# taz.de -- debatte: Als Bettvorleger gelandet
> Die Initiative für eine Enteignung renditegetriebener Immobilienkonzerne
> in Berlin startete vielversprechend. Jetzt droht die Kampagne
> aufzuweichen
Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen hat ein wichtiges Etappenziel
fast erreicht. Nach einer über ein Jahr währenden „Prüfung“ gab die damit
betraute Senatsinnenverwaltung Anfang August grünes Licht für das
angestrebte Volksbegehren, bei dem knapp 180.000 gültige
Unterstützerunterschriften binnen vier Monaten gesammelt werden müssen.
Zwar führt der überraschende Rücktritt von Berlins
Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) zu einer weiteren
Verzögerung, da ihr Ressort vor einem entsprechenden Senatsbeschluss zur
Zulassung noch eine Stellungnahme abgeben muss. Doch den Zeitplan wird das
wohl nicht mehr gefährden. Nach Ablauf weiterer formaler Fristen könnte die
Unterschriftensammlung frühestens im November und spätestens Anfang Februar
2021 beginnen. Verläuft die erfolgreich, stünde einem Volksentscheid im
nächsten Herbst nichts mehr entgegen.
Allerdings hat die Initiative nach der langen Zeit in der Warteschleife
einiges an Strahlkraft verloren. Als sie sich im April 2018 erstmals mit
ihrer Enteignungsforderung in der Öffentlichkeit präsentierte, sorgte das
für Euphorie auf der einen und für Schnappatmung auf der anderen Seite des
politischen Spektrums. Die bürgerlichen Oppositionsparteien CDU und FDP
reagierten mit Empörung und Kalter-Kriegs-Rhetorik, von „DDR 2.0“ war die
Rede, beschworen wurde die Rückkehr zu einer „sozialistischen Diktatur“.
Auch Wirtschaftsverbände prophezeiten den drohenden Kollaps der gesamten
Berliner Wirtschaft, wenn derartige „sozialistische Experimente“ auf die
Tagesordnung kämen.
Angesichts rasant steigender Mieten und der ruppigen Verdrängungspraxis der
großen Immobilienkonzerne hatte die Initiative jedoch einen Nerv getroffen.
Erste Umfragen kamen zu dem Ergebnis, dass die Forderung von einer Mehrheit
der Berliner Bevölkerung unterstützt wurde. Die erste Stufe des
Volksbegehrens wurde im Juni 2019 mit fast 60.000 statt der benötigten
20.000 gültigen Unterschriften nahezu mühelos überwunden.
Doch mittlerweile dominieren andere Fragen den politischen Diskurs in der
Hauptstadt. Im Mittelpunkt steht dabei der Mietendeckel, den die
rot-rot-grüne Regierung im vergangenen Jahr beschlossen hatte, um
Bestandsmieten für fünf Jahre einzufrieren und für Neuvermietungen
Mietobergrenzen einzuführen. Voraussichtlich im kommenden Jahr wird das
Bundesverfassungsgericht über den Bestand des Mietendeckelgesetzes
entscheiden, nachdem CDU und FDP entsprechende Kontrollklagen eingereicht
haben. Und natürlich beherrschen derzeit auch die Coronapandemie und ihre
Folgen für die weitere wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Stadt
die Auseinandersetzung. Das Thema Eigentumsverhältnisse auf dem
Wohnungsmarkt und deren Regulierung durch Vergesellschaftung ist dadurch
aber keineswegs obsolet geworden, zumal Artikel 15 des Grundgesetzes einen
derartigen Eingriff in die Eigentumsrechte ausdrücklich vorsieht.
Auf einhellige Unterstützung der Berliner Regierung kann die Initiative
dabei nicht bauen. Die SPD hat sich nach einer kurzen Phase des Lavierens
im Oktober 2019 mit einem Parteitagsbeschluss auf die Ablehnung des
Volksbegehrens festgelegt. Auch die Grünen halten die angestrebte
Enteignung der Konzerne keineswegs für erstrebenswert, sondern sehen die
Initiative eher als „Weckruf“ für die Branche, um gemeinsam andere Lösungen
zu finden. Selbst bei den Linken gab es bereits erste Absetzbewegungen. So
brachte Lompscher weitreichende, verpflichtende Kooperationsvereinbarungen
zum Mieterschutz mit den Konzernen ins Spiel, die eine Enteignung quasi
überflüssig machen würden.
Bei Deutsche Wohnen & Co enteignen hat diese politische Konstellation, aber
vor allem die Zermürbungstaktik des Senats bei der „Prüfung“ deutliche
Spuren hinterlassen. In dem von der Innenverwaltung quasi diktierten
Beschlusstext für das Volksbegehren wird der Senat nur noch aufgefordert,
„alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund
und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung erforderlich
sind.“ Die ursprüngliche Forderung an den Senat, ein Gesetz für die
Enteignung auf den Weg zu bringen, wurde komplett gestrichen. Für die
„Maßnahmen“ gibt es weder eine Definition noch eine Frist. Es werden auch
keine im Visier stehenden Unternehmen, wie etwas die Deutsche Wohnen oder
Vonovia, mehr benannt. Vielmehr ist allgemein von Wohnungsbeständen die
Rede, die „vergesellschaftungsreif“ seien.
Das furios gestartete Volksbegehren zur Enteignung großer
Immobilienkonzerne ist geschrumpft zu einer rechtlich unverbindlichen
Aufforderung, der Senat möge irgendwann irgendetwas unternehmen. Politisch
ist das fatal, denn der erstmals in dieser Breite und Schärfe geführten
Auseinandersetzung über die Macht privater, renditeteorientierter
Eigentümer in einem zentralen Sektor der sozialen Daseinsvorsorge wurde
damit jegliche Zuspitzung genommen. Einige Protagonisten von Deutsche
Wohnen & Co enteignen klammern sich jetzt an die Hoffnung, die Linke könne
auf Basis eines erfolgreichen Volksentscheids ein Enteignungsgesetz zur
unverhandelbaren Bedingung für die Neuauflage der rot-rot-grünen Koalition
nach der Abgeordnetenhauswahl im September 2021 machen. Das ist angesichts
aller Erfahrungen mit dieser Partei bei Regierungsbildungen, nicht nur in
Berlin, bestenfalls naiv. Und die Vorstellung, dass sich unbeugsame Linke
trotzig den beiden Enteignungsgegnerinnen Franziska Giffey und Ramona Pop
entgegenstellen, die dann voraussichtlich als Frontfrauen von SPD und
Grünen in den Koalitionsverhandlungen agieren werden, hat schon was
Erheiterndes. Die Enteignungskampagne war eine gute, spannende Idee. Doch
jetzt ist sie auf dem Weg, sich selbst zu erledigen.
14 Aug 2020
## AUTOREN
(DIR) Rainer Balcerowiak
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