# taz.de -- nord🐾thema: Bürokratie gegen Energiewende
       
       > Solarkraftwerke auf dem Balkon können die Energiewende unterstützen – und
       > sie sind vergleichsweise günstig. Seit Jahren setzen sich
       > Befürworter:innen für ihre Verbreitung ein, dabei werden sie aber
       > immer wieder ausgebremst
       
 (IMG) Bild: Ist ganz einfach zu montieren: Solargerät am Balkon
       
       Von Tjade Brinkmann
       
       Der Betrieb ist ja denkbar einfach: Ein kleines Solargerät auf dem eigenen
       Balkon wird direkt in die Steckdose gesteckt, der erzeugte Strom deckt
       einen Teil des Verbrauchs in der Wohnung ab – alle können einen
       persönlichen Beitrag zur Energiewende leisten und dabei selbst finanziell
       profitieren. So einfach könnte es sein. Doch so ist es noch immer viel zu
       selten.
       
       Bernhard Weyres-Borchert ist Energieberater bei der Verbraucherzentrale
       Hamburg und macht das, was die Berufsbezeichnung vermuten lässt: Er berät
       Hamburger:innen zum energiesparenden Bauen und Wohnen und zur Nutzung
       erneuerbarer Energien – egal ob Bauherr:innen, Mieter:innen oder
       Gewerbetreibende. Er sagt: „Es gibt verschiedenste Möglichkeiten, wie man
       sich als Verbraucher an der Energiewende beteiligen kann.“ Mit den kleinen
       Solargeräten für die Steckdose könne man aktiv vergleichsweise
       kostengünstig an der Wende der Stromgewinnung teilhaben.
       „Steckersolargeräte“ nennt Weyres-Borchert diese Anlagen, in anderen
       Kontexten verwendet man weniger technische Begriffe: Balkonkraftwerk,
       Solar-Rebell oder Guerilla PV. Ihr großer Vorteil: Sie könnten ohne
       Installation durch einen Solarfachbetrieb erfolgen.
       
       Im Vergleich mit den typischen Photovoltaikanlagen sind Steckersolargeräte
       deutlich kleiner konzipiert. Sie sind üblicherweise rund einen Meter breit
       und eineinhalb Meter lang und ähneln vom Aussehen den Modulen, die man von
       Dächern kennt. Technisch gesehen sind die Module für die Steckdose keine
       Anlagen, sondern elektrische Haushaltsgeräte – wie Wasserkocher,
       Flachbildfernseher und Co.
       
       Ein durchschnittlicher Wohnhaushalt könne mit einem 300-Watt-Modul etwa ein
       Zehntel seines Stromverbrauchs selbst decken, schätzt Weyres-Borchert. Bei
       einem Strompreis von circa 30 Cent die Kilowattstunde würde ein solcher
       Haushalt demnach bis zu 90 Euro im Jahr einsparen. „Die Investitionskosten
       für die Geräte liegen meist zwischen 500 und 700 Euro und sind damit
       deutlich überschaubarer als die Kosten für die aufwendigen Dach-Anlagen,
       bei denen man mit Installation für eine Anlage mit 4.000 Watt
       Höchstleistung ungefähr 8.000 Euro veranschlagen muss“, sagt
       Weyres-Borchert.
       
       ## Jahrelanger Kampf für Vereinfachung
       
       Sorgen, dass Steckersolargeräte wegen ihrer vergleichsweise geringen Kosten
       nur wenige Jahre halten, müssten Käufer:innen nicht haben. „Im Schnitt
       machen die Module wirklich Jahrzehnte ihren Dienst“, sagt Weyres-Borchert.
       Somit rentiere sich die Investition bereits nach einigen Jahren auch
       finanziell.
       
       Nur sind bei den Steckersolargeräten die bürokratischen Hürden hoch, sagt
       Weyres-Borchert. „Offiziell muss man auch bei diesen Modulen das gleiche
       Anmeldeverfahren durchlaufen wie bei einer echten Photovoltaikanlage:
       sowohl beim Netzbetreiber und als auch beim Marktstammdatenregister.“
       Gerade aufgrund der geringen Leistung stelle sich die Frage, ob dieser
       Umfang an bürokratischen Hürden sinnvoll ist, meint Weyres-Borchert.
       
