# taz.de -- Gegen Atomkraft – oder doch nur für lecker Essen?
       
       > Der Hamburger Fotojournalist Hinrich Schultze bekommt Schadenersatz,
       > nachdem ein Flensburger Gaswirt seine Fotos der frühen Umweltbewegung in
       > Norddeutschland manipuliert und zu Werbeträgern für sein Restaurant
       > umfunktioniert hatte
       
 (IMG) Bild: „Wiederaufarbeitungsanlage Gorleben – hinterher hat wieder niemand was gewusst“ stand auf dem Originalfoto vom Treck nach Gorleben 1979
       
       Von Regina Seibel
       
       Knapp 9.000 Euro muss der Restaurantbetreiber Balthazar H. zahlen – für
       sechs bearbeitete Fotos auf der Internetseite seines Kieler Restaurants.
       Das entschied das Landgericht Hamburg. Ohne Zustimmung des Urhebers, des
       langjährigen Hamburger Fotografen Hinrich Schultze, hatte H. die Fotos als
       Werbung für sein Restaurant genutzt – und die politische Botschaft der
       Bilder durch seine Bearbeitungen „entstellt“.
       
       Die Fotografien dokumentieren Protestaktionen am Anfang der Umweltbewegung
       in den Siebzigerjahren in Deutschland. Nachdem H. die Fotos trotz einer
       Aufforderung nicht von seiner Internetseite genommen hatte, erhielt
       Schultze von Freelens, einem Berufsverband für Fotojournalisten,
       juristische Unterstützung. Die 9.000 Euro, die H. nun zu zahlen hat,
       beinhalten auch 4.200 Euro Schadensersatz für den Fotografen.
       
       Die Abmachung zwischen dem Restauranteigentümer und dem Fotografen war
       eigentlich eine andere: Nach Angaben von Schultze hatte sich Balthazar H.
       im Sommer 2018 gemeldet und seine Bewunderung für dessen Werk
       ausgesprochen. Er sei daran interessiert, die politische
       Bewusstseinsbildung zu fördern und die Fotos sowohl in seinem Lokal als
       auch auf dessen Internetseite auszustellen, um den Besuchern die Anfänge
       der deutschen Umweltbewegung näher zu bringen. 
       
       Schultze bot ihm daraufhin die Fotos für einen symbolischen Preis von 280
       Euro an. Über eine Bearbeitung und rein werbliche Nutzung für das
       Restaurant hätten die beiden aber zu keiner Zeit gesprochen, so Schultze.
       Das wäre für den Fotografen auch nicht in Betracht gekommen. Nach dem
       Übermitteln der Fotos habe es vorerst keinen weiteren Kontakt gegeben.
       
       Im Februar 2019 entdeckte Schultze seine bearbeiteten Fotografien auf der
       Internetseite des Restaurants und bat Balthazar H. per Mail, sie zu
       entfernen, da die derart entstellten Bilder seinen Ruf als Fotograf
       schädigen würden. Auf den Plakaten der Aktivist*innen fanden sich nun
       Werbesprüche, auf Fahnen weht das Logo des Restaurants. „Ich dachte, er
       wüsste es einfach nicht besser“, sagt er. „Die abgebildeten Personen haben
       mir damals viel Vertrauen entgegengebracht. Herr H. hat auch ihre Rechte
       verletzt.“
       
       H. entgegnete in seiner Antwort-Mail, dass Schultze sich zu spät gemeldet
       habe. Er habe dem Fotografen zur Vorabansicht einen Link der Internetseite
       geschickt und ihn um Einverständnis gebeten. Schultze will diese Mail nie
       bekommen haben und auch H. gab vor Gericht lediglich an, dass er „meine“,
       den Link verschickt zu haben. Einen Beweis habe er nicht, da er die alten
       Mails zwischenzeitlich gelöscht habe.
       
       Stattdessen gab H. in seiner Mail an, dass er Schultze als Urheber der
       Fotos von seiner Restaurantseite entfernt habe. Die abgebildeten Personen
       könnten ihre Persönlichkeitsrechte selbst geltend machen, inzwischen seien
       sie ja alle erwachsen. Dabei sind viele der Aktivist*innen nach Angaben von
       Schultze bereits verstorben. Das Behalten der Fotos auf der Internetseite
       rechtfertigte H. in seiner Mail mit den Worten: „Alles andere ist Kunst.
       Und Werbung für ein Restaurant.“ Laut Schultze zeigt dieser Fall „einmal
       mehr das fehlende Verständnis in der Gesellschaft für den Wert der
       Fotografie“. Kurz darauf konsultierte er seinen Anwalt.
       
       Der Beklagte gab im Prozess an, dass er die Bilder von vornherein nicht als
       Original verwenden wollte. Jedoch bestätigte auch er, dass es keine näheren
       Absprachen dazu gegeben habe. Seiner Meinung nach habe er mit den Fotos
       nicht den Ruf des Fotografen geschädigt, sondern ihn im Gegenteil gemehrt,
       da dessen Werk auch nach 40 Jahren eine zeitgemäße Botschaft transportieren
       könnte. Ihm sei es darum gegangen, die Protestaktionen von damals mit dem
       aktuellen Thema des bewussten Umgangs von Lebensmitteln zu kombinieren.
       Seine „künstlerischen“ Bearbeitungen seien außerdem durch das Grundrecht
       der Kunstfreiheit geschützt.
       
       Das Gericht widersprach dem Beklagten: Das Grundrecht der Kunstfreiheit
       gelte nur, wenn die zugrundeliegenden Werke nicht mehr zu erkennen seien.
       In diesem Fall sei jedoch die Arbeit Schultzes noch deutlich wahrnehmbar,
       da H. lediglich Werbesprüche hinzugefügt habe. Zur Nutzung der Bilder in
       bearbeiteter Form habe H. zudem kein Recht gehabt. Die politischen Aussagen
       der Bilder und der darauf abgebildeten Personen habe er unerlaubt
       zweckentfremdet. Zudem kritisierte das Gericht, die gleichgültige und
       „trotzige“ Antwort des Beklagten auf die Bitte, die Fotos zu entfernen. Der
       Forderung von 9.000 Euro Schadensersatz stimmte es zu.
       
       „Dass Bilder unerlaubt verwendet und zudem verändert werden, ist an der
       Tagesordnung“, sagt Schultzes Rechtsanwalt Thore Levermann. Seltener seien
       hingegen Manipulationen, die den inhaltlichen Aussagewert der Bilder
       nachhaltig veränderten. Eine solche liege in diesem Fall aber vor, denn
       durch die Veränderungen seien die in den Fotos verkörperten
       gesellschaftspolitischen Aussagen entstellt worden.
       
       Für Schultze ging es insbesondere darum, auf den Wert des
       (Foto-)Journalismus hinzuweisen. In diesem Fall handele es sich zwar nur um
       einen Kleinunternehmer, der das Urheberrecht seiner Fotos verletzt hätte,
       sagt Schultze, doch auch Nazis hätten seine Fotos schon missbraucht. „Gegen
       so etwas muss man vorgehen. Bilder sind kein Allgemeingut, das alle nach
       Belieben verändern dürfen.“
       
       12 Sep 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Regina Seibel
       
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