# taz.de -- Haftstrafe für Rechtsextremisten: Wer das Gefängnis von innen sieht
       
       > Der militante Rechtsextremist Bernd Tödter aus Bad Segeberg wurde zu
       > einer fünfmonatigen Haftstrafe verurteilt. Er saß mehr als 13 Jahre im
       > Knast.
       
 (IMG) Bild: Sitzt bald wieder hinter Gittern: Bernd Tödter
       
       Hamburg taz | Bernd Tödter kennt das schon. Gitter vor den Fenstern,
       Besuchszeiten, Gefängnisessen. Das Amtsgericht Bad Segeberg hat den
       militanten Rechtsextremen erneut zu einer Haftstrafe verurteilt. Dieses Mal
       sind es fünf Monate, aber der 46-Jährige hat wegen meist politisch
       motivierter Gewalt- und Straftaten schon mehr als 13 Jahre im Gefängnis
       verbracht.
       
       [1][Tödter ist der Initiator des „Aryan Circle Germany“ (AC)] in Bad
       Segeberg. Bei dem aktuellen Prozess warf die Staatsanwaltschaft ihm
       Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung und Fahren ohne Führerschein vor: ein
       Bündel an Verfehlungen aus 2019 und 2020. Bereits im Februar hatte der
       Prozess begonnen. Die Verhandlung musste aber neu aufgenommen werden, weil
       der Verteidiger plötzlich selbst im Fokus der Strafverfolgung stand.
       
       Der Szene-Anwalt Dirk Waldschmidt kam wegen des Verdachts der Geldwäsche in
       Haft. Die Verteidigung übernahm danach Angela Wierig. Die Hamburger
       Anwältin verlor 2018 im NSU-Verfahren ihre Mandantin Ayşen Taşköprü als
       Nebenklagevertreterin. Die Schwester des ermordeten Süleyman Taşköprü sah
       sich von ihr hintergangen, als sie im Schlussplädoyer die Anklage eines
       Beschuldigten anzweifelte und dem Vorwurf eines institutionellen Rassismus
       widersprach. Kurz darauf [2][veröffentlichte Wierig ein Buch über den
       Prozess mit demselben Tenor]. Sie rechnet darin etwa die seit den
       90er-Jahren aus rassistischen Motiven Ermordeten gegen die Toten durch
       „Ehrenmorde“ auf.
       
       Im aktuellen Verfahren widersprach die Rechtsanwältin im Wesentlichen der
       Anklage. Sie betonte vielmehr, dass von ihrem Mandanten ein falsches Image
       in der Öffentlichkeit aufgebauscht werde. Das käme einer Vorverurteilung
       gleich. Tödter selbst räumte vor Richter Philipp Mohr nur eine einmalige
       Fahrt ohne Führerschein ein. Fehlende Beweise wegen Erinnerungslücken von
       Zeug*innen und Rücknahmen von Aussagen ließen den Vorwurf der
       Gewaltanwendung platzen.
       
       ## Richter geht nicht von Besserung aus
       
       Bei Prozessbeobachter*innen entstand der Eindruck, dass einige
       Zeug*innen eingeschüchtert gewesen sein könnten, schreibt der
       Online-Informationsdienst „Blick nach rechts“. Dass Tödter dennoch zu einer
       Haftstrafe verurteilt wurde, liegt an seinem Vorstrafenregister. Eine
       Bewährungsstrafe hielt Richter Mohr für nicht tragbar – auch weil die
       Sozialprognose des Angeklagten nicht erwarten ließe, „dass er keine
       weiteren Straftaten begehen wird“.
       
       Die politische Karriere und das militante Auftreten Tödters begannen früh.
       Bereits 1993 prügelte er als 19-Jähriger mit seinem Cousin einen
       Obdachlosen zu Tode. Er wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. Er zog nach
       Kassel, führte die „Kameradschaft NordHessen“ und den „Sturm 18“ an.
       Weitere Gefängnisaufenthalte folgten – auch wegen Vergewaltigung.
       
       Im Mai 2016 musste er in Haft, weil er und weitere Anhänger des „Sturm 18“
       mehrere Personen misshandelt hatten. Ein Mann wurde auf Befehl des
       gebürtigen Bad Segebergers eine Woche lang festgehalten und gequält. Nach
       Haftentlassung kehrte Tödter in seine Geburtsstadt zurück und konnte hier
       Jugendliche für den vermeintlichen Kampf um den „Erhalt der weißen Rasse“
       gewinnen. 2019 gründete er AC und sprach Schüler*innen an einem
       Berufsbildungszentrum an, ein Hausverbot folgte.
       
       Aus den Reihen des AC sollen Unterstützer*innen des Klimastreiks
       bedroht, die Demoanmelderin zu Hause aufgesucht und zwei Personen
       angegriffen worden sein, die Aufkleber mit rechtsextremen Parolen
       entfernten. Im März 2020 ließ die Staatsanwaltschaft Flensburg die Wohnung
       von Tödter und elf Mitbeschuldigten in Schleswig-Holstein, Niedersachen und
       Hessen wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung
       durchsuchen.
       
       Das aktuelle Urteil kann noch angefochten werden.
       
       1 Jul 2021
       
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