# taz.de -- Der falsche Kranke
       
       > Ein Mann muss 1.570 Euro zahlen, weil er eine Corona-Erkrankung
       > vortäuschte
       
       Von Tjade Brinkmann
       
       Es klingt im ersten Moment so, als hätte man die Geschichte in den
       vergangenen Monaten schon ein paar Mal gehört: Vor dem Hamburger
       Amtsgericht musste sich am Montag ein 52-Jähriger wegen der „Fälschung von
       Gesundheitszeugnissen“ verantworten. Dieses Mal ging es dabei aber nicht um
       gefälschte Impfausweise, sondern um eine falsche Corona-Erkrankung. Es ging
       auch nicht darum, an 2G-Veranstaltungen teilnehmen zu können, sondern einen
       unangenehmen Termin zu umgehen.
       
       Konkret wird dem Angeklagten B. vorgeworfen, eine Bescheinigung über eine
       Coronavirus-Infektion gefälscht zu haben. Wie die Staatsanwaltschaft
       mitteilte, hatte B. am 3. August 2020 eine Corona-Erkrankung vorgetäuscht,
       indem er eine vorgeblich von einem medizinischen Labor stammende Auskunft
       über eine Infektion erstellt und an das Finanzamt geschickt hat. Mit der
       falschen Erkrankung habe er einen Vernehmungstermin mit einer
       Steuerfahnderin umgehen wollen.
       
       Der Angeklagte B. bestritt das Vorgeworfene nicht und gestand sein
       Verhalten. Fraglich war vor Gericht jedoch, wie viel er für die Straftat
       zahlen muss. 100 Euro pro Tagessatz stellte die Staatsanwaltschaft zunächst
       in den Raum, doch schnell wurde deutlich, dass diese Höhe kaum
       verhältnismäßig ist. Denn B. hat eigentlich mit ganz anderen Dingen zu
       kämpfen als mit dem Finanzamt oder dem Amtsgericht.
       
       B. ist in der Gerüstbaubranche tätig. Er ist Geschäftsführer einer
       Gerüstbau-GmbH, zudem bei einer weiteren Firma in der Branche angestellt.
       Trotz der zwei Jobs verdiene er nicht viel. Netto blieben ihm weniger als
       800 Euro im Monat, mehr als die Hälfte davon ginge für die Miete drauf. B.
       ist nicht verheiratet, hat zwei Kinder, die bei seiner Ex-Freundin
       aufwachsen. Ob er Unterhalt zahle, fragte die Richterin. „Nein, wie denn?“,
       antwortete B. leise.
       
       Der Staatsanwalt zeigte sich nach der Beweisaufnahme verständnisvoll: „Es
       stand im Raum, ob es noch weitere Einkünfte gibt. Dieser Verdacht hat sich
       nicht erhärtet.“ Unter diesen Voraussetzungen halte er 26 Euro pro
       Tagessatz für angemessen. Dieser Einschätzung stimmte auch der Verteidiger
       zu. Er nutzte die Möglichkeit, „im Namen meines Mandanten zu sagen, dass es
       ihm leid tut“. B. muss nun 1.560 Euro für seine gefälschte
       Corona-Erkrankung zahlen. Immerhin sind Raten möglich.
       
       16 Nov 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tjade Brinkmann
       
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