# taz.de -- Hilfen für Betriebe und Selbstständige: Bis zu 75 Prozent Umsatz erstattet
       
       > Die staatliche Entschädigung fällt großzügiger aus als im Frühjahr. Indes
       > profitieren die betroffenen Branchen unterschiedlich stark.
       
 (IMG) Bild: Training im Wohnzimmer anstatt Besuch im Fitnessstudio
       
       Berlin taz | Bars, Kinos, Theater, Fitnessstudios und Freizeitparks: Sie
       alle müssen [1][von Montag an ihren Betrieb komplett einstellen]. Doch für
       diese Zeit sollen sie eine Entschädigung bekommen, und die fällt
       großzügiger aus als bei den ersten erzwungenen Schließungen im Frühjahr.
       Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen sollen vom Staat pauschal 75
       Prozent des Umsatzes erhalten, den sie im November 2019 gemacht haben.
       
       Bei größeren Unternehmen ist es weniger; die Details dafür sind noch offen.
       Durch diese „großzügige Hilfe“ sollten die „wirtschaftlichen Folgen so gut
       wie möglich abgefedert werden“, sagte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) am
       Donnerstag. Insgesamt stellt der Bund für die neue Entschädigung bis zu 10
       Milliarden Euro bereit.
       
       Mit der Orientierung am Umsatz werde ein „vergleichsweise einfacher,
       objektiver Maßstab“ genutzt, sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier.
       Tatsächlich ist aber absehbar, dass Unternehmen aus den verschiedenen
       betroffenen Branchen sehr unterschiedlich von der Regelung profitieren
       werden, weil das Verhältnis von Umsatz zu Gewinn sehr unterschiedlich ist.
       
       So entspricht etwa bei einem selbstständigen Künstler der Umsatz weitgehend
       dem Gewinn, sodass auch bei einer Erstattung von 75 Prozent des Umsatzes
       Geld fehlt. Bei einem Kino, das vom Ticketpreis normalerweise 30 bis 50
       Prozent an den Verleiher abführen muss, bleibt dagegen ein viel kleinerer
       Teil des Umsatzes als Gewinn übrig; bei einer Erstattung von 75 Prozent des
       Umsatzes steht das Kino also finanziell besser da als bei regulärem
       Betrieb.
       
       Details werden noch ausgearbeitet 
       
       Wie Berechnung und Auszahlung konkret ablaufen, steht noch nicht fest. „Wir
       arbeiten noch an den Details“, sagte Altmaier. Klar ist bereits, dass
       Kurzarbeitergeld und Überbrückungshilfe, die die betroffenen Unternehmen
       für November erhalten, bei der neuen Entschädigung angerechnet werden.
       
       Für neu gegründete Unternehmen und für Betriebe mit sehr unregelmäßigen
       Umsätzen soll mit Mittelwerten gearbeitet werden. Zudem sollen auch Firmen
       entschädigt werden, die indirekt von den [2][Schließungen] betroffen sind,
       etwa Lieferanten oder Reinigungsfirmen. Auch hier ist die genaue Berechnung
       noch unklar.
       
       Weil die Entschädigung in vielen Fällen höher sein dürfte als der Gewinn
       bei geöffneten Betrieben, dürfte es kaum Klagen gegen die neuen Regeln
       geben. Die Branche begrüßte die Pläne jedenfalls: „Wenn das so kommt wie
       angekündigt, ist es sehr hilfreich“, sagte der Chef der Kinokette Cineplex,
       Kim Ludolf Koch, der taz. Angesichts des Umsatzeinbruchs der letzten Monate
       bleibe die Lage aber trotzdem schwierig. Die Hauptgeschäftsführerin des
       Hotel- und Gaststättenverbands, Ingrid Hartges, sagte, es sei wichtig, dass
       die Hilfen „schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden“.
       
       29 Oct 2020
       
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