       Und dabei haben sich die Hürden schon stark verringert. Holger Laudeley aus
       Ritterhude nördlich von Bremen gilt als einer der Pioniere für die
       Entwicklung und Verbreitung der Steckersolargeräte. Seit Jahren versucht
       der studierte Diplom-Ingenieur die rechtliche Situation rund um die Module
       zu vereinfachen. Anfang September hat ihm die Werner-Bonhoff-Stiftung dafür
       ihren Wirtschaftspreis verliehen.
       
       Sie zeichnet damit Engagement „wider den Paragraphen-Dschungel“ aus, um
       damit nach eigener Aussage „Bürokratismus und Verbesserungsbedarf in der
       öffentlichen Verwaltung“ sichtbar zu machen. „Holger Laudeley zeigt mit
       seinem Fall auf, wie schwierig es sein kann, neue Produkte mit gesetzlichen
       Bestimmungen in Einklang zubringen“, erklärt die Stiftung. Er habe dafür
       gesorgt, dass Steckersolargeräte aus der rechtlichen Grauzone gehoben und
       für die Steckdose offiziell zugelassen wurden.
       
       Laudeley erzählt detailreich vom langen Kampf, in dem er sich für die
       Geräte eingesetzt hat. „Wir haben sie dazu gezwungen, die Regeln zu
       ändern“, sagt Laudeley zufrieden über die lange Auseinandersetzung mit dem
       Verband der Elektrotechnik (VDE). In dessen Richtlinien seien die
       Solargeräte jahrelang nicht vorgekommen. Im Mai 2018 gelang dann der
       wichtige Durchbruch: Die Steckersolargeräte wurden aus der rechtlichen
       Grauzone und in die Norm gehoben. Nun sei es erlaubt, einen Stromerzeuger
       per Stecker an einen Stromkreis anzuschließen, der eigentlich für
       Haushaltsgeräte gedacht sei.
       
       ## Jahrelanger Prozess in Hamburg
       
       In der Praxis bedeutet der Ausbruch aus der rechtlichen Grauzone jedoch
       nicht, dass die Nutzung der Steckersolargeräte vollständig rechtlich
       geklärt ist: Vor dem Landgericht Hamburg läuft dazu noch immer ein
       Verfahren. Der Ökostrom-Versorger Green Planet Energy hatte versucht, ein
       solches Gerät beim Stromnetz Hamburg anzumelden, bekam jedoch eine Absage
       aus Sicherheitsgründen. Der Betrieb des Solarmoduls stehe „im Widerspruch
       zu den in Deutschland anerkannten Regeln der Technik“, argumentiert
       Stromnetz Hamburg.
       
       Dabei belegten mehrere Gutachten, dass das Modul sicher angeschlossen
       werden könne. „Wir wollen feststellen lassen, ob Stromnetz Hamburg
       überhaupt befugt ist, uns den Betrieb des Solarmoduls im eigenen Hausnetz
       zu untersagen, da die Zuständigkeit des Netzbetreibers am Anschlusspunkt
       endet und von diesem 150-Watt-Modul keine Rückwirkung ins Versorgungsnetz
       erfolgt“, sagt Michael Friedrich, Pressesprecher von Green Planet Energy.
       Daher habe der Energieversorger über eine Anwaltskanzlei Klage eingereicht.
       
       Der Beginn des Verfahrens liegt mittlerweile mehr als fünf Jahre zurück.
       Green Planet Energy hieß damals noch Greenpeace Energy. Aufgrund einiger
       Zwischenentscheidungen ist die Ökoenergiegenossenschaft aber optimistisch:
       „Prinzipiell dürfen Module an ein Hausnetz angeschlossen werden“, sagt
       Friedrich. Lediglich ungeklärt sei noch, welche Art von Stecker verwendet
       werden darf.
       
