# taz.de -- Streit um Coronaregeln an Schulen: Ausbruch oder Einzelfälle?
       
       > Eigentlich sollen in Bremen keine ganzen Klassen mehr in Quarantäne
       > geschickt werden. Doch das Gesundheitsamt handle nicht danach,
       > kritisieren Eltern.
       
 (IMG) Bild: Was folgt aus Testergebnissen? Teststreifen in einem Mäppchen
       
       Bremen taz | Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern waren in Bremen
       die Schulen seit Pandemiebeginn fast durchgängig geöffnet. Am 13. September
       kündigte die Bildungssenatorin außerdem an, dass nur noch nachweislich
       infizierte Kinder in Quarantäne bleiben müssen. Ein Corona-Ausbruch und die
       Quarantäne einer ganzen Klasse am Gymnasium Kippenberg stellen dieses
       Vorhaben nun kurz nach seiner Formulierung auf die Probe.
       
       Thomas Theßeling, ein betroffener Vater, sagt, dass es am vorletzten Montag
       einen Fall in der Klasse seines Kindes gegeben habe, der 5b am
       Kippenberg-Gymnasium. Das sei mit einem Test entdeckt, das betroffene Kind
       nach Hause geschickt worden. Am Tag darauf sei ein weiteres Kind mit einem
       positiven Testergebnis nach Hause geschickt worden. Ab dem nächsten Tag,
       also dem 15. September, seien sein Kind und alle Klassenkamerad*innen
       in den Distanzunterricht geschickt worden, sagt Theßeling.
       
       In einem Schreiben vom Gesundheitsamt an die Eltern steht, die Kinder
       würden vom Gesundheitsamt als „Kontaktpersonen der Kategorie I mit einem
       hohen Risiko“ geführt. Die Anordnung: häusliche Quarantäne für 14 Tage. Der
       Beschluss der Bildungssenatorin galt zu diesem Zeitpunkt seit zwei Tagen.
       
       Einige Eltern der Kippenberger Fünftklässler*innen und der
       ZentralElternBeirat kritisieren dieses Vorgehen und fordern mehr
       Verlässlichkeit. Für den ZentralElternBeirat steht nicht nur Bildung dem
       Infektionsschutz gegenüber. In einem am 21. September veröffentlichten
       Brief an Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) und
       Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp (SPD) heißt es auch: „Wieder einmal
       scheinen Kinder-, aber auch Elternrechte völlig in den Hintergrund gedrängt
       zu werden.“ Der offene Brief sei eine Antwort auf zwei Corona-Ausbrüche in
       Bremer Schulen. In beiden Fällen wurden nicht nur betroffene Kinder in
       Quarantäne geschickt, sondern die gesamte Klasse.
       
       Alicia Bernhardt, Sprecherin der Gesundheitssenatorin, antwortet auf
       Anfrage der taz, dass es rechtliche Grundlagen für diese Entscheidungen
       gebe. „Bei zwei oder mehr Positivfällen in einer Kohorte wird von dem
       Gesundheitsamt sorgfältig geprüft, ob es sich um einen Ausbruch handelt,
       bei einem Ausbruch gilt jedoch das Infektionsschutzgesetz“, schreibt sie.
       Coronafälle in einer Klasse würden als Ausbruch gelten, wenn sie in einem
       zeitlichen und örtlichen Zusammenhang stehen. Das Gesundheitsamt werte die
       Infektionen dann nicht als zufällige Einzelfälle, sondern als
       zusammenhängende Ansteckungen. Die beiden Klassen in 14-tägige Quarantäne
       zu schicken, sei vor diesem rechtlichen Hintergrund gerechtfertigt.
       
       Derzeit seien in Bremen nachweislich 61 Schüler*innen infiziert und 474
       aufgrund dieser Ausbruchs-Regel in Quarantäne, schreibt Bernhardt. Das
       betreffe insgesamt 14 Schulen.
       
       „Ich halte das für rechtswidrig“, sagt Martin Stoevesandt vom
       ZentralElternBeirat. „Beim Staats- und Organisationsrecht gilt es immer,
       das mildeste Mittel zu finden. Das ist sicherlich nicht das mildeste
       Mittel.“ Hinter dem Vorgehen des Gesundheitsamts vermutet er einen Konflikt
       zwischen Gesundheitsbehörde und Bildungsbehörde einerseits und zwischen
       Gesundheitsamt und Gesundheitsbehörde andererseits. „Das Gesundheitsamt
       fährt fast eine Zero-Covid-Strategie“, sagt er.
       
       Aus der Bildungsbehörde heißt es auf taz-Anfrage, Senatorin Aulepp setze
       sich schon lange dafür ein, dass so wenig gesunde Kinder wie möglich in
       Quarantäne müssen. „Aber die Einzelfallentscheidung liegt beim
       Gesundheitsamt und das ist auch richtig so.“
       
       Thomas Theßelings Kind ist nun noch bis zum 28. September in Quarantäne. Er
       und seine Frau sind berufstätig. „Wir müssen jetzt wieder zu Hause
       bleiben“, sagt er. Bei ihm bleibe vor allem Hilflosigkeit. Und er sagt,
       sein Kind sei in einer besonderen Situation: „Die Kinder in der Klasse sind
       gerade auf eine neue Schule gekommen, die sind noch nicht richtig
       angekommen und jetzt sind sie schon in Quarantäne.“ Er habe kein
       Verständnis dafür, dass das Gesundheitsamt diese Umstände nicht
       mitberücksichtigt.
       
       27 Sep 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lisa Bullerdiek
       
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