# taz.de -- heute in hamburg: „Das Problem sind nicht die Listen an sich“
       
       Interview Laura Strübbe
       
       taz: Herr Caspar, nutzen Sie die Corona-Warn-App? 
       
       Johannes Caspar: Ich habe mir die App sofort nach Veröffentlichung
       heruntergeladen. Vorab haben die Datenschutzbeauftragten sich für einen
       dezentralen Ansatz eingesetzt. Die Daten der Nutzer werden im eigenen
       Smartphone gespeichert, statt auf einem zentralen Server. Das verhindert
       das Auslesen der Kontaktdaten durch eine dritte Stelle.
       
       Wie effizient ist die App? 
       
       Nach Angaben des RKI wurden bislang 1679 TeleTANs, durch die Nutzer mit
       positiver Testung ihre Ergebnisse melden können, ausgegeben. Das bedeute
       aber nicht, dass alle Nutzer das Testergebnis auch in die Corona-App
       eingetragen haben. Wie viel die Kontaktverfolgung über die App dabei
       eingebracht hat, kann man nicht beurteilen, da es keinen Zugriff Dritter
       auf die Daten gibt. Das ist ja auch gut so. Freiwilligkeit und Anonymität
       sind hier wichtige Bausteine. Es darf nicht sein, dass ihre Nutzung vom
       Staat überwacht wird.
       
       Was kann man tun, damit ein breites Bevölkerungsspektrum die App nutzt? 
       
       Die Menschen, die sich der Wichtigkeit einer solchen Kontaktverfolgung
       nicht bewusst sind, muss man durch Aufklärung erreichen. Bei einer
       Nutzerzahl von circa 17 Millionen bleibt die Frage, ob die
       Öffentlichkeitsarbeit nicht noch verbessert werden kann.
       
       Auf den Kontaktlisten in Restaurants werden die Daten ziemlich schlecht
       geschützt. 
       
       Das Problem hierbei sind nicht die Listen an sich, sondern wie sie
       aufbewahrt werden. Häufig liegen diese Listen frei einsehbar für alle Gäste
       aus. Es handelt sich um personenbezogene Daten, die gegenüber unbefugten
       Dritten unter Verschluss gehalten werden müssen, um Missbrauch zu
       verhindern.
       
       Wie sähe eine datenschutzkonforme Regelung aus? 
       
       Zu einer allgemeinen Löschfrist von vier Wochen müsste eine sachgerechte
       Entsorgung kommen. Das Zweckverwendungsverbot muss gewahrt bleiben, das
       heißt die Daten dürfen zu keinem anderen Zweck als der Infektionsbekämpfung
       genutzt werden. In der Praxis stellt sich die Frage, ob die Polizei zur
       Strafverfolgung darauf zugreifen darf. Es geht dabei auch um die Stärkung
       der Akzeptanz und das Vertrauen der Betroffenen bei der Abgabe ihrer Daten.
       Der Beitrag der Kontaktdaten für die Infektionsbekämpfung bleibt bislang
       weitgehend offen. Für eine erfolgreiche Verfolgung von Infektionsketten
       wären sie erforderlich.
       
       19 Aug 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ella Strübbe
       
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