# taz.de -- Cottbuser Grünen-Politikerin verurteilt: Die Rache des Kampfsportlers​
       
       > Die Grünen-Politikerin Barbara Domke wird verurteilt, nachdem sie auf
       > Facebook eine „Zeit“-Recherche geteilt hat​. Der Kläger, ein Neonazi,
       > darf jubeln.
       
 (IMG) Bild: Domke darf bestimmte Informationen über den Kläger nicht mehr verbreiten, hat das Landgericht Cottbus geurteilt
       
       taz | Berlin Der Schock sitzt tief und Barbara Domke kann es noch immer
       nicht richtig fassen. Weil sie eine Recherche der renommierten
       Wochenzeitung Die Zeit auf Facebook geteilt hat, ist die Cottbuser
       Grünen-Kommunalpolitikerin und engagierte Antifaschistin [1][vom
       Landgericht Cottbus] verurteilt worden.
       
       [2][Auf Twitter schrieb Domke]: „Ein rechtsextremer Kampfsportler hat mich
       vor das Landgericht gezerrt, weil ich einen Zeit-Artikel geteilt habe.
       Jetzt kam das Urteil. Er hat gewonnen. Neueste Masche von Rechtsextremen.
       Hat jemand eine Ahnung, was man so als Sozialarbeiterin verdient?“ Dazu das
       Hashtag #FCKNZS.
       
       Laut dem der taz vorliegenden Urteil vom 4. November (Az.: 3 O 208/21) darf
       Domke nun bestimmte Behauptungen über den Kläger nicht verbreiten, der eine
       zentrale Figur der Cottbuser Neonazi-Szene und Kampfsportler ist. Untersagt
       wurde die Verbreitung von Informationen etwa über seinen
       Gesundheitszustand, mutmaßliche Aktivitäten in der Cottbuser
       Kriminellen-Szene rund um Waffen-, Drogen- und Menschenhandel sowie seine
       Rolle als möglicher Kopf eines extrem rechten Netzwerks im Süden
       Brandenburgs.
       
       Die Kosten des Verfahrens wurden Domke auferlegt: Wie sie selbst
       auflistete, geht es um eigene Anwaltskosten in Höhe von 876 Euro, die der
       Gegenseite von mehr als 900 Euro, zuzüglich von Gerichtskosten bei einem
       Streitwert von 10.000 Euro. „Ich bin so lost“, schrieb Domke.
       
       ## Rechter Kampfsportler ist klagefreudig
       
       Was war geschehen? Mit einer Leseempfehlung hatte die Kommunalpolitikerin
       auf ihrem Facebook-Account mit Copy and Paste einen Text der Die Zeit
       verbreitet; ähnlich hatten es zuvor andere Facebook-Nutzer wie „AfD Watch
       Brandenburg“ gemacht. Ein Link zu Zeit Online fehlte. Domke hatte womöglich
       deshalb auch übersehen, dass zu diesem Zeitpunkt der Text dort auch gar
       nicht mehr verfügbar war, bis heute nicht. Als ein Schreiben des Anwalts
       des Kampfsportlers bei ihr einging, löschte sie zwar ihren Facebook-Post,
       unterschrieb aber nicht die geforderte Unterlassungserklärung.
       
       Die Zeit hatte den Beitrag mit der Überschrift „Rechtsextremismus: Der Clan
       von Cottbus“ nach einer juristischen Auseinandersetzung vom Netz genommen.
       Domke selbst als Akteurin der antifaschistischen Szene in Cottbus war zwar
       im Text der Zeit zitiert worden, um ihre eigenen Aussagen ging es in der
       Auseinandersetzung allerdings nicht.
       
       In erster Instanz hatte die Wochenzeitung noch gewonnen, dann aber war ihr
       in zweiter Instanz die Verbreitung von mehreren Passagen untersagt worden.
       Der klagefreudige Kampfsportler durfte jubeln. Auch mit der Berliner
       Morgenpost hatte er sich inzwischen juristisch angelegt, hier erzwang er in
       einem Text mit der Überschrift „Im Reich der Rechten“ allerdings nur die
       Löschung einer Passage.
       
