# taz.de -- corona in hamburg: „Kein Bußgeld, sondern eine Vertragsstrafe“
       
       Interview Laura Strübbe
       
       taz: Herr Vohl, beim Telefonieren in der Bahn kann schon einmal die Maske
       von der Nase rutschen. Folgt künftig auf Fahrlässigkeit immer eine
       Geldstrafe von 40 Euro? 
       
       Rainer Vohl: Grundsätzlich: Die Maske muss korrekt getragen werden, auch
       und gerade beim Telefonieren. Wie beim Schwarzfahren oder beim Verstoß
       gegen das Alkoholkonsumverbot haben die Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen
       aber einen gewissen Ermessensspielraum, wenn offensichtlich ist, dass die
       Maske nur kurz verrutscht ist. Gleichwohl sind die Kollegen angehalten,
       genau hinzusehen. Denn wer nur dann die Maske wieder hochzieht, wenn ein
       Kontrolleur in Sicht ist, der verhält sich nicht in unserem Sinne.
       
       Warum setzt der HVV nach den Durchsagen zum richtigen Tragen der
       Mund-Nasen-Bedeckung nun doch auf Geldstrafen? 
       
       In der Annahme, dass sich die Fahrgäste an die Maskenpflicht halten, haben
       wir bislang auf eine Strafe verzichtet. Das hatte auch sehr gut geklappt,
       wir hatten immer etwa 95 Prozent Tragequote. Zählungen in den letzten Tagen
       haben nun aber ergeben, dass diese Quote gesunken ist. Dazu kommt, dass die
       Infektionszahlen in der letzten Woche wieder gestiegen sind – bei
       gleichzeitigem Anstieg der Fahrgastzahlen. Nicht immer können dann die
       Abstände von 1,50 Metern eingehalten werden.
       
       Eine Klagewelle gegen die Bußgeldbescheide überrollt momentan die Hamburger
       Gerichte. Kann gegen die Strafe auch Einspruch eingelegt werden? 
       
       Wenn die Beförderungsbedingungen des HVV genehmigt und bekanntgegeben sind,
       sind diese auch einzuhalten. Das heißt, wer mit uns fahren möchte, der muss
       die Bedingungen befolgen. Bei der Strafe handelt es sich nicht um ein
       Bußgeld, das in anderen Ländern greift und als Ordnungswidrigkeit von der
       Polizei vollstreckt wird, sondern um eine Vertragsstrafe des HVV.
       
       Macht die neue Regelung an den Grenzen zu den umliegenden Bundesländern
       halt? 
       
       Wir haben uns eng mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein abgestimmt. Wir
       halten immer den Gedanken eines Verkehrsverbundes hoch. Man muss damit
       nicht schauen, ob man noch innerhalb der Hamburger Landesgrenzen ist oder
       schon in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein. Deshalb sollten die
       Regelungen verbundweit gelten. Für die Fahrgäste ist es konsistenter und
       plausibler, dass bei einer Fahrt mit dem HVV immer auch die
       HVV-Beförderungsbedingungen gelten.
       
       11 Aug 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ella Strübbe
       
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