# taz.de -- Plagiat eines Fachhochschul-Dozenten: Wenn Polizeibeamte stehlen
       
       > In Schleswig-Holstein hat ein Fachhochschul-Dozent der Polizei plagiiert.
       > Das Innenministerium hat die Untersuchungen an sich gezogen – und mauert.
       
 (IMG) Bild: In Filmen wird ein falsches Bild von Polizeiarbeit vermittelt, hier beim Kieler Tatort
       
       Bremen taz | Oliver Hintz, Dozent der Fachhochschule Altenholz in der
       Polizeiausbildung, früher bei der Kripo in Lübeck, ist beim Diebstahl
       erwischt worden – ausgerechnet einer, der junge angehende PolizistInnen im
       Fach Ethik unterrichtet. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn der
       Mann Bonbons geklaut hätte. Aber der Dozent der Fachhochschule hat sich am
       [1][geistigen Eigentum] einer Studentin vergriffen und ihre Hausarbeit, die
       sie im Studium geschrieben hatten, unter seinem Namen veröffentlicht. Für
       die Polizei schien das ein minderschwerer Fall zu sein.
       
       Die betroffene Studentin hatte, als sie ihre Hausarbeit in der
       Gewerkschaftszeitschrift Die Kriminalpolizei entdeckte, ihren Dozenten
       Hintz angerufen. Doch der habe „herablassend und abfällig“ reagiert. Dann
       erst schaltete sie den Leiter des Fachbereiches ein. Der lud zu einem
       klärenden internen Gespräch. Die Studentin holte sich Hilfe bei der
       Gewerkschaft der Polizei (GDP). Rechtsbeistand Susanne Rieckhof bereitete
       eine Unterlassungserklärung vor und eine Schadensersatz-Forderung.
       
       Aber Hintz ließ die beiden Frauen abblitzen. Das sei doch nur ein Artikel
       in einer „Sub-Altherrenzeitung“, wiegelte er ab. Und er erklärte trotzig,
       er sei „nicht gewillt, einen Kniefall zu machen“. Es sei „schließlich das
       an anderen Hochschulen gang und gäbe, dass Dozenten die Arbeiten ihrer
       Studierenden unter ihrem eigenen Namen veröffentlichen“.
       
       Schließlich rang er sich zu einer Entschuldigung durch und spendete die 170
       Euro Honorar, die er erhalten hatte, an das Kinderhospiz Löwenherz.
       Konsequenzen seitens der Fachhochschule gab es nicht. Das war vergangenen
       September.
       
       Hintz steht weiterhin im Dozentenverzeichnis der Fachhochschule, zuständig
       für Ethik und Kriminalistik. Nicht einmal eine Information der studierenden
       Polizeibeamten über ihr Urheberrecht aus aktuellem Anlass gab es.
       
       ## Andere Fachzeitschrift, noch ein Aufsatz
       
       Der Fall wäre erledigt gewesen, hätte nicht die GDP-Juristin die Sache mit
       Zitaten aus dem Hintz-Gespräch im März ebenfalls in der
       [2][Kriminalpolizei] öffentlich gemacht. Der für die Zeitschrift
       verantwortliche Polizeidirektor a. D. Hartmut Brenneisen kündigte an, dass
       die Zeitschrift „angemessene Maßnahmen“ getroffen habe. „Ein Verhalten
       dieser Art ist nicht hinnehmbar“, teilte er mit. Welche Maßnahmen er sich
       vorstellt, will er nicht sagen.
       
       Was weder die GdP-Juristin noch Brenneinsen ahnten: Hintz hatte Anfang des
       Jahres wieder einen Aufsatz produziert und bei einer anderen
       Fachzeitschrift, nämlich der [3][Kriminalistik], eingereicht. Offenbar ein
       wenig verunsichert durch den Plagiatsskandal aus dem Jahr 2020 hatte er nun
       hinter seinen Autorennamen ein Sternchen setzen lassen. Das Sternchen führt
       in den Fußnoten zu der Feststellung: „Dieser Beitrag wäre ohne die
       Datenerhebungen und Grundlagenforschung von KKA Tobias Evers nicht
       zustande gekommen.“
       
       KKA – Kriminalkommissar-Anwärter ist der Titel der Studierenden, es ging um
       eine studentische Bachelorarbeit. Über diese „Fußnote“ scheint niemand
       gestolpert zu sein, auch nicht der Chefredakteur der Kriminalistik.
       
