# taz.de -- die dritte meinung: Überwachung muss den Zweck haben, die Freiheit zu schützen, sagt Yannick Haan von der SPD
       
       In der zurückliegenden Woche gab es gleich zwei bemerkenswerte gerichtliche
       Entscheidungen: Erst hat der Europäische Gerichtshof das sogenannte
       „Privacy Shield“ für nicht verfassungskonform erklärt – ein Datenabkommen
       zwischen den USA und Deutschland, das seine martialische Bezeichnung nicht
       verdient hat. Zuvor war bereits der Vorgänger, das „Safe-Harbor-Abkommen“,
       gekippt worden. Einen Tag später hat das Bundesverfassungsgericht die
       Bestandsdatenabfrage einkassiert. Diese Urteile stehen in einer langen,
       traurigen Tradition. Die Gerichte mussten zuletzt immer wieder die
       Bürgerrechte gegen die Politik durchsetzen.
       
       Dabei wäre das eigentlich die Aufgabe gerade der europäischen Politik. Das
       Versprechen Europas ist es doch, die eigenen Grundwerte und Werte
       durchzusetzen. Stattdessen sehen wir eine Datenschutzbehörde in Irland, die
       alles dafür tut, den Sitz der großen Digitalkonzerne im eigenen Land zu
       halten. Wir erleben eine Europäische Kommission, die ein
       verfassungswidriges Abkommen einfach noch einmal abzeichnet und ihm einen
       neuen Namen verpasst. Mit seriösem Datenschutz und Grundrechtsschutz hat
       das nichts zu tun. Es geht nicht um die politischen Interessen der
       Digitalunternehmen oder die Interessen der Sicherheitsbehörden – es muss um
       den Schutz der Menschen gehen. Es kann nicht sein, dass Aktivisten dies
       immer wieder vor Gericht erstreiten müssen. Datenschutz und Grundrechte
       sind kein „nice to have“, sondern Grundvoraussetzung unserer Demokratie.
       Doch wir erleben Digitalkonzerne, die durch ihr Datensammeln eine
       beängstigende Detailkenntnis über unsere Leben haben. Wir erleben
       Sicherheitsbehörden, die immer weitreichendere Durchsetzungsmöglichkeiten
       erhalten. Und wir erleben eine Politik, die zuschaut oder es noch
       befördert.
       
       Überwachung muss immer den Zweck haben, die Freiheit zu schützen. Das muss
       unser neuer gesellschaftlicher Leitsatz werden. Dieser Satz gilt dann aber
       nicht nur für Gerichte, sondern er gilt auch für die Politik.
       
       20 Jul 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Yannick Haan
       
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