwer an einem Hirntumor. Ihr
       [5][Ehemann sprach vor Gericht] von einer akuten Belastungssituation seiner
       Frau kurz vor der Tat.
       
       Die 52-Jährige hat schon mehrere Suizidversuche unternommen und gilt nach
       Einschätzung von Ärzt*innen aktuell als suizidal. Eine
       Gerichtspsychiaterin schätzte die Angeklagte als schwer vermindert
       schuldfähig ein und empfahl eine Unterbringung im Maßregelvollzug.
       
       Am 22. Dezember soll der Vorsitzende Richter nach aktueller Planung ein
       Urteil verkünden.
       
       17 Dec 2021
       
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