# taz.de -- Musterhygieneplan der Senatsverwaltung: Kitas wollen klare Ansagen
       
       > In Berliner Kitas herrscht Unsicherheit, wie sie mit Kindern mit
       > Erkältungssymptomen umgehen sollen. Jugendverwaltung will beim Regelwerk
       > nachbessern.
       
 (IMG) Bild: Ist das Kind nun krank oder nicht?
       
       Berlin taz | Der Juli ist bislang kühl, entsprechend gehen in den Kitas
       Husten und Schnupfen um. Für viele Einrichtungen dürfte das ein erster
       Stresstest für die Erkältungszeit im Herbst sein.
       
       Denn während der Coronapandemie sind viele Kita-Leitungen offenbar
       verunsichert, wie sie bei Erkältungssymptomen reagieren sollen: „Wir
       haben jeden Tag mehr Diskussionen mit Eltern, die eine Gesundschreibung für
       ihr Kind wollen, selbst wenn es nur einen leichten Schnupfen hatte, aber
       die Kita verlangt es so“, sagt der Kinderarzt Jakob Maske, Sprecher des
       Berliner Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte. Dafür habe man aber
       weder Kapazitäten, noch könne man das mit den Kassen abrechnen.
       
       Die Jugendverwaltung von Senatorin Sandra Scheeres (SPD) kündigt auf
       taz-Nachfrage nun an, die Hygieneverordnung für Kitas noch mal „konkreter
       fassen“ zu wollen. Man wolle so „ein einheitlicheres Vorgehen der Kitas“
       erreichen, auf das sich die Eltern verlassen können, sagt eine Sprecherin.
       
       Bisher gibt es im Musterhygieneplan der Senatsverwaltung für die Kitas
       lediglich die „Empfehlung“, dass Kinder bei „Symptomen einer
       Atemwegserkrankung, u. a. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit,
       Abgeschlagenheit/Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen, Schnupfen,
       Halsschmerzen, Geruchs sowie Geschmacksstörung zu Hause bleiben“ sollten.
       Im Einzelfall müssen aber die Kita-Leitungen entscheiden.
       
       Laut Kita-Förderungsgesetz kann der Träger nach „längerer Abwesenheit“ des
       Kindes ein Attest verlangen, ausdrücklich eine Kannregelung also, zudem
       noch eine schwammig formulierte. Manche Kitas regeln bei Abschluss des
       Betreuungsvertrags mit den Eltern aber konkret, was „längere Abwesenheit“
       genau heißt und ob sie eine Gesundschreibung verlangen und für welche
       Krankheiten genau.
       
       Das luftig formulierte Gesetz zeige seine Schwächen jetzt in der
       Coronakrise besonders eklatant und die Corona-Hygieneverordnung helfe
       auch nicht wirklich weiter, sagt Maria Lingens, Kita-Referentin bei der
       Arbeiterwohlfahrt, die insgesamt 60 Einrichtungen in Berlin betreibt. „Wir
       haben der Jugendverwaltung ganz dringend angeraten, sich gemeinsam mit den
       bezirklichen Gesundheitsämtern und der Gesundheitsverwaltung auf konkrete
       Vorgaben zu einigen, die den Kitas eine Handlungsorientierung geben.“
       
       Momentan sei es so, berichtet Lingens aus den AWO-Kitas, dass die
       Gesundheitsämter sehr unterschiedliche Ratschläge erteilten, wenn Kitas
       anfragen, was denn bei einem verschnupften Kind genau zu tun sei. „Ein Amt
       empfiehlt, ein negatives Corona-Testergebnis zu verlangen, das nächste eine
       Gesundschreibung.“ Die Eltern wiederum fänden dann meist keinen Kinderarzt,
       der auch nur eines von beiden macht. Sinnvoll, sagen sowohl Kinderarzt
       Maske als auch AWO-Referentin Lingens, könne eine Formulierung in der
       Hygieneverordnung sein, die Kindern nach 48 Stunden Symptomlosigkeit bei
       Husten und Schnupfen den Kita-Besuch ausdrücklich wieder erlaubt – und zwar
       ohne Attest.
       
       Aus der Jugendverwaltung heißt es, darüber werde diskutiert. In jedem Fall
       noch vor Beginn des neuen Kita-Jahrs im August soll es ein neue Information
       für die Träger geben, die sich explizit mit der Hygieneverordnung befasst.
       
       Beim landeseigenen Träger Kindergärten NordOst heißt es, man appelliere
       derzeit insbesondere auch an die ArbeitgeberInnen, „den Eltern
       entgegenzukommen“, sagt Sprecherin Judith Frenz. Viele hätten während der
       Schließzeit ihre Urlaubstage bereits aufgebraucht und sähen sich nun
       „gezwungen, die bekannten Regeln bei erkrankten Kindern zu überdehnen“ –
       sprich: das Kind im Zweifel eben verschnupft in die Kita zu bringen.
       
       Seit Anfang der Woche kann sich Kita-Personal an vier Teststellen von
       Charité und Vivantes kostenlos auf das Coronavirus testen lassen, auch ohne
       Symptome zu zeigen. Die Teststrategie des Senats soll die Kita-Öffnung
       flankieren – und die Kitas im Zweifel wohl auch dazu animieren, den Betrieb
       durch die Erkältungszeit hindurch am Laufen zu halten.
       
       10 Jul 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Klöpper
       
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