       Für Barbara Domke bleibt die Entscheidung des Cottbuser Landgerichts
       unverständlich. Sie verstehe nicht, „wie man dafür belangt werden kann,
       wenn man einen Artikel in sozialen Netzwerken teilt“, sagt sie der taz. Es
       sei ihr bewusst, dass jeder Mensch Rechte habe und dafür auch rechtliche
       Mittel nutze, um diese durchzusetzen. „Im hier vorliegenden Fall wurde aber
       bewusst versucht, ein Exempel zu statuieren, um meine Person genau dort zu
       treffen, wo es am meisten weh tut: finanziell. Denn Rechtsstreitigkeiten
       kosten sehr viel Geld und vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang“, sagt
       Domke.
       
       ## Politische Gegner:innen mit den Kosten drangsalieren
       
       Der Fall hat aus Sicht von befragten Jurist:innen vor allem zwei
       Aspekte. Der Kieler Rechtsanwalt Alexander Hoffmann beobachtet, dass immer
       häufiger versucht wird, nicht nur juristisch gegen Autor:innen eines
       Textes oder ihre Verlagshäuser vorzugehen, sondern auch gegen politische
       Gegner:innen, die inkriminierte Zeitungsbeiträge im Netz verbreiten – mit
       dem Ziel, sie über die auferlegten Kosten kaputtzumachen.
       
       Er sieht aber auch das häufige Problem nicht ausreichender Medienkompetenz
       bei Nutzer:innen sozialer Netzwerke. „Wenn man das richtig macht, ist
       man rechtlich geschützt“, sagt Rechtsanwalt Hoffmann – und rät
       Aktivist:innen, dazu angebotene Fortbildungen der Opferberatungen zu
       nutzen.
       
       Ähnlich schätzt das der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun ein, der das
       Urteil aus Cottbus ebenfalls genau geprüft hat. „Kein Justizskandal“, sagt
       er. Wahrscheinlich sei Domke tatsächlich haftbar für die Verbreitung der
       umstrittenen Inhalte. Ihre Erfolgsaussichten bei einem weiteren
       Rechtsstreit seien „eher unterdurchschnittlich, ob es einem gefällt oder
       nicht“.
       
       Auch Jun beobachtet: „Wir haben in letzter Zeit häufiger erlebt, dass
       Aktivisten im rechten Spektrum mit Abmahnungen versuchen zu verhindern,
       dass über sie berichtet wird.“ Dabei richteten sie sich häufig auch gegen
       User, die einen fremden Inhalt weitergeleitet hätten. „Teilen oder
       Retweeten löst eine Haftung aus, die häufig überrascht. Gerade bei
       enthüllenden Recherchen über politische Gegner kann man sich nicht einmal
       auf die Sorgfalt von Qualitätsmedien verlassen“, sagt Jun.
       
       ## Keine Fehler gemacht, sagt Die Zeit
       
       Die Zeit beteuert, keine Fehler gemacht zu haben. Eine Verlagssprecherin
       erklärt auf taz-Anfrage: „Wir stehen weiterhin zu unseren Recherchen, die
       von zwei Gerichtsinstanzen in Detailfragen unterschiedlich bewertet wurden.
       Wir lassen uns nicht davon abbringen, die rechtsextreme Szene genau zu
       beobachten. Gerade in Cottbus ist furchtloser Journalismus nötiger denn
       je.“
       
       Ein respektables Statement – Schadensersatzansprüche gegen die
       Wochenzeitung indes sind damit nicht begründet. Barbara Domke hat
       inzwischen vom Verein Opferperspektive Unterstützung bekommen und [3][auf
       GoFundMe eine Spendenseite eingerichtet]. Alle eingehenden Spenden will sie
       ausschließlich für die Gerichtskosten verwenden. Was übrig bleibt, geht an
       den Verein Opferperspektive e.V. Einschüchtern lassen in ihrem Engagement
       will sie sich auch weiterhin nicht.
       
       6 Nov 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Cottbus/!t5048434
 (DIR) [2] https://twitter.com/barbaradomke
 (DIR) [3] https://www.gofundme.com/f/kampf-gegen-rechts-und-ihre-rechtlichen-folgen?utm_campaign=p_lico+share-sheet&utm_medium=copy_link&utm_source=customer
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Matthias Meisner
       
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