       Das ist für viele eine gute Nachricht: In einer Umfrage des Civey-Instituts
       im Auftrag von Green Planet Energy gab ein Großteil der Befragten im August
       dieses Jahres an, dass für sie der bürokratische Aufwand gegen die
       Anschaffung eines Steckersolargeräts spreche. Auch Befragte, die bereits
       ein solches Modul installierten hatte, nannten bürokratische Hürden als
       Problem. Die Mehrheit dieser Personen hätte daher auf die eigentlich
       erforderliche Anmeldung verzichtet.
       
       Diese Reaktion erlebt auch Weyres-Borchert in seiner täglichen Arbeit: „Die
       meisten Nutzer:innen dieser Geräte gehen nicht mehr den bürokratischen
       Weg, den man offiziell gehen müsste“, berichtet der Energieberater. „Nach
       unser Kenntnis betreiben mindestens 90 Prozent der Besitzer:innen ihr
       Steckersolargerät, ohne es anzumelden.“ So stellt sich dann auch die
       rechtliche Frage nach dem Steckertyp in der Realität nicht mehr.
       
       Insgesamt ist das Interesse an Steckersolargeräten der Civey-Umfrage
       zufolge hoch. Demnach können sich 61 Prozent der Deutschen vorstellen, zu
       Hause ein solches Modul zu nutzen. Vor allem für Menschen mit geringem
       Einkommen biete es eine Möglichkeit, sich am Ausbau der Photovoltaik zu
       beteiligen.
       
       Die meisten Menschen sind dabei überzeugt: An der Energiewende führt kein
       Weg vorbei, so das Ergebnis einer jüngsten Umfrage der Förderbank KfW. Doch
       bisher nutzen der KfW-Umfrage zufolge nur wenige Haushalte Technologien,
       die zur Energiewende beitragen. Zwei Tendenzen zeigen sich bei der Umfrage:
       Einerseits gibt es ein Süd-Nord-Gefälle. Demnach werden die technischen
       Möglichkeiten im Norden tendenziell weniger genutzt als im Süden. Weiterhin
       hänge die Verwendung auch mit dem zur Verfügung stehenden Geld zusammen. So
       würden Haushalten mit geringerem Einkommen Technologien der Energiewende
       seltener nutzen als wohlhabendere Haushalte.
       
       ## Einfaches Vergütungsmodell gefordert
       
       Doch gerade Haushalte mit niedrigem Einkommen hätten ein besonders
       ausgeprägtes Interesse, um der finanziellen Belastung durch steigende
       Strom- und Heizkosten zu begegnen, schreiben die Autor:innen der
       KfW-Studie. Das gilt angesichts der gegenwärtig global stark angestiegenen
       Marktpreise. Auch sie kritisieren Hindernisse, vor allem in Form von
       Investitionskosten und bürokratischen Hürden. Green Planet Energy fordert
       deshalb klare und sachgerechte Standards für die Installation der Module,
       die unnötige Hürden ohne Verlust an Sicherheit abbauen könnten.
       
       Auch aus Sicht von Bernhard Weyres-Borchert ist klar, dass die Nutzung von
       Solarmodulen attraktiver und unbürokratischer werden muss. Er hat eine
       einfache Lösung: „Im Prinzip könnte man für das ganze Jahr bilanzieren, was
       man dem Netz entnommen und was man eingespeist hat.“ Net-Metering nennt
       sich dieses Modell zur Vergütung von Strom aus kleinen Photovoltaik- oder
       Windanlagen. Nach dem Konzept müssen Verbraucher nur noch die Differenz
       bezahlen, die zwischen dem selbst eingespeisten Strom einerseits und dem
       aus dem Netz bezogenen Strom andererseits entsteht.
       
       Das wäre ein deutlich einfacheres System für die Nutzer:innen von
       Steckersolargeräten. Doch noch ist die Installation von Aufwand und
       Unklarheit gekennzeichnet – wenn man sich denn an die formellen Regeln
       hält.
       
       6 Nov 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tjade Brinkmann
       
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