# taz.de -- Alle wollen Daten
       
       > Der Datenschutz leide in der Pandemie, so die Datenschutzbeauftragte. Vor
       > allem bei Gesundheitsdaten befürchtet sie Diskriminierung
       
       Von Philipp Nöhr
       
       Während der Coronapandemie wurde der Datenschutz mehrfach missachtet. Dies
       teilte die Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz und
       Informationsfreiheit, Imke Sommer, am Donnerstag bei der Veröffentlichung
       des Jahresberichts zum Datenschutz mit.
       
       Konkret warnte Sommer vor einem zu sorglosen Umgang mit persönlichen
       Gesundheitsdaten in der Pandemie, der sich langfristig normalisieren
       könnte. „Das, woran wir uns jetzt gewöhnen, kriegen wir ganz schlecht aus
       unseren Köpfen wieder raus“, so die Datenschutzbeauftragte. Sie befürchtet
       „eine Art Dammbruch“, wenn jetzt keine öffentliche Diskussion über die
       Regelung von Gesundheitsdaten geführt werde. Dies sei beispielsweise die
       Information, ob jemand geimpft ist oder sich schon einmal mit dem
       Coronavirus infiziert hatte.
       
       Es sei wichtig, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die nur für den
       Zeitraum der Pandemie gelten. Nach der Pandemie müsse mit Gesundheitsdaten
       grundsätzlich vorsichtiger umgegangen werden – ansonsten bestehen hohe
       „Diskriminierungspotenziale“, beispielsweise wenn Gaststätten auf Grundlage
       von Gesundheitsdaten über den Einlass von Kund:innen entscheiden dürften.
       
       Die Datenschutzbeauftragte erreichten 2020 laut Bericht zwar ähnlich viele
       Beschwerden wie im Vorjahr, doch es gab allein 21 Beschwerden über
       öffentlich einsehbare Gästelisten in der Gastronomie; teils wurde laut
       Behörde sogar die persönliche Mobilnummer von einer Servicekraft für die
       private Kontaktaufnahme genutzt.
       
       Um solche Vorfälle zukünftig zu vermeiden, sei auch „gut gemachte
       Digitalisierung“ ein Schlüssel. So könnten sich viele Probleme der
       „Zettelwirtschaft“, wie sie beispielsweise bei öffentlichen Gästelisten
       auftraten, bei der Nutzung einer App erübrigen. Grundsätzlich appellierte
       die Datenschutzbeauftragte daran, dass auch in der Pandemie „nicht nach
       anderen Daten gefragt werden sollte als nach denjenigen, die notwendig
       sind, das Ziel zu erreichen“. Es brauche daher insbesondere in der Pandemie
       „die Ruhe des Rechtsstaates“, um den Datenschutz als Grundrecht zu
       bewahren.
       
       27 Mar 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Philipp Nöhr
       
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