# taz.de -- Prozess gegen Bundespolizisten: 90 Tagessätze für Hitlergruß
       
       > Wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
       > wurden zwei Beamte in Rosenheim angeklagt. Am Freitag fiel das Urteil.
       
 (IMG) Bild: Wie der Name schon sagt. Und außerdem seit dem Ende des 2. Weltkriegs verboten, auch für Polizisten
       
       Berlin taz | Im Prozess gegen zwei Polizisten vor dem Rosenheimer
       Amtsgericht ist am Freitag das Urteil ergangen. Die Staatsanwaltschaft
       hatte den Angeklagten vorgeworfen, in einem Lokal [1][den Hitlergruß
       gezeigt] und „Heil Hitler“ gerufen zu haben. Während einer der beiden
       Beamten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt wurde, sprach das
       Amtsgericht Rosenheim seinen norddeutschen Kollegen frei.
       
       Wegen Verdacht auf [2][Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger
       Organisationen] hatte die Staatsanwaltschaft Strafbefehle gegen die beiden
       Beamten gestellt. Am 30. August, so hieß es in den Strafbefehlen, sollen
       die Polizisten in einem Rosenheimer Lokal eifrig über Flüchtlingspolitik
       diskutiert haben. Nachdem einer der beiden weitere Getränke geholt hatte,
       soll er diese abgestellt, den Arm ausgestreckt und laut „Heil Hitler“
       gerufen haben. Sein Kollege aus Mecklenburg-Vorpommern soll mindestens
       einmal ebenfalls „Heil Hitler“ gerufen haben.
       
       Beide Angeklagte legten gegen die Strafbefehle form- und fristgerecht
       Einspruch ein, sodass es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht
       Rosenheim kam. Die Zeugenaussagen waren dabei wenig hilfreich: Mehrere
       machten aufgrund ihres stark alkoholisierten Zustands ein vermindertes
       Erinnerungsvermögen geltend. Nach nur drei Verhandlungstagen ging der
       Prozess zu Ende.
       
       Das Gericht kam nun zu dem Ergebnis, dass der Rosenheimer Angeklagte den
       Hitlergruß gezeigt und entweder die Worte „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“
       öffentlich geäußert habe. Er wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen
       verurteilt, so das Gericht in seiner Pressemitteilung. Seinem Kollegen aus
       Pasewalk konnte das Gericht ein entsprechendes Verhalten oder eine
       derartige Äußerung nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen
       Sicherheit nachweisen – und sprach ihn frei.
       
       10 Jul 2020
       
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