# taz.de -- Alkoholverbote in Parks: Freifahrtschein für Willkür
       
       > Bei den Corona-Verordnungen sieht kaum noch jemand durch. Das ist gut für
       > die Polizei, aber fatal für marginalisierte Gruppen.
       
 (IMG) Bild: Ist das schon eine Party? Illegal biertrinkende Menschen auf dem Boxhagener Platz in Friedrichshain
       
       Berlin taz | Der Sommer ist da, das Leben auf den Straßen und in den Parks
       pulsiert, und fast könnte man den Eindruck bekommen, es hätte so etwas wie
       eine Pandemie nie gegeben. Doch es bleibt immer noch das mulmige Gefühl,
       irgendetwas falsch zu machen, wenn man mit Freunden nach langer Zeit
       endlich wieder ein Bierchen im Park trinkt. Viele Berliner:innen
       dürften schon lange den Überblick verloren haben, was jetzt eigentlich
       erlaubt ist und was nicht. Aber das Bier im Park sollte doch drin sein,
       oder?
       
       Falsch. Denn auch wenn Freiluftveranstaltungen mit bis zu 1.000
       Teilnehmer:innen erlaubt sind, verbietet die aktuelle
       Infektionsschutzverordnung ausdrücklich den Alkoholkonsum in Berlins
       Grünflächen. Innensenator Andreas Geisel (SPD) behauptete letzten Monat
       sogar, [1][das Trinken in Parks sei schon vor Corona verboten gewesen.]
       
       Das ist zwar Quatsch, doch die Tatsache, dass Geisel diese Fake News
       unwidersprochen auch in der taz unterbringen konnte, offenbart ein
       gefährliches Erbe der Pandemieverordnungen. Denn wenn anstelle klarer und
       transparenter Regeln ein diffuses Verordnungswirrwarr herrscht, öffnet das
       Tür und Tor für polizeiliche Willkür.
       
       Exemplarisch dafür steht die Debatte um „illegale Partys“ in Parks. Fragt
       heute noch jemand, was genau eine Party eigentlich illegal macht, wenn
       Kontaktbeschränkungen wegfallen? Ab wie vielen Personen zählt eine Runde
       von Freunden als Party? Wie den wenigsten bewusst sein wird, dürften es vor
       allem die alkoholischen Getränke sein, die das nächtliche Treffen im Park
       zu einem illegalen machen.
       
       ## Leidtragend sind die Marginalisierten
       
       Und wenn die vermeintlichen Delinquenten zufällig doch keine Flasche in der
       Hand haben, denken sich Ordnungshüter*innen womöglich im Notfall
       einfach irgendeine Verordnung aus. Wenn schon ihr oberster Dienstherr keine
       genaue Kenntnis der Rechtslage hat, ist nicht zu erwarten, dass die
       Polizist:innen es besser wissen. Auch die wenigsten
       Parkbesucher:innen dürften im angetrunkenen Zustand die aktuelle
       Infektionsschutzverordnung und das Grünflächengesetz herauskramen, um über
       die rechtlichen Grundlagen zu diskutieren.
       
       Die Verwirrung um die Corona-Verordnung ist die beste Voraussetzung für die
       Ordnungsmacht, unerwünschte und als störend empfundene Bevölkerungsgruppen
       aus öffentlichen Räumen wie Parks zu verbannen. Leidtragend dürften all
       jene sein, die sowieso schon im Fokus der Polizeiarbeit stehen:
       Jugendliche, Migrant:innen, Obdachlose und Menschen ohne Papiere. Denn um
       den Infektionsschutz geht es angesichts niedriger Fallzahlen schon lange
       nicht mehr.
       
       8 Jul 2021
       
       ## LINKS
       
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