# taz.de -- Gericht in Großbritannien: IS-Anhängerin darf nicht zurück
       
       > Shamima Begum will nach Großbritannien reisen, um gegen die Aberkennung
       > ihrer Staatsbürgerschaft vorzugehen. Das darf sie nicht, heißt es nun.
       
 (IMG) Bild: Sorgte bereits 2015 für Aufsehen – Die damals 15-Jährige Shamima Begum
       
       London afp | Der Oberste Gerichtshof in London hat den Antrag einer
       [1][britischen IS-Anhängerin] auf eine Rückkehr in ihre Heimat
       zurückgewiesen. Die fünf Richter des Supreme Court entschieden am Freitag
       einstimmig, dass Shamima Begum nicht nach Großbritannien kommen dürfe, um
       juristisch gegen die Aberkennung ihrer Staatsbürgerschaft vorzugehen.
       
       Sie begründeten das Urteil mit Sicherheitsbedenken. Eine Rückkehr der
       21-Jährigen sei erst möglich, wenn gewährleistet sei, dass die öffentliche
       Sicherheit dadurch nicht gefährdet werde.
       
       Begum hatte 2015 Schlagzeilen gemacht, als sie als 15-Jährige gemeinsam mit
       zwei Schulfreundinnen gegen den Willen ihrer Familie nach Syrien ausreiste,
       um sich der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.
       
       Vor zwei Jahren entzog die britische Regierung der heute 21-Jährigen aus
       Sicherheitsgründen die Staatsangehörigkeit. Begums kurz darauf in einem
       Flüchtlingslager in Syrien geborenes Baby starb nach wenigen Wochen.
       
       Der Fall [2][spaltet die britische Öffentlichkeit]. Begum hatte darum
       gebeten, nach Großbritannien zurückkehren zu dürfen, zeigte in Interviews
       aber keine Reue für Anschläge des IS.
       
       Die britische Regierung befürwortete das Urteil vom Freitag. Die
       Entscheidung, britischen Staatsbürgern ihren Pass zu entziehen, werde nicht
       leichtfertig getroffen, sagte ein Sprecher von Premierminister Boris
       Johnson. Die Sicherheit der Briten stehe aber an erster Stelle.
       
       Menschenrechtsgruppen kritisierten die Entscheidung des Gerichts und
       sprachen von einem „gefährlichen Präzedenzfall“. Sie verlangen, dass Begum
       die Rückkehr nach Großbritannien erlaubt wird, damit sie dort einen fairen
       Prozess erhält.
       
       26 Feb 2021
       
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