# taz.de -- taz🐾thema: Das letzte Hemd hat keine Taschen
       
       > Die Anzahl der Menschen, die mit ihrem persönlichen Nachlass etwas
       > Sinnvolles tun wollen, steigt. Erblassende sollten sich schon zu
       > Lebzeiten darum kümmern und bei Interesse zu vertrauenswürdigen
       > Organisationen Kontakt aufnehmen
       
       Von Volker Engels
       
       Ob Immobilienbesitz, ein Bankkonto oder Aktiendepot: Erbschaften sind für
       die Arbeit gemeinnütziger Organisationen und Stiftungen eine wichtige
       Finanzierungsquelle. Während sich die Geldspendeneinnahmen gemeinnütziger
       Organisationen und Stiftungen in zehn Jahren zwischen 2002 und 2013 nur um
       rund 30 Prozent gesteigert haben, sind die Einnahmen aus Nachlässen um 250
       Prozent gestiegen. Und dieser Trend setzt sich bis heute weiter fort.
       
       Klug beraten ist, wer vor dem eigenen Tod darüber entscheidet, wer in den
       Genuss des Vermögens oder der Ersparnisse kommt. 2013 konnten sich nach
       einer repräsentativen GFK-Studie 11 Prozent der über Fünfzigjährigen
       vorstellen, mit dem Erbe einen guten Zweck zu unterstützen. Heute liegt der
       Anteil dieser Menschen sogar bei rund 28 Prozent.
       
       „Wer sich schon zu Lebzeiten für solche Projekte engagiert hat, will oft
       auch über den Tod hinaus mit dem Nachlass einen Beitrag dazu leisten, dass
       mit dem eigenen Vermögen Sinnvolles geschieht“, sagt Susanne Anger,
       Sprecherin der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“. 22
       Stiftungen und gemeinnützige Organisationen haben sich in der Initiative
       mit Sitz in Berlin zusammengeschlossen.
       
       Die Mitgliedsorganisationen haben ein Erbschaftssiegel mit „klaren
       ethischen Richtlinien“ als Selbstverpflichtung entwickelt, das potenziellen
       Erblassenden Sicherheit für ihre Entscheidungen bei möglichst großer
       Transparenz geben soll. Organisationen, die das Siegel tragen wollen,
       verpflichten sich unter anderem, „keinen direkten oder indirekten,
       moralischen oder sozialen Druck“ auszuüben und „die individuellen Wünsche
       sorgfältig und professionell zu bearbeiten“.
       
       Immerhin geht es um viel Geld: Die meisten Nachlässe bewegen sich in einer
       Spanne zwischen 20.000 und 300.000 Euro, sagt die Sprecherin. „Das kleine
       Haus in Gelsenkirchen, das vor vielen Jahren für 50.000 Mark gekauft wurde,
       kann heute 400.000 Euro wert sein.“ Auch kleinere Erbschaften von einigen
       hundert Euro seien willkommen, weil sich auch damit „kleinere Aktionen ins
       Rollen bringen lassen“.
       
       Wichtig sei es, vertrauenswürdige Organisationen oder Stiftungen zu finden,
       die den Nachlass im gewünschten Sinne für ihre Arbeit einsetzten. „Auch wer
       zehn Mal angerufen hat, um sich beraten zu lassen, ist zu nichts
       verpflichtet und schuldet niemandem etwas“, sagt Susanne Anger und rät
       Interessierten, selbstbewusst und transparent über die eigenen Wünsche zu
       sprechen. „Es ist überhaupt kein Problem, zwei oder drei Organisationen
       oder Stiftungen im Testament zu bedenken.“
       
       Die gemeinnützigen Organisationen sind auf solche Nachfragen gut
       vorbereitet, die meisten von ihnen bieten unter dem Stichwort
       „Testamentsspende“ ausführliche Informationen für Interessierte an. „Wir
       beobachten ein steigendes Interesse von Menschen, die mit ihrem Erbe Gutes
       tun wollen“, sagt Marc Herbeck, Ansprechpartner für Erbschaften bei der
       Deutschen Welthungerhilfe, und ergänzt: „Sein Erbe zu planen ist oft eine
       sehr emotionale Angelegenheit, für die man sich ausreichend Zeit nehmen
       sollte.“ Es sei wichtig, „in Ruhe zu überlegen, welche Menschen oder
       Organisationen einem am Herzen liegen“.
       
       Im vergangenen Jahr hat der gemeinnützige Verein rund 5 Millionen Euro von
       80 Nachlassgebern erhalten, ein Großteil davon waren Vermächtnisse. Etwa
       ein Drittel hatte vorher Kontakt zur Welthungerhilfe aufgenommen. „Wir
       merken, dass immer mehr Menschen das Angebot wahrnehmen, sich zu Lebzeiten
       telefonisch oder im persönlichen Austausch zu informieren.“ Bei diesen
       Gesprächen stehe auch die Frage im Raum, ob der Nachlass zweckgebunden
       vermacht werden kann, also zum Beispiel für die Arbeit in einem bestimmten
       Land. Grundsätzlich sei das möglich, allerdings sei eine sehr enge
       Zweckbindung wenig sinnvoll, weil sich die weltweiten Prioritäten der
       Welthungerhilfe ändern können. Wird zum Beispiel eine offenere Formulierung
       wie „wenn möglich Malawi“ benutzt, könnte das Erbe auch für die Hilfe in
       anderen Regionen genutzt werden, in denen die Bevölkerung nach einer
       Naturkatastrophe oder infolge eines kriegerischen Konflikts zeitnah auf
       Hilfe angewiesen ist.
       
       Auch Ansgar Beckervordersandfort, der im Geschäftsführenden Ausschusses der
       Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) sitzt,
       empfiehlt, „Wünsche und keine Bedingungen zu formulieren“. Darüber hinaus
       sei es wichtig, die begünstigte Organisation „konkret und zweifelsfrei“ zu
       beschreiben. Denn wenn im Testament einfach nur stehe, dass „das Tierheim
       oder Hospiz“ erben soll, sei das gerade in größeren Städten viel zu
       allgemein gehalten. „Am einfachsten ist es, die gemeinnützigen
       Organisationen anzusprechen und konkret nachzufragen, welche Daten im
       Testament vermerkt werden sollten“, so der Fachanwalt für Erbrecht weiter.
       
       Grundsätzlich reicht ein handschriftlich verfasstes und unterschriebenes
       Testament aus, um den letzten Willen zu bekunden. Eine notarielle oder
       anwaltliche Beratung kann aber dazu beitragen, formale Fehler oder
       unscharfe Formulierungen im Testament zu vermeiden und eine größere
       Rechtssicherheit herzustellen. Auch ein notariell beglaubigtes Testament
       lässt sich in der Regel ohne Probleme wieder ändern.
       
       Generell sei es empfehlenswert, noch zu Lebzeiten mit Angehörigen über
       Erbschaftspläne zu sprechen, so Beckervordersandfort: „Viele Menschen
       wollen ihre Kinder oder andere Verwandte bedenken, aber zusätzlich auch
       gemeinnützigen Organisationen etwas für einen sinnvollen Zweck zukommen
       lassen.“
       
       mein-erbe-tut-gutes.de
       
       11 Sep 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Volker Engels
       
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