# taz.de -- Arbeitskampf im Gehege
       
       > Bei Hagenbecks Tierpark tobt seit einiger Zeit ein Streit zwischen
       > Geschäftsführung und Betriebsrat, der immer schmutziger wird. Im Februar
       > müssen beide Seiten vor Gericht
       
 (IMG) Bild: Nichts für schwache Nerven: Uneinigkeiten bei Hagenbecks Tierpark
       
       Von Kai von Appen
       
       Der Arbeitsrechtskonflikt in Hagenbecks Tierpark eskaliert. Zwar versucht
       Geschäftsführer Dirk Albrecht den Eindruck zu erwecken, der Hausfrieden mit
       dem Betriebsrat sei wiederhergestellt. Aber hinter den Kulissen geht es um
       einstweilige Verfügungen, psychischen Druck und Gerichtstermine.
       
       Kurz vor Weihnachten hatte es Streit um die Einführung von Kurzarbeit im
       Lockdown für Teile der 160 Beschäftigten gegeben. Obwohl der Betriebsrat im
       November eine Kurzarbeits-Regelung für die Bereiche Kasse, Service,
       Gastronomie, Verwaltung und Werkstätten angeboten hatte – die
       TierpflegerInnen haben im Lockdown nicht weniger Arbeit –, war erst Ende
       Dezember Bewegung in die Sache gekommen. Albrecht kündigte noch vor den
       Verhandlungen neun Beschäftigten, ohne zuvor den Betriebsrat zu hören.
       Während der Verhandlungen weigerte sich Albrecht, mit den anwesenden
       GewerkschaftsvertreterInnen zu sprechen und ließ die Gespräche platzen. Als
       der Betriebsrat und die GewerkschaftsvertreterInnen bei einem Rundgang
       durch den Zoo die Beschäftigten über den Verlauf der Verhandlungen
       informieren wollten, rief der Geschäftsführer die Polizei. Anschließend
       kündigte er dem Betriebsratsvorsitzenden und Hagenbeck-Urgestein Thomas
       Günther.
       
       Und nun soll alles wieder gut sein? In einer Mitteilung verkündete
       Albrecht, die neun Kündigungen seien zurückgenommen worden und eine
       Vereinbarung über Kurzarbeit in Kraft getreten. Zudem müssten unverzüglich
       Betriebsrats-Neuwahlen eingeleitet werden, weil fünf Mitglieder ihr Amt
       niedergelegt oder aus dem Unternehmen ausgeschieden seien. „Eine gute
       Zusammenarbeit zum Wohl des Unternehmens ist die wichtigste Aufgabe von
       Betriebsrat und Geschäftsführung“, dozierte er. „In der jüngsten
       Vergangenheit hatte ich leider den Eindruck, dass dies arg in Vergessenheit
       geraten ist.“ Er freue sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem
       neuen Betriebsrat.
       
       Doch so einfach ist es nicht. Die Neuwahl des Betriebsrats stand ohnehin
       auf der Tagesordnung, weil in den letzten Jahren Mitglieder das Unternehmen
       verlassen und zwei Betriebsräte das Mandat schon 2018 niedergelegt hatten.
       „Nur ein Betriebsrat ist wegen des aktuellen Konflikts zurückgetreten, weil
       er den Druck nicht ausgehalten hat“, berichtet Dirk Johne,
       Vize-Regionalleiter der zuständigen Industriegewerkschaft Bauen – Agrar –
       Umwelt (IG Bau).
       
       Da der Betriebsrat der Kündigung seines Vorsitzenden widersprochen hat,
       muss Albrecht nun vor dem Arbeitsgericht ein Amtsenthebungs- und
       Kündigungsersatzverfahren erstreiten, über das im Februar verhandelt werden
       soll. Die offenkundige Hoffnung, dem amtierenden Betriebsrat die Arbeit
       unmöglich zu machen, scheiterte: Per einstweiliger Anordnung verurteilte
       das Arbeitsgericht die Geschäftsführung in der vergangenen Woche dazu,
       Günther, der eigentlich als Pfleger im Giraffengehege arbeitet, in vollem
       Umfang seine Funktion als Betriebsrat wahrnehmen zu lassen und ihm alle
       notwendigen Schlüssel zum Zoo auszuhändigen.
       
       Inzwischen hat die Einigungsstelle des Arbeitsgerichts eine Regelung zur
       Kurzarbeit ab dem 13. Januar zu den gesetzlichen Konditionen erwirkt. Doch
       die Rücknahme der Kündigungen sind formalrechtlich noch nicht erfolgt,
       sondern nur über Presseerklärungen verkündet worden. „Die
       Kündigungsschutzklagen laufen weiter“, sagt Johne. Anfang der Woche machte
       Albrecht ein neues Fass auf. Per Unterlassungserklärung versucht er den
       Betriebsrat dazu zu verpflichten, auf Rechtsanwälte und die Vertretung
       durch die IG Bau zu verzichten. Für die Betroffenen kommt das nicht
       infrage, sie erwägen weitere rechtliche Schritte.
       
       21 Jan 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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