# taz.de -- Private Krankenversicherungen: Covid-19-Willkür in der Assekuranz
       
       > Ein positiver Coronatest könnte beim Abschluss einer privaten Kranken-
       > oder Zusatzversicherung Probleme machen. Anbieter verfahren
       > unterschiedlich.
       
 (IMG) Bild: Ein positiver Coronatest hat möglicherweise nicht nur für die Gesundheit Folgen
       
       Berlin taz | Eine Einzelzimmer-Zusatzversicherung fürs Krankenhaus oder der
       Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in die private
       Krankenversicherung – nach einem positiven [1][Coronatest] kann das heikel
       werden. Das gilt erst recht, wenn die Infektion mit einer Erkrankung
       verbunden war.
       
       Vor dem Abschluss einer [2][privaten Krankenversicherung] – ob als volle
       Absicherung oder als Zusatz zur gesetzlichen Krankenkasse – fragen
       Unternehmen potenzielle Neukund:innen generell nach bestehenden und
       überstandenen Krankheiten, Behandlungen und Untersuchungen. Erkrankungen
       wie Covid-19 dürfen nicht verschwiegen werden, sonst können Kund:innen
       ihren Versicherungsschutz verlieren – was teuer werden kann. Bei
       gesetzlichen Krankenkassen gibt es keine Gesundheitsprüfung, außer sie
       vermitteln ihren Mitgliedern Zusatzpolicen etwa fürs Einzelzimmer in der
       Klinik, bei denen sie mit privaten Anbietern zusammenarbeiten.
       
       Das Problem bei Corona: Die privaten Krankenversicherer fragen vor einem
       Vertragsabschluss nicht gezielt nach einem Coronatest. Eine Reihe von
       Gesellschaften geht aber davon aus, dass Kunden ein positives Testergebnis
       angeben müssen. „Eine Corona-Erkrankung und auch ein positiver Coronatest
       fallen grundsätzlich unter die Angaben, die ein Antragsteller machen muss,
       da es sich um Behandlungen beziehungsweise Untersuchungen handelt, nach
       denen wir fragen“, sagt ein Sprecher des größten deutschen
       Krankenversicherers Debeka der taz. Bei einem positiven Testergebnis will
       der Versicherer mehr wissen. „Bei Beschwerden stellen wir den Antrag
       zurück, bis eine Entscheidung möglich ist“, sagt der Sprecher.
       
       Die Deutsche Krankenversicherung, zweitgrößter Anbieter, laviert bei der
       Frage, ob ein positives Testergebnis angegeben werden muss. Zu einem
       eindeutigen Ja oder Nein kann sich die Pressestelle nicht durchringen. Nach
       einem Test werde nicht gefragt, sagt ein Sprecher nur. „Relevante
       Gesundheitsbeschwerden müssen aber natürlich bei den standardmäßigen
       Gesundheitsfragen angegeben werden.“ Bei einer Covid-Erkrankung prüft der
       Versicherer auch hier den Fall eingehend. Ob der Kunde einen Vertrag ohne
       Risikozuschlag bekommt oder abgelehnt wird, hängt davon ab, für wie
       schwerwiegend er die Erkrankung hält. Offenbar sind die Kriterien dafür
       aber noch nicht abschließend festgelegt. „Die Entwicklung der
       Covid-19-Situation und ein möglicher Einfluss auf die Risikobewertung wird
       stetig beobachtet und sofern erforderlich auch entsprechend angepasst“,
       sagt der Sprecher.
       
       ## Branche geht nicht einheitlich vor
       
       Andere Anbieter halten die Angabe eines positiven Tests nicht für nötig.
       „Ein Coronatest alleine ist nicht anzeigepflichtig“, sagt eine Sprecherin
       der Barmenia-Krankenversicherung. „Es ist nur die Diagnose Covid-19
       anzeigepflichtig.“ Bei einer vollständigen Genesung sei eine Annahme ohne
       Einschränkungen möglich. Je nach Krankheitsverlauf oder Folgen müssen
       Kund:innen mit einer Ablehnung rechnen.
       
       Auch die Signal Iduna hält die Information über einen Test alleine nicht
       für selbstverständlich. „Im Zusammenhang mit Corona beziehungsweise
       Covid-19 sind im Antrag nur Angaben zu machen, wenn eine ärztliche
       Behandlung stattgefunden hat oder diese durch einen Arzt angeraten wurde“,
       sagt eine Sprecherin. „Anträge von Personen, die sich in einer laufenden
       Behandlung befinden, werden generell zurückgestellt. So verhält es sich
       auch bei einer Covid-19-Erkrankung.“ Wer die Erkrankung überstanden hat und
       deswegen nur ambulant behandelt wurde, kann einen Vertrag bekommen, wenn er
       eine Bestätigung vorlegen kann, dass die Erkrankung folgenlos ausgeheilt
       ist. Bei einer stationären Behandlung und Folgeerscheinungen prüft der
       Versicherer den jeweiligen Fall.
       
       ## Bloß nicht schwindeln!
       
       Für Verbraucher:innen mit einem positiven Coronatest ist die aktuelle Lage
       schwierig, sagt Bianca Boss vom [3][Bund der Versicherten]. „Sie sind der
       Willkür der einzelnen Versicherer ausgesetzt.“ Grundsätzlich müssen
       Kund:innen nur das beantworten, wonach sie gefragt werden. Ob der
       Versicherer einen Coronatest als Untersuchung ansieht oder ab wann er
       Symptome als Erkrankung einstuft, können sie nicht wissen. Eines bringt
       nichts, warnt Boss: zu lügen. „Der Versicherer findet das heraus und dann
       ist der Vertrag ungültig und der Kunde hat jahrelang umsonst Beiträge
       gezahlt.“ Sie empfiehlt Betroffenen, sich von unabhängigen Expert:innen vor
       einem Abschluss beraten zu lassen.
       
       Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg rät, einen positiven
       Coronatest anzugeben – auch auf die Gefahr hin, dass der Versicherer
       nachbohrt oder sogar einen Risikoaufschlag erhebt. „Das ist besser, als
       hinterher darüber zu streiten“, sagt er.
       
       Gesundheitsfragen spielen auch bei der Berufsunfähigkeits- und der
       Risikolebensversicherung eine wichtige Rolle. Auf Kulanz sollten
       Verbraucher:innen nicht hoffen. Die Versicherungsbranche hat bislang in der
       Coronakrise keine gute Figur gemacht. Zahlreiche Unternehmen weigern sich,
       Gastwirt:innen wegen der Pandemie eine Entschädigung zu zahlen, die eine
       Betriebsunterbrechungspolice abgeschlossen hatten.
       
       7 Jan 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Corona-Schnelltest-im-Check/!5731121
 (DIR) [2] /Geldwuensche-der-Krankenkassen/!5681889
 (DIR) [3] https://www.bundderversicherten.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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