# taz.de -- Rechtsstreit um Unkrautvernichter: Glyphosat-Gegner können punkten
       
       > Kritiker des Herbizids haben vor dem EuGh einen Erfolg errungen. Eine
       > Klage gegen die verlängerte Zulassung hätte nicht abgewiesen werden
       > dürfen.
       
 (IMG) Bild: Brüssel will glyphosatfreie Region werden
       
       Berlin taz | Im Streit über die Zulassung von Glyphosat haben die Gegner
       des Unkrautvernichters einen Teilerfolg erzielt: Eine Klage der Region
       Brüssel-Hauptstadt vor dem [1][Europäischen Gerichtshof (EuGH)] hätte nicht
       abgewiesen werden dürfen. So argumentierte Generalanwalt Michal Bobek am
       Donnerstag im Berufungsverfahren vor dem EuGH. In seinem Schlussantrag
       (Rechtssache C-352/19) wirft er dem Gerichtshof vor, Bestimmungen des
       EU-Rechts falsch auszulegen und den Zugang zu den Gerichten zu sehr zu
       beschränken.
       
       Hintergrund der Entscheidung ist die Klage der Region Brüssel-Hauptstadt
       gegen die verlängerte Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat vom März 2018. Die
       EU-Kommission hatte den Einsatz des Herbizids im Dezember 2017 für weitere
       fünf Jahre erlaubt.
       
       Nach Ansicht der Brüsseler Regionalregierung sind die Auswirkungen des
       Mittels auf die Gesundheit jedoch unklar: So sind sich Wissenschaftler nach
       wie vor uneinig darüber, ob Glyphosat krebserregend ist oder nicht.
       Aufgrund der geäußerten Zweifel seien zumindest weitere Untersuchungen
       notwendig, argumentierte die Regierung 2018 in ihrer Klageschrift. Sie
       wollte die Entscheidung der EU-Kommission deshalb für nichtig erklären
       lassen.
       
       Das EU-Gericht entschied jedoch in erster Instanz, dass die Regionalbehörde
       von der angefochtenen Verordnung nicht unmittelbar betroffen und somit auch
       nicht klageberechtigt sei. Die Belgier zogen daraufhin vor die nächsthöhere
       Instanz, den EuGH.
       
       ## Sehr wohl von der EU-Entscheidung betroffen
       
       Der zuständige EuGH-Generalanwalt Michal Bobek argumentiert nun in seinem
       Gutachten zu dem Fall, das EU-Gericht habe das Kriterium der „unmittelbaren
       Betroffenheit“ zu eng ausgelegt. Die Region Brüssel-Hauptstadt sei von der
       EU-Entscheidung sehr wohl betroffen – weil sie durch diese daran gehindert
       wird, ihre autonomen Befugnisse auszuüben.
       
       In der Auseinandersetzung um das Pestizid Glyphosat geht es konkret darum,
       dass die Region Brüssel-Hauptstadt eine Null-Pestizid-Politik verfolgt. Sie
       will die Nutzung des Mittels verbieten. Da der Wirkstoff in der EU derzeit
       genehmigt ist, ist das allerdings rechtswidrig. So hat die EU-Kommission
       mehrfach deutlich gemacht, dass die Mitgliedstaaten die Anwendung von
       Pflanzenschutzmitteln nicht vollständig untersagen, sondern nur im Rahmen
       des europäischen Pflanzenschutzrechts beschränken können.
       
       Die Region Brüssel-Hauptstadt sieht sich darin eingeschränkt – zu Recht,
       wie der Generalanwalt nun urteilt. Seiner Meinung nach kann die Region
       unter diesen Voraussetzungen ihre Befugnisse zur Regelung der Verwendung
       von Pflanzenschutzmitteln in ihrem Gebiet nicht nach eigenem Ermessen
       ausüben. Sprich: Die Behörde sei verpflichtet gewesen, die Zulassung von
       Glyphosat zu verlängern. Trotz Zweifel der Regierung hinsichtlich der
       Schädlichkeit des Mittels darf sie dessen Nutzung nicht verbieten, wenn sie
       nicht gegen EU-Recht verstoßen will.
       
       Laut dem Generalanwalt Bobek ist die Region deshalb zu einer Klage vor dem
       EuGH berechtigt. In seinem Gutachten kritisiert er, dass der Zugang zu den
       EU-Gerichten generell zu sehr begrenzt werde. Die “übermäßig restriktiven
       Tendenzen“ bei der Auslegung und Anwendung der Regeln seien bedenklich.
       Lese man die Rechtsprechung der Gerichte mit kritischem Blick, könne man
       nur überrascht sein, wie viel Eifer und Kreativität bei der Feststellung
       des Fehlens einer unmittelbaren Betroffenheit an den Tag gelegt würden.
       Bobek fordert deshalb, dass EU-Entscheidungen stärker angefochten werden
       dürfen.
       
       Sein Gutachten ist noch kein Urteil, sondern nur eine Empfehlung. Die
       Schlussanträge der Generalanwälte sind für den europäischen Gerichtshof
       zwar nicht bindend, oft folgt er aber seinen Gutachtern. Die Entscheidung,
       ob der EuGH die Klage der Region Brüssel-Hauptstadt gegen Glyphosat doch
       noch zulässt, wird in einigen Wochen erwartet.
       
       16 Jul 2020
       
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