       Ein Blick in den Hintz’schen Fachaufsatz zeigt dabei, dass da keine
       „Datenerhebung“ verarbeitet wurde und auch keine „Grundlagenforschung“. In
       dem Aufsatz des Dozenten wird die zugrunde liegende Arbeit seines Studenten
       an keiner Stelle wörtlich zitiert.
       
       Der Studierende Evers hatte 2019 eine Bachelorarbeit unter dem Titel „Der
       Tatort als Psychogramm des Täters“ bei seinem Prüfer Hintz abgegeben.
       Dieser fügte in seinem Kriminalistik-Aufsatz aus dem Februar 2021 bloß der
       Überschrift ein Fragezeichen hinzu: „Der Tatort als Psychogramm des
       Täters?“
       
       Der Text in der Kriminalistik referiert Ausbildungsliteratur über die
       Grundlagen der Tatortarbeit, etwa ein „Handbuch der
       Kriminalistik-Kriminaltaktik für Praxis und Ausbildung“. Das polizeiliche
       Allgemeinwissen wird in dem Aufsatz mit dem Gestus von besonderen
       Erkenntnissen wiedergeben. Da erfährt man zum Beispiel: „Menschen werden
       mit nur stark begrenztem Verhaltensrepertoire geboren. Im Vergleich von
       Säugling und Erwachsenen wird schnell deutlich, dass der Mensch innerhalb
       seiner Lebensspanne einem erheblichen Lernprozess unterliegt. Diesen
       Lernprozess bezeichnet man auch als Sozialisation.“
       
       Das wenig überraschende Fazit der fleißigen Arbeit: „Die Tathergangsanalyse
       ist kein Allheilmittel“, in Filmen werde ein falsches Bild vom genialen
       Profiler am Tatort gezeichnet. Es ist kaum vorstellbar, dass es sich bei
       dem Text um die Arbeit eines Dozenten handelt, zu der ein Studierender in
       seiner Bachelor-Arbeit zugearbeitet hat. Das spräche zumindest gegen die
       Qualifikation des hauptamtlichen Dozenten.
       
       Die Bachelorarbeit in der Bibliothek der Fachhochschule wurde nach der
       Anfrage der taz gesperrt: „VS/Nur für den Dienstgebrauch“. Begründung des
       Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein: Es gehe um „bedeutsame Schutzgüter
       der öffentlichen Sicherheit“. Da in dem Fachaufsatz des Dozenten keinerlei
       Hinweis auf brisantes Polizeiwissen aus der Bachelor-Arbeit enthalten ist,
       stellt sich die Frage, ob hier eher die öffentliche Thematisierung eines
       Plagiatsfalles zum „bedeutsamen Schutzgut“ der Polizei erklärt wird.
       
       Von der taz auf diesen möglichen zweiten Fall hingewiesen, ließ der
       Innenminister von Schleswig-Holstein am 23. März mitteilen, der zweite
       Aufsatz sei „bisher nicht Gegenstand der Überprüfung des möglichen
       Urheberrechtsverstoßes gewesen“. Aber immerhin gibt es inzwischen eine
       „Prüfung“, die eine „dienstrechtliche Würdigung“ einschließe.
       
       Hintz selbst wollte sich gegenüber der Presse nicht auf Nachfragen
       einlassen, er legt am Telefon sofort auf. Im Gespräch mit der GdP-Juristin
       hatte er immerhin einen Hinweis auf sein Motiv gegeben: Er arbeitet an der
       Fernuniversität Hagen an seiner Doktorarbeit und will sich mit
       Publikationen für eine Stelle empfehlen – ihm sei es, so zitiert die
       GdP-Juristin ihn wörtlich, „wichtig, raus aus der Polizei zu kommen“.
       
       Offenbar hat die oberste Polizeibehörde des Innenministeriums die Sache an
       sich gezogen – von Seiten der Fachhochschule gibt es keinen Kommentar.
       Sowohl deren Präsident, Jens Kowalski, als auch der Leiter der Abteilung
       Polizei, Michael Kock, verweisen Nachfragen an das Innenministerium.
       
       9 Apr 2021
       
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