# taz.de -- Kanzleramt gegen Gesetzentwurf: Doch kein Recht auf Homeoffice
       
       > Es gibt Widerstand gegen den Vorstoß von Arbeitsminister Hubertus Heil
       > für ein Recht auf Homeoffice. Das Kanzleramt stellt sich offenbar
       > dagegen.
       
 (IMG) Bild: Also doch wieder zurück ins Büro
       
       Berlin taz | Der [1][Widerstand gegen den Gesetzentwurf von
       Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD)] für ein Recht auf Homeoffice
       reicht offenbar bis in die höchsten Ebenen der Regierung. Das
       Bundeskanzleramt sehe den Entwurf des Bundesarbeitsminister „als nicht
       geeignet für die weitere Abstimmung zwischen den Bundesministerien“ an, wie
       die Nachrichtenagentur dpa am Dienstagnachmittag meldete. Die Begründung
       lautete: Im Koalitionsvertrag stehe explizit ein Auskunftsrecht, jedoch
       kein Rechtsanspruch auf Homeoffice. Ohne die Ressortabstimmung wäre Heils
       Gesetzesinitiative gescheitert. Denn die Abstimmung steht bei der
       Einbringung eines Gesetzentwurfs vor dem formalen Beschluss des
       Bundeskabinetts.
       
       Hubertus Heil (SPD) hatte am [2][vergangenen Wochenende für Aufsehen]
       gesorgt, als er mit der Bild am Sonntag über seinen fertigen Gesetzentwurf
       für das „Mobile-Arbeit-Gesetz“ gesprochen hatte. Geplant war, dass
       Arbeitnehmer:innen bei einer Vollzeitstelle künftig einen Rechtsanspruch
       auf 24 Tage Homeoffice im Jahr haben – sofern keine betrieblichen Gründe
       dagegen sprechen und die Tätigkeit dafür geeignet ist.
       
       Nach Heils Ankündigung hagelte es Kritik aus Teilen der Union und der
       Wirtschaft. Der Vorsitzende der Unions-Mittelstandsvereinigung MIT, Carsten
       Linnemann (CDU), lehnte den Vorstoß mit der Begründung ab, dass viele
       Mittelständler:innen derzeit ums Überleben kämpften. „Neue Auflagen sind
       das Letzte, was sie gebrauchen können“, warnte er. Auch Wirtschaftsminister
       Peter Altmaier (CDU) und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin
       Laschet (CDU) wandten sich gegen einen Rechtsanspruch auf Homeoffice.
       
       ## Noch viel zu beraten
       
       Wie es nun weitergeht, ist unklar. Regierungssprecher Steffen Seibert
       äußerte sich am Mittwoch in der Bundespressekonferenz nur vage: „Fest
       steht, dass es im Koalitionsvertrag eine Verabredung der Koalitionspartner
       gibt, das Thema Mobiles Arbeiten zu fördern und zu erleichtern und dass
       dafür ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden soll. Über die konkrete
       Umsetzung dieses Vorhabens wird noch viel zu beraten sein.“
       
       Auch das Bundesarbeitsministerium hielt sich bedeckt. Auf Anfrage
       bestätigte es zwar, dass ihnen eine Stellungnahme des Kanzleramts vorliegt,
       gab aber keine Auskunft zum Inhalt. „Das Bundesministerium für Arbeit und
       Soziales bleibt bei der Auffassung, dass ein moderner Arbeitsmarkt einen
       modernen Ordnungsrahmen braucht“, sagte eine Sprecherin. Das Ministerium
       setze „auf konstruktive Gespräche auf Regierungsebene“.
       
       SPD-Fraktionsvize Katja Mast gab sich trotz allem gelassen. „Ich gehe davon
       aus, dass das Recht auf mobiles Arbeiten kommt. Wir sind es seit Jahren
       gewohnt, dass die CDU erst mal auf die Bremse tritt, wenn es um mehr Rechte
       für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht. Das haben wir auch bei der
       Brückenteilzeit erlebt. Heute ist sie Gesetz“, sagte sie der taz.
       
       7 Oct 2020
       
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 (DIR) Jasmin Kalarickal
       
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