# taz.de -- heute in hamburg: „Niemand treibt gerne ab“
       
       Interview Lukas Door
       
       taz: Frau Artus, ist Abtreibung ein Grundrecht? 
       
       Kersten Artus: Ja.
       
       Rechtlich gilt der Schwangerschaftsabbruch ja noch als Straftat … 
       
       Schwangerschaftsabbrüche sind tatsächlich nur unter bestimmten Bedingungen
       straffrei. Das ist im Paragraph 218 des Strafgesetzbuches verankert.
       Paragraph 219 verbietet zudem die Bewerbung von Schwangerschaftsabbrüchen
       und damit oft auch die Aufklärung darüber. Das ist frauenfeindlich, das ist
       sexistisch, das ist familienfeindlich – zu dem Gesetz fallen mir viele
       Attribute ein. Daher gehört es auch dringend reformiert. Die Paragraphen
       gehören abgeschafft.
       
       Was steckt hinter dieser Gesetzgebung? 
       
       Im Hintergrund steht die Kontrolle weiblich markierter Körper. 1871
       beschloss der deutsche Reichstag das Gesetz. Deutschland war im Januar
       gegründet worden, im Mai wurde das Strafgesetzbuch beschlossen, inklusive
       des Paragraphen 218. Verantwortlich für das Gesetz war zum einen
       Bevölkerungspolitik – der Kaiser brauchte Soldaten – und zum anderen die
       katholische Kirche. Es gab damals eine starke Zentrumspartei mit 60
       katholischen Abgeordneten. Entsprechend wurde der religiöse Einfluss
       geltend gemacht. Nach wie vor beansprucht die Kirche Deutungshoheit
       darüber, wann Leben beginnt und wann es endet. Paragraph 218 ist somit klar
       vom Einfluss der Kirche geprägt.
       
       Wenn der Paragraph so veraltet ist, warum steht er immer noch im Gesetz? 
       
       Trotz immensen Widerstandes gab es nie ausreichende parlamentarische
       Mehrheiten, um den Paragraphen abzuschaffen. SPD und KPD versuchten es
       immer wieder. Hinzu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht dem
       ungeborenen Leben alle Schutzrechte zuspricht. Frau und Fötus (ich sage
       hier Frau, meine aber alle reproduktionsfähigen Personen) sind jedoch eine
       Einheit. Die Trennung ist künstlich hergeleitet. Man hilft keinem Kind,
       indem man den Fötus gegen die Frau ausspielt. Dahinter steckt der zynische
       Gedanke, dass die Frau das Kind einfach gebären und dann zur Adoption
       freigeben könnte. Dieser Ansatz ist komplett menschenfeindlich. Ein Kind
       unfreiwillig gebären zu müssen, ist schrecklich für alle Beteiligten – das
       Kind eingeschlossen.
       
       Und die Lösung wäre eine Reform? 
       
       Das Problem könnte gelöst werden, wenn der Bundestag mutig genug wäre, eine
       neue Rechtsprechung einzufordern. Wir wissen aus anderen Ländern, in denen
       der Schwangerschaftsabbruch entkriminalisiert wurde, dass die Abbruchquoten
       niedrig sind. Die Abtreibung wird nicht als Verhütungsmittel missbraucht
       werden. Niemand treibt gerne ab. Das ist ein sexistisches Vorurteil. Wenn
       sich alle so um das geborene Leben kümmern würden wie um das ungeborene,
       dann wären wir alle einen Schritt weiter.
       
       Und inwiefern hängt die Demokratie an diesem Diskurs? 
       
       Wenn sexuelle und reproduktive Rechte nicht gewährt sind, wird die
       demokratische Teilhabe eingeschränkt. Es darf keine Fremdbestimmung bei der
       Familienplanung geben. Eine selbstbestimmte Lebensweise ist unabdingbar für
       eine funktionierende Demokratie.
       
       10 Jun 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lukas Door
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA