# taz.de -- Auslieferung eines Aktivisten: Staatsanwalt vertraut Russland
       
       > Ist der Russe, der in Bremen in Auslieferungshaft sitzt, Bankräuber oder
       > politisch Verfolgter? Die Staatsanwaltschaft glaubt den russischen
       > Behörden.
       
 (IMG) Bild: Der Inhaftierte soll Demos wie diese im Oktober 2017 in St. Petersburg finanziell unterstützt haben
       
       Bremen taz | Als A. V. am 7. Juli am Bremer Flughafen landete, erwarteten
       den russischen Staatsbürger Handschellen und ein Haftraum. Denn für den
       38-Jährigen, der in Spanien lebte, lag ein Auslieferungsbefehl aus Russland
       vor: Der Unternehmer soll vor zwei Jahren eine Bank in Moskau überfallen
       haben.
       
       Für den Migrationsanwalt Jan Sürig und seinen Mandanten V. ist dieser
       Vorwurf komplett fingiert; tatsächlich werde V. in Russland politisch
       verfolgt, über Jahre habe er die Opposition gesponsert. Das sagt Sürig und
       so geht es auch aus einer Erklärung des Betroffenen hervor, die ins
       Deutsche übersetzt wurde. Der Unternehmer aus der Ölwirtschaft hat nun in
       Deutschland Asyl beantragt. Für die Bremer Generalstaatsanwaltschaft ist
       das kein Grund, an der russischen Version zu zweifeln; sie hat die
       Auslieferungshaft beantragt.
       
       Für V. beginnt sein politisches Engagement 2016. Seither will er vor allem
       Kosten übernommen haben, etwa für das Drucken von Flyern und für Anwälte
       von oppositionellen Aktivist*innen in Russland. Unter anderem die
       [1][Kundgebung „Er ist nicht unser Zar“] im Mai 2018 habe er finanziell und
       organisatorisch unterstützt.
       
       Belege dafür hat er nicht – seinen Namen habe er als Unternehmer bewusst
       aus den Medien herausgehalten; Rechnungen wiederum habe er verbrannt,
       Telefonkontakte gelöscht – aus Angst vor Haft oder „körperlicher
       Auslöschung“, heißt es in seiner Erklärung.
       
       Aus der Luft gegriffen scheint diese Angst nicht, sofern man V.s Geschichte
       Glauben schenkt: Schon Ende 2015 sei sein Mandant ins Visier der
       Sicherheitskräfte gekommen und habe von der russischen Polizei Schutzgeld
       angeboten bekommen, so Sürig. Eingegangen sei V. darauf nicht. Einige Zeit
       später sei er überfallen worden. Er habe sich gewehrt, sei dafür verurteilt
       und vor dem Gericht von Polizisten mit Drohungen in Empfang genommen
       worden.
       
       Der Auslöser für das Verbrennen der Daten aber war laut V. der Tod seines
       Mitstreiters Pavel Rodionov; dieser hatte das Geld für die
       Oppositionsbewegung gesammelt und verteilt. Im März 2018 soll der
       50-Jährige unerwartet verstorben sein – kurz zuvor habe Rodionov aus Angst
       geplant, das Land zu verlassen. „Es scheint mir, dass sein Tod mit seinen
       Aktivitäten zusammenhängt.“
       
       Die Festnahme V.s fällt in eine Zeit, in der Russlands Umgang mit
       Oppositionellen sehr kritisch beäugt wird: Erst vergangene Woche fiel der
       bekannte Kreml-Kritiker Alexej Nawalny ins Koma, die behandelnde Berliner
       Charité geht [2][von einer Vergiftung] aus.
       
       Die Bremer Generalstaatsanwaltschaft sieht dennoch keine Gründe dafür, V.
       nicht auszuliefern. Der Bankraub in Moskau, der ihm vorgeworfen wird, habe
       schließlich tatsächlich stattgefunden – und das auch noch mit „sieben
       Mittätern“, „einer filmreifen Geiselnahme von zehn Mitarbeitern“ und „einer
       Beute von umgerechnet 5,5 Millionen Euro“, wie Oberstaatsanwalt Mathias
       Glasbrenner in seiner Stellungnahme aufführt.
       
       Der Tatvorwurf „wäre denkbar ungeeignet, um fingiert zu werden“, so
       Glasbrenner. Dass die russischen Behörden sich die Teilnahme an dem
       Verbrechen ausgedacht hätten, sei eine „abwegige Behauptung“. Und
       Glasbrenner geht weiter: „Mit Sicherheit“ hätten die russischen Behörden
       eine „Vielzahl weiterer Beweismittel für die Täterschaft“.
       
       Allein: Wie es mit solchen Beweisen steht, ist in Bremen bisher nicht klar.
       Ein Haftbefehl, in dem der Tatvorwurf plausibel gemacht wird, liegt nicht
       vor.
       
       Die russische Justiz habe laut Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Arne
       Kluger, zwar eine „sehr ausführliche Sachverhaltsdarstellung“ beigefügt.
       Die allerdings, so Anwalt Sürig, nehme vor allem Bezug auf einen Bankraub
       aus dem Jahr 2013, bei dem nicht klar werde, wie er mit V. in Verbindung
       stehe. Dazu kommt: Das Gericht, das den Auslieferungsantrag gestellt hat,
       ist das Bezirksgericht Basmanny – seit Jahren [3][berüchtigt für politisch
       gefärbte Strafverfahren].
       
       Am Montag gibt es in V.s Fall eine Anhörung vor Gericht. Anwalt Sürig hat
       eine sofortige Freilassung beantragt, mindestens aber eine
       „Tatverdachtsprüfung“. Die lehnt die Generalstaatsanwaltschaft ab –
       grundsätzlich werde der Tatverdacht im Land der Tat geprüft, weil es für
       gewöhnlich nur dort die Beweise gebe, so Kluger.
       
       ## Anwalt fordert Einmischung des Bremer Rechtsausschusses
       
       Dass V. in Moskau zusätzlich eine Verfolgung wegen politischer Aktivitäten
       drohen könne, hält die Generalstaatsanwaltschaft rechtlich und praktisch
       eher nicht für möglich. „Im vorliegenden Fall wird das Strafverfahren gegen
       den Verfolgten V. in Moskau von der deutschen Botschaft beobachtet werden.
       Im Übrigen gibt es überhaupt keine Anhaltspunkte dafür, dass Russland sich
       nicht an seine Vertragspflichten hält.“ Sonst, sagt Kluger, hätte das
       „schon längst zur Beendigung des Auslieferungsverkehrs geführt“.
       
       Sürig will sich damit nicht zufrieden geben und hat den Rechtsausschuss der
       Bremer Bürgerschaft aufgefordert, die Staatsanwaltschaft auf die politische
       Dimension des Falles aufmerksam zu machen. Sascha Aulepp, Vorsitzende des
       Ausschusses, will sich allerdings nicht äußern: „Ich mag mir den Aufschrei
       nicht vorstellen, der käme, wenn die Politik in so einem Fall in ein
       Gerichtsverfahren eingreift.“
       
       Sürig findet das falsch: „Ich nehme den Parlamentariern durchaus übel, dass
       sie sich hier wegducken“, so der Anwalt. Immerhin sei die deutsche
       Staatsanwaltschaft eben nicht Teil der unabhängigen Justiz, sondern der
       Exekutive. „Als solche darf sie nicht völlig außer Kontrolle agieren.“
       
       28 Aug 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-05/russland-wladimir-putin-opposition-proteste-festnahme-alexej-nawalny
 (DIR) [2] /Verdacht-auf-Anschlag-auf-Alexei-Nawalny/!5704282/
 (DIR) [3] https://www.dw.com/de/neun-jahre-haft-f%C3%BCr-chodorkowski-und-lebedjew/a-1601498
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lotta Drügemöller
       
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