# taz.de -- Betriebsräte bleiben ungeschützt
       
       > Die GroKo will Betriebsratsgründungen fördern. Doch der aktuelle
       > Gesetzentwurf ist wenig dafür geeignet, finden Kritiker*innen
       
       Von Alina Leimbach
       
       Die Zahlen sind ernüchternd: Laut dem Betriebspanel des Instituts für
       Arbeitsmarkt (IAB) verfügten 2019 nur 9 Prozent der betriebsratsfähigen
       Betriebe in Westdeutschland und 10 Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe
       in Ostdeutschland über einen Betriebsrat. Im Jahr 2000 hat die Quote noch
       bei je 12 Prozent gelegen.
       
       Auf Bestreben der SPD will die Bundesregierung nun etwas gegen den Rückgang
       der Betriebsräte tun. Ein entsprechendes Gesetz, das
       „Betriebsratsmodernisierungsgesetz“, soll in dieser Woche in den Bundestag
       eingebracht werden. Das Ziel: „Die Gründung und Wahl von Betriebsräten zu
       fördern“ und „die Fälle der Behinderungen von Betriebsratswahlen zu
       reduzieren“, heißt es darin wörtlich.
       
       Doch laut Kritiker*innen verfehlt der Gesetzentwurf diese Ziele. „Das
       Hauptproblem derzeit ist, dass Union Busting aktuell kein Offizialdelikt
       ist und nur ähnlich hart wie eine Beleidigung bestraft werden kann. Doch
       das wird im aktuellen Gesetzesentwurf gar nicht angegangen“, kritisiert
       Elmar Wigand von der Aktion gegen Arbeitsunrecht. Der Verein erforscht und
       beobachtet seit 2014 Union Busting, also das gezielte Verhindern von
       Gewerkschaftsgründungen.
       
       „Wer sich aktuell dafür einsetzt, einen Betriebsrat zu gründen, kann sich
       auf das Abenteuer seines Lebens einlassen“, erzählt Wigand. Viele Betriebe
       seien dazu übergegangen, auf Union Busting spezialisierte Kanzleien
       anzuheuern oder unter Vorwänden Beschäftigten zu kündigen und diejenigen
       einzuschüchtern, die sich für die Gründung eines Betriebsrats einsetzen.
       
       Wegen der unzureichenden Würdigung als Straftatbestand würden viele
       Verfahren wegen „mangelnden öffentlichen Interesses“ eingestellt,
       kritisierte Wigand. „Wenn es mal zu einem der seltenen Prozesse kommt, wird
       es maximal unter Beleidigung oder als Verstoß gegen das Recht auf
       informelle Selbstbestimmung angegangen.“ Nötig seien zudem
       Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die nur dazu ermittelten.
       
       Johanna Wenckebach, wissenschaftliche Direktorin des gewerkschaftsnahen
       Hugo-Sinzheimer-Instituts für Arbeits- und Sozialrecht, ist noch aus
       anderen Gründen unzufrieden mit dem Gesetzentwurf der Großen Koalition:
       „Gerade beim Kündigungsschutz ist nicht mehr viel von dem eigentlich sehr
       wichtigen Schutz übrig geblieben im Vergleich zum
       Referent*innenentwurf. Das sind im Endeffekt nur noch Fragmente.“ Es
       sei kein Wunder, dass das Gesetz nicht mehr „Betriebsräte-Stärkungsgesetz“,
       sondern nur noch „Betriebsräte-Modernisierungsgesetz“ heiße.
       
       Zwar gebe es nun einen Schutz vor fristgerechter Kündigung ab dem
       Zeitpunkt, an dem Beschäftigte offiziell erklären, einen Betriebsrat
       gründen zu wollen. „Aber gerade der wichtige Schutz vor fristlosen
       Kündigungen ist wieder gestrichen worden“, sagte Wenckebach. Doch genau
       dort setzen Union Buster gerne an und dichten den Beschäftigten
       beispielsweise Alkoholkonsum im Dienst an.
       
       Ganz fehle zudem ein Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen, betonte die
       Arbeitsrechtlerin. „Dabei sind es oft die Menschen, die sich für eine
       Betriebsratsgründung engagieren, die dann bei Personalabbau ganz zufällig
       gehen müssen.“
       
       Die stellvertretende Linken-Fraktionsvorsitzende im Bundestag und ehemalige
       Betriebsrätin Susanne Ferschl sagte der taz: „Zwar ist das Vorhaben ein
       Schrittchen in die richtige Richtung. Aber in Summe reicht es bei Weitem
       nicht, um den Betriebsräterückgang zu stoppen, geschweige denn, um
       Neugründungen von Betriebsräten zu fördern.“ Nötig seien neben härterer
       Strafen, Schwerpunktstaatsanwaltschaften und besserem Kündigungsschutz
       auch, dass in allen Betrieben ab fünf wahlberechtigten
       Arbeitnehmer*innen Betriebsräte zur Not über das Arbeitsgericht direkt
       eingesetzt werden.
       
       Elmar Wigand macht der SPD Vorwürfe: „Für diese paar Kinkerlitzchen ist das
       Ganze viel zu teuer erkauft worden. Die SPD hätte es lieber lassen sollen.“
       Denn die Sozialdemokrat*innen hatten die Unions-Zustimmung für den
       Kabinettsbeschluss nur dadurch erreicht, dass sie einer Ausweitung der
       sozialversicherungsfreien Tage bei Saisonarbeiter*innen zustimmten.
       „Ausgerechnet in der Coronazeit“, kritisiert Wigand. Statt 70 Tage dürften
       Arbeitskräfte jetzt 102 ohne Krankenversicherung beschäftigt werden: „Das
       ist eine Katastrophe.“
       
       3 May 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alina Leimbach
       
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