# taz.de -- debatte: Die Feinde der Demokratie 
       
       > Vor 50 Jahre wurde der Radikalenerlass verabschiedet. Er war der
       > Gegenpart zu Brandts Reformpolitik. Heute kämpfen Betroffene um ihre
       > Rehabilitierung
       
       Am 28. Januar 1972 fassten die Ministerpräsidenten der Länder einen
       folgenreichen Beschluss, der unter dem Namen Radikalenerlass in die
       Geschichte eingehen sollte. In den folgenden Jahren wurden 3,5 Millionen
       Bewerberinnen und Bewerber für Berufe im öffentlichen Dienst überprüft. Der
       Inlandsgeheimdienst erhielt im Zuge der „Regelüberprüfung“ die Aufgabe zu
       beurteilen, wer als Staatsfeind zu gelten habe. Personen, die „nicht die
       Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
       einzutreten“, wurden aus dem öffentlichen Dienst entfernt oder gar nicht
       erst eingestellt. Die Überprüfungen führten nach Zählung der Initiative
       „Weg mit den Berufsverboten“ bundesweit zu etwa 11.000
       Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.256 Ablehnungen von
       Bewerbungen und 265 Entlassungen.
       
       Ob Willy Brandt den Radikalenerlass später als seinen größten politischen
       Fehler bezeichnet hat oder ob es sich bei diesem nicht belegten Zitat um
       den Versuch handelt, das sozialdemokratische Heiligenbild von dunklen
       Flecken zu reinigen, kann dahingestellt bleiben. Fest steht, dass die
       Politik der Berufsverbote das konsequente Gegenstück zu „mehr Demokratie
       wagen“, neuer Ostpolitik und zur 1970 erlassenen Amnestie für
       Demonstrationsdelikte im Rahmen von APO-Aktivitäten war. Eine aus dem Ruder
       zu laufen drohende Generation erhielt die Einladung, wieder mitzuspielen,
       bekam aber gleichzeitig deutlich gezeigt, in welchem Rahmen sich
       oppositionelle Politik zu bewegen hat. Die damit verbundene Hexenjagd gegen
       alles, was irgendwie links schien, stieß seinerzeit auf große
       gesellschaftliche Gegenwehr und führte in anderen Ländern Europas zu
       Besorgnis. Der Begriff „Berufsverbot“ fand als Fremdwort Eingang in
       französische und englische Lexika. Offensichtlich war, dass hier die
       postnazistische BRD Jagd auf altbekannte Feindbilder machte.
       
       Fünfzig Jahre später fordern Betroffene nun die Aufarbeitung des
       Radikalenerlasses und eine Rehabilitierung derjenigen, deren Existenzen
       damals nicht nur beruflich beschädigt, sondern regelrecht zerstört wurden.
       Dazu gibt es bislang nur in einzelnen Bundesländern – wie in Niedersachsen
       – zaghafte Versuche. In Baden-Württemberg werden seit 2018 an der
       Universität Heidelberg Berufsverbote erforscht. Das Ergebnis lässt sich aus
       dem Zwischenbericht erahnen: Ungeachtet der akribischen Aktenauswertungen
       und Fallschilderungen durch die beteiligten Wissenschaftlerinnen dekretiert
       Professor Edgar Wolfrum, der das Projekt leitet, wie der Radikalenerlass
       einzuordnen sei. Er sei nötig gewesen, weil „gegen Extremisten von rechts
       und links die ‚wehrhafte‘ bzw. ‚streitbare‘ Demokratie in Stellung gebracht
       werden musste“. Das hat mit der tatsächlichen Geschichte des
       Radikalenerlasses wenig zu tun. Es gab nur fünf Fälle, in denen
       Berufsverbotsverfahren gegen Rechte im öffentlichen Dienst eingeleitet
       wurden.
       
       Viel Zeit bleibt den Betroffenen nicht mehr. Die meisten von ihnen gehen
       auf die 80 zu. Man sollte meinen, eine Geste des Bedauerns zum 50.
       Jahrestag sollte nicht allzu viel Überwindung kosten. Selbst wenn sie in
       einzelnen Härtefällen zu Entschädigungszahlungen führen sollte, könnten die
       Bundesländer das aus der Portokasse begleichen. Dass es der Initiative
       dennoch schwer fällt, eine größere Öffentlichkeit oder gar politische
       Gremien für ihr Anliegen zu mobilisieren, hat mehrere Gründe.
       
       Zum einen ist nicht ganz klar, was genau unter dem Begriff Radikalenerlass
       zu verstehen ist: Tatsächlich handelte es sich ja lediglich um
       Durchführungsbestimmungen für die Anwendung eines Gesetzes, dessen
       „Gewährbieteklausel“ aus dem NS-„Gesetz zur Wiederherstellung des
       Berufsbeamtentums“ übernommen ist. Dieses Gesetz wurde schon vor 1972 gegen
       Kommunisten (etwa im Zuge des KPD-Verbotes 1956) angewandt und wurde auch
       später gegen Linke in Stellung gebracht, wenn auch nie wieder in den
       Dimensionen der 1970er Jahre. Meist reicht es dabei aus, präventiv mit der
       Anwendung der entsprechenden Rechtsvorschriften zu drohen.
       
       Die Zeiten, in denen es nötig erschien, tausendfach Berufsverbote
       auszusprechen, scheinen vorbei zu sein. Wer heute in Erwägung zieht, eine
       Stelle im öffentlichen Dienst anzutreten, hat in aller Regel verinnerlicht,
       dass eine allzu kritische politische Positionierung die Zerstörung der
       beruflichen Existenz zur Folge haben kann. Dazu ist es nicht einmal
       notwendig, die Praxis des Radikalenerlasses zu kennen. Dass von Beamten
       politische Konformität erwartet wird, ist im kollektiven Bewusstsein so
       tief verankert, dass BerufsanfängerInnen sich meist überhaupt nicht
       vorstellen können, dass es Zeiten gab, in denen es nicht selbstverständlich
       schien, sich dieser staatlichen Erwartung zu beugen.
       
       Hinzu kommen immer neue politische Vorstöße, einen neuen Radikalenerlass zu
       etablieren, der sich – selbstverständlich – „gegen Rechts wie Links“
       richten soll. Wie genau eine solche Neuauflage aussehen sollte, ist unklar.
       Der Verfassungsschutz ist personell und logistisch so aufgestellt, dass er
       eine formelle „Regelanfrage“ kaum noch benötigen dürfte, um aktiv zu
       werden. Begründet werden solche Vorschläge für Neuregelungen in der Regel
       mit immer wieder öffentlich gewordenen Neonazis in Polizei, Bundeswehr und
       Justiz. Warum die bestehenden gesetzlichen Regelungen in diesen Fällen so
       gut wie nie angewandt wurden, wird dabei nicht thematisiert. Von einem
       Berufsverbotsverfahren gegen den Gymnasiallehrer Björn Höcke ist bislang
       nichts bekannt. Disziplinarrechtlich vorgegangen wurde gegen Rechte nur
       gelegentlich im Fall massiver Straftaten.
       
       In diesem gesellschaftlichen Klima eine Aufarbeitung des staatlichen
       Unrechts einzufordern, das mit den Berufsverboten verbunden war und ist,
       ist ein gelinde gesagt ehrgeiziges Unterfangen. Es wäre den Betroffenen zu
       wünschen, dass sie nicht damit alleingelassen werden.
       
       5 Aug 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Csaszkóczy